Der Stadtrat stellt richtig
Der Stadtrat veröffentlicht Fakten zu den Themen Soziale Kosten, Sparprogramm, Sportanlagen, UNICEF-Label, Verkehr, Verwaltungsstellen und Zentrale Stadtverwaltung. Damit werden Aussagen in der von der Beobachter Stadt Bülach verbreiteten Broschüre richtig gestellt.
Soziale Kosten
- Aufgefallen ist die Aussage, dass die Sozialhilfequote Bülachs über dem schweizerischen Durchschnitt liegt.
- Tatsache ist, dass sich die Sozialhilfequote Bülachs positiv entwickelt. Ende 2012 lag sie bei 3.8%, Ende 2013 bei 3%. Damit liegt Bülach unter dem schweizerische Durchschnitt von 3.1% und deutlich tiefer als der Durchschnitt vergleichbarer Gemeinden, welcher 3.5% beträgt.
Sparprogramm
- Falsch ist die Aussage, dass der Stadtrat die finanzielle Lage mit „dem Verschieben von Investitionen und einer Steuerfusserhöhung in Griff zu bekommen glaubt“.
- Tatsache ist, dass der Stadtrat das Sparprogramm 17 lanciert hat (Medienmitteilung vom 1. Oktober 2013) mit dem Ziel, Ausgaben und Einnahmen wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Dies wird erreicht, indem alle Leistungen überprüft, Ausgaben gesenkt und Einnahmen verbessert werden. Zudem hat er Investitionsprojekte entweder verschoben oder gestrichen.
Sportanlagen: Gross-Sporthalle auf dem Areal des Sportzentrums Hirslen
- Falsch ist die Aussage, dass die geplante Gross-Sporthalle in der Hirslen konzeptlos sei und weder durchdacht noch finanzierbar.
- Tatsache ist, dass die Gross-Sporthalle das Produkt einer engen Zusammenarbeit zwischen den Vereinen, der Betriebsleitung Hirslen und dem Architekten Ueli Schneider ist. Gemeinsam wurden die Bedürfnisse geklärt und ein Konzept erstellt. Dieses entspricht auch den Anforderungen an eine Turnierhalle. Die Gross-Sporthalle wurde im Rahmen einer Totalunternehmer-Submission ausgeschrieben. Damit entsprechen das Projekt und die Kosten den Marktbedingungen.
- Falsch ist die Aussage, dass in der Vorlage zur Gross-Sporthalle nirgends erwähnt sei, dass das seitliche Wohngebäude abgebrochen werden müsse mit entsprechendem Substanzwert-Verlust.
- Tatsache ist, dass die Abrisskosten für die Wohngebäude in der Kostenaufstellung selbstverständlich aufgeführt sind. Die beiden Wohnungen sind bei geringem Mietzinspotential massiv sanierungsbedürftig. Beim Abriss handelt es sich also um keinen Substanzwert-Verlust.
Sportanlagen: Sport- und Erholungspark Erachfeld
- Falsch ist die Aussage, dass der Stadtrat nicht ausreichend transparent gemacht habe, dass „Hagenbuechen in der Zone EB“ mit dem Bundesgerichtsentscheid nicht gestorben sei.
- Tatsache ist, dass der Stadtrat die Bebaubarkeit des bereits heute rechtskräftig eingezonten Gebiets im Erachfeld weiter verfolgt. Denn dieses steht als mittel- bis langfristige Option für das Realisieren von Sportinfrastruktur zur Verfügung (Medienmitteilung vom 22. August 2012). Aufgrund der nicht in allen Details geklärten Rechtslage beträgt der notwendige Zeithorizont allerdings ungefähr zehn Jahre.
UNICEF-Label
- Falsch ist die Aussage, dass ein teurer Erwerb eines UNICEF-Labels für nachhaltig erfüllte Kinderwünsche lanciert worden sei.
- Tatsache ist, dass der Stadtrat das UNICEF-Label „Kinderfreundliche Gemeinde“ anstrebt, weil er überzeugt ist, dass Kinderfreundlichkeit eine äusserst wichtige Standortqualität Bülachs wäre. Aus Spargründen strich der Stadtrat die Aufwendungen zum Erreichen des UNICEF-Labels aus dem Voranschlag 2014.
Verkehr
- Falsch ist die Aussage, dass der Stadtrat bei der „Aufwertung Zentrumsdurchfahrt“, eine Massnahme aus dem Gesamtverkehrskonzept, den Gemeinderat umgangen habe.
- Tatsache ist, dass die Massnahme gesetzeskonform gemäss Art. 13 des Strassenverkehrsgesetzes publiziert worden ist.
- Falsch ist die Aussage, dass der Stadtrat die Einwendungen der Bevölkerung „einfach durchgewinkt“ habe.
- Tatsache ist, dass der Gesamt-Stadtrat sämtliche Einwendungen geprüft hat und jene betreffend Fussgänger-streifen, Parkplatzzahl und Strassenraumgestaltung aufgenommen worden sind. Diese sollen in ein allfälliges Projekt einfliessen. Das Projekt wurde aber infolge Investitionssparprogramm, wie die übrigen Massnahmen aus dem Gesamtverkehrskonzept, zurückgestellt (Medienmitteilung vom 29. November 2013).
Verwaltungsstellen
- Aufgefallen ist die Aussage, dass die Verwaltung innert zwei Legislaturperioden um 75 Vollzeitstellen auf 253 Stellen aufgestockt worden sei.
- Tatsache ist, dass der Stellenplan der Stadt Bülach 250 besetzte Vollzeitstellen per 31. Dezember 2013 ausweist. 18‘278 Personen wohnten zu diesem Zeitpunkt in Bülach. Ende 2006 (vor zwei Legislaturperioden), bei einem Einwohnerbestand von 15‘571 Personen, waren es 178 Vollzeitstellen. Das Wachstum liegt somit bei 72 Stellen. Darin enthalten sind die zusätzlichen Stellen, welche für regionale Aufgaben wie Betreibungsamt, Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB, das Zivilstandsamt und die Polizei benötigt werden. Wenn man diese Dienstleistungen nur für Bülach erbringen würde, resultierten noch 233 besetzte Vollzeitstellen. Damit beträgt das Wachstum innert zwei Legislaturperioden 55 Vollzeitstellen. Die Entwicklung der Anzahl Stellen pro 1000 Einwohner ergibt folgendes Bild: per Ende 2013 sind es 14 Stellen. Dieser Wert lag Ende 2010 bei 12, per Ende 2006 bei 11 Stellen. Wenn man diesen Durchschnitt um die zusätzlichen regionalen Aufgaben bereinigt, sind es 13 Stellen pro 1000 Einwohner per Ende 2013, 12 per Ende 2010 und 11 Stellen per Ende 2006. Auffallend ist, dass der Wert von 13 Stellen pro 1000 Einwohner bereits im Jahre 2004 erreicht wurde und damit auf dem Niveau von 2013 lag.
Zentrale Stadtverwaltung (Standortvariante Herti)
- Falsch ist die Aussage, dass in der Herti noch quartierplanerische Massnahmen zu ergreifen seien.
- Tatsache ist, dass der Stadtrat das Quartierplanverfahren in der Herti bereits im Mai 2012 eingestellt hat. Allenfalls notwendige Feinerschliessungsmassnahmen können im Rahmen des in die Wege geleiteten Gestaltungsplans Herti/Bahnhof (Gestaltungsplanpflicht gemäss Planung Bülach Nord) zweckmässig geregelt werden.
- Falsch ist die Aussage, dass an der Feldstrasse 99 (OM-Haus) der Raumbedarf pro Arbeitsplatz bei 55 m2 liege.
- Tatsache ist, dass dieser Wert 24 m2 pro Arbeitsplatz beträgt. Die Stadt Bülach stellt bei ihrer Berechnungsmethode für Büroraumflächen auf die SIA-Dokumentation „Kennzahlen im Immobilienmanagement“ ab.
- Aufgefallen ist die Aussage, die Verwaltung sei an rund 14 Orten eingemietet.
- Tatsache ist, dass die Kernbereiche der Stadtverwaltung auf 7 Standorte verteilt sind. Mit dem Bezug der Feldstrasse 99 reduzieren sich die Standorte auf 5. Diese Kernbereiche würden in einem Zentralen Verwaltungsgebäude an einem Standort konzentriert.
Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
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