Bülacher Einwohnerin bezog unberechtigt Ergänzungsleistungen

Eine Bülacher Einwohnerin hat sich des Vergehens von unberechtigtem Bezug von Ergänzungsleistungen schuldig gemacht. Der Bereich Sozialversicherungen hat dieses Vergehen aufgedeckt.

Die Staatsanwaltschaft Zürich hat eine in Bülach wohnhafte Staatsangehörige aus Bosnien und Herzegowina für schuldig gesprochen. Sie hat ein Vergehen gegen das Bundesgesetz über die Ergänzungsleitungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung begangen. Die beschuldigte IV-Rentnerin beantwortete im Jahr 2013 bei der Anmeldung für Zusatzleistungen zur AHV/IV die Frage, ob sie ein Haus, eine Eigentumswohnung oder Land in der Schweiz oder im Ausland besitze, mit Nein. Anlässlich der erneuten Befragung durch den Bereich Sozialversicherungen verneinte sie diese Frage mehrfach wieder. Dennoch konnte ihr nachgewiesen werden, dass sie Eigentümerin von zwei Liegenschaften in Bosnien-Herzegowina ist. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten und die schweizerische Botschaft in Bosnien-Herzegowina haben geholfen, diese Tatsache zu ermitteln. Die Staatsanwaltschaft Zürich hat die Beschuldigte mit einer Busse von 300 Franken und Verfahrenskosten von 800 Franken bestraft. Die zu viel bezogenen Ergänzungsleistungen musste sie zurückerstatten.

Pascal Sidler
Stadtschreiber-Stv.
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