Bezirksrat weist Aufsichtsbeschwerden gegen den Stadtrat ab

Drei Bülacher Privatpersonen hatten beim Bezirksrat am 23. Juli 2013 zwei Aufsichtsbeschwerden gegen den Stadtrat eingereicht. Die erste Eingabe kritisierte die Weisung an den Gemeinderat zum Bau der Grosssporthalle Hirslen. Es wurde beanstandet, dass in der Weisung keine Landkosten ausgewiesen würden. Die zweite Beschwerde richtete sich gegen die Miete zusätzlicher Büroräume an der Feldstrasse 99. Die Beschwerdeführer warfen dem Stadtrat mitunter vor, Parlamentsentscheide und submissionsrechtliche Bestimmungen nicht zu beachten.

Der Bezirksrat hat die beiden Beschwerden eingehend geprüft und weist diese in seiner Stellungnahme vom 8. Oktober 2013 als unbegründet ab. Der Stadtrat nimmt die beiden Entscheide mit Genugtuung zur Kenntnis und stellt erfreut fest, dass der Stadtrat Bülach in beiden Fällen korrekt gehandelt hat.

Roger Suter
Stadtschreiber-Stv.
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