Bezirksrat überprüfte Entwicklungshilfe der Stadt

Der Bezirksrat überprüfte auf Ersuchen eines Einwohners hin die Beiträge für die Entwicklungshilfe der Stadt. Die Stimmberechtigten entschieden 2001, dass jährlich maximal ein Prozent des einfachen Staatssteuerertrags zum Finanzieren langfristiger Projekte in Entwicklungsgebieten aufzuwenden sei. Dieser Entscheid wurde nach Empfinden des Einwohners nicht korrekt umgesetzt. Der Bezirksrat hält fest, dass weder ein Ermessensmissbrauch zu ahnden sei, noch von Willkür beim Ausrichten der Entwicklungshilfe gesprochen werden könne.

Die Stadt richtete in den Jahren 2006 und 2014 aufgrund der finanziellen Lage keine Beiträge an die In- und Auslandhilfe aus. In den Jahren 2012, 2013 und 2015 leistete die Stadt namhafte Beiträge an Projekte der In- und Auslandhilfe. Für das Jahr 2015 wurden 70 000 Franken budgetiert. Hingegen sprach die Stadt in den übrigen Jahren seit 2001 niedrige Beiträge.

Der Stadtrat nimmt den Beschluss des Bezirksrats zur Kenntnis und bekräftigt, zukünftig weiterhin namhafte Beiträge für die In- und Auslandhilfe zu verwenden. Er will dabei aber die finanzielle Gesamtsituation der Stadt berücksichtigen. In diesem Zusammenhang verabschiedete er im Jahr 2011 die Richtlinien für die Umsetzung der In- und Auslandhilfe. Der Gemeinderat hält in einer Stellungnahme fest, dass in wirtschaftlich anspruchsvolleren Zeiten ein Einschränken oder Sistieren der Entwicklungshilfebeiträge nicht ausgeschlossen sei.

Der Bezirksrat ordnet keine Nachzahlungen an. Dies, da 2001 lediglich eine Obergrenze für die Beiträge an die In- und Auslandhilfe beschlossen worden und eine Zweckgebundenheit der Hauptsteuern nicht erlaubt sei.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
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