Bezirksgericht Bülach stützt den Stadtrat
Das Bezirksgericht Bülach hat ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS) abgewiesen. Dieser wollte die Stadt gerichtlich verpflichten lassen, die Stadthalle für den „Islam Unity 2012“ zur Verfügung zu stellen.
Der Islamische Zentralrat beabsichtigte, am 25. Februar 2012 in der Stadthalle den Anlass „Islam Unity 2012“ durchzuführen. Der Stadtrat hat am 11. Januar 2012 bekanntlich entschieden, dem IZRS die Stadthalle nicht zur Verfügung zu stellen. In der Folge hat der Islamische Zentralrat über seinen Rechtsvertreter beim Bezirksgericht Bülach verlangen lassen, die Stadt sei superprovisorisch - d.h. ohne deren vorgängige Anhörung - zu verpflichten, die Veranstaltung trotzdem zu ermöglichen. Das Bezirksgericht Bülach hat dieses Begehren abgewiesen und der Stadt gleichzeitig die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Nach Vorliegen dieser Stellungnahme hat das Bezirksgericht Bülach nunmehr entschieden und das Begehren abgewiesen, dem Islamischen Zentralrat die Stadthallenbenützung zu ermöglichen. Der Stadtrat ist erleichtert und fühlt sich durch diesen Gerichtsentscheid in seinem Vorgehen bestärkt und bestätigt.
Roger Suter
Stadtschreiber-Stv.
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