Bericht des Datenschützers zum Medien-Monitoring

Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass das Vorgehen beim Medien-Monitoring der Stadt nicht verhältnismässig war. Der Stadtrat nimmt den Bericht zur Kenntnis und anerkennt seinen Fehler.

Der Stadtrat ergriff ab 2013 verschiedene Aktivitäten, um seine Kommunikation zu verbessern. Unter anderem wurde das Instrument des Medien-Monitorings eingesetzt. In der Öffentlichkeit und von der Stadt wurde die Frage nach Abgrenzung zwischen Monitoring und Überwachung aufgeworfen. Der Datenschutzbeauftragte nahm deshalb eine Kontrolle des durchgeführten Medien-Monitorings vor.

Der Datenschutzbeauftragte beurteilt das Medien-Monitoring als nicht verhältnismässig: Das Monitoring einer bestimmten politischen Gruppe sowie deren Mitglieder und Sympathisanten sei für die Aufgabenerfüllung des Stadtrats nicht erforderlich. Von Monitorings von Gruppierungen und/oder Einzelpersonen wird er zukünftig absehen.

Mark Eberli
Stadtpräsident
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