Baubewilligung für Arealüberbauung am Unterweg erteilt
Der Stadtrat erteilte der Prime Building AG (Wollerau SZ) die Baubewilligung für die geplante Arealüberbauung am Unterweg. Das Bauvorhaben ist das Resultat eines konstruktiv verlaufenen Prozesses zwischen Projektverfassern, Grundeigentümern und städtischer Kommission für Stadtgestaltung. Die Arealüberbauung folgt dem Prinzip „Verdichten nach innen“ und wird das Ortsbild verändern. Entsprechend wurden während der öffentlichen Auflage aus der Nachbarschaft kritische Stimmen und Befürchtungen geäussert.
Ein zentrales Anliegen nachhaltiger Raumentwicklung ist der haushälterische Umgang mit den vorhandenen und nicht mehr ausdehnbaren Siedlungsflächen. Umgesetzt wird dies durch verstärktes "Verdichten nach innen" auf hierfür geeigneten Siedlungsflächen. Diesem Anspruch wurde die Stadt Bülach, als so genanntes Zentrumsgebiet von kantonaler Bedeutung, bereits im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung (BZO und Zonenplan) im Jahre 1996 gerecht. Die schrittweise Umsetzung der gesetzgeberischen und raumordnungspolitischen Absichten, unter anderem mit dem Bau dieser und weiterer Arealüberbauungen, wird das Bülacher Ortsbild zunehmend verändern. Mit dem Beurteilen und Begleiten von Arealüberbauungen durch die Kommission für Stadtgestaltung wird ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Siedlungsraum und Ortsbild gewahrt.
Der Stadtrat erteilte der Prime Building AG (Wollerau SZ) am 27. Februar 2013 die Baubewilligung für die geplante Arealüberbauung am Unterweg. Das Projekt sieht einen langgezogenen, in den Hang integrierten Baukörper mit insgesamt 15 Wohnungen vor. Das Gebäude bildet den Abschluss einer offenen Bebauung zu einer dahinterliegenden Erholungszone (Familiengärten).
Arealüberbauungen sind gegenüber Regelüberbauungen privilegiert in der Ausnutzung: Die im Regelfall zulässige maximale Baumasse darf um 10 Prozent und die Gebäudehöhe um 3 Meter erhöht werden. Zudem ist bei Arealüberbauungen die Gebäudelänge nicht beschränkt. Eine Arealüberbauung hat laut kantonalem Planungs- und Baugesetz (PBG)besonders hohe Qualitätsanforderungen zu erfüllen. Diese umfassen eine besonders gute architektonische und kubische Gestaltung der Hochbauten und des Aussenraums, einen guten Bezug zur baulichen und landschaftlichen Umgebung und eine zweckmässige Ausstattung und Ausrüstung.
In der Stadt Bülach beurteilt die Kommission für Stadtgestaltung die Arealwürdigkeit von Bauvorhaben. Die Kommission empfiehlt dem Stadtrat, ob eine Arealüberbauung die Qualitätsanforderungen erfüllt und den Arealüberbauungsstatus verdient. Das Bauvorhaben am Unterweg überzeugt in städtebaulicher und architektonischer Sicht.
Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
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