Aus den Verhandlungen des Stadtrats vom 9. Dezember 2009
Am 1. Januar 2010 treten das neue kantonale Hundegesetz und die dazugehörige Verordnung in Kraft. Der Vollzug der neuen Bestimmungen bedeutet für den Kanton einen Mehraufwand. Die Kosten können nicht bzw. nur teilweise über Gebühren aufgefangen werden. Deshalb bezieht der Kanton künftig von den Gemeinden einen fixen Betrag von 30 Franken pro Kalenderjahr für jeden verabgabten Hund. In der Stadt Bülach beträgt die Hundeabgabe heute 120 Franken pro Hund. Der ganze Betrag wird heute für den Unterhalt und die Anschaffung von Robidogs, für die Entsorgung der Robidog-Säcke sowie für die Administration benötigt. Daher wird die Hundeabgabe per 1. Januar 2010 um den Kantonsanteil von 30 Franken auf 150 Franken erhöht.