Aus den Verhandlungen des Stadtrats vom 17. November 2010

Fussweg Im Nebelwinkel: Genehmigung Bauabrechnung

Im April 2007 hat der Stadtrat das Projekt für den Neubau des Fusswegs Im Nebelwinkel zwischen der Kaffeestrasse und dem Rietbachweg genehmigt. Er hat dafür einen Kredit von 210 000 Franken bewilligt. Gleichzeitig hat er die Kostenanteile der gemäss Strassengesetz beitragspflichtigen Grundeigentümer festgelegt. Die Bauabrechnung schliesst nun mit Aufwendungen von 195 000 Franken ab. Damit wird der bewilligte Kredit um 15 000 Franken bzw. um rund sieben Prozent unterschritten. Die Kreditunterschreitung ist hauptsächlich auf die günstige Vergabe der Bauarbeiten zurückzuführen. Nach Abzug der Grundeigentümerbeiträge von insgesamt rund 83 000 Franken verbleibt für die Stadt ein Nettoaufwand von 112 000 Franken. Der Stadtrat hat die Abrechnung genehmigt.

Gehweg Kaffeestrasse: Übernahme ins öffentliche Eigentum

Für den privat erstellten und finanzierten Gehweg längs der Kaffeestrasse, im Abschnitt Feldstrasse bis zum Fussweg Im Nebelwinkel, hat die Stadt Bülach einen Vertrag mit dem angrenzenden Grundeigentümer abgeschlossen. Dieser sieht vor, dass der Gehweg ins öffentliche Eigentum übernommen wird, wenn die Ausführung gemäss üblichem Standard erfolgt. Der Bau wurde ordnungsgemäss ausgeführt und der Stadtrat hat beschlossen, den Gehweg ins öffentliche Eigentum zu übernehmen.

Quartierplan Winterthurerstrasse

Der Stadtrat hat den Quartierplan Winterthurerstrasse im November 2007 festgesetzt. Infolge von Rechtsmittelverfahren erfolgte die kantonale Genehmigung erst im März 2010. Nachdem die Verfahrenskosten den Grundeigentümern in Rechnung gestellt worden sind, ist der Quartierplan nun im Grundbuch zu vollziehen. Der Stadtrat hat die entsprechende Mutation sowie den Geldausgleich genehmigt. Gleichzeitig hat er beschlossen, ein Verfahren einzuleiten, damit die fehlenden Bauten und Anlagen realisiert werden können. Er entspricht damit einem Gesuch von zwei Grundeigentümern. Das Verfahren erfolgt zu Lasten der beteiligten Grundeigentümer.

Sachplan Geologisches Tiefenlager, Etappe 1 - öffentliche Anhörung

Das Standortauswahlverfahren für die Lagerung radioaktiver Abfälle ist im „Sachplan geologische Tiefenlager“ des Bundes geregelt. Es umfasst drei Etappen und soll dazu führen, dass Standorte für Lager von schwach- und mittelaktiven sowie von hochaktiven Abfällen festgelegt werden können. Oberstes Ziel ist eine Lagerung, welche die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt gewährleistet.

Der Schwerpunkt von Etappe 1 liegt auf der Identifizierung geeigneter Standortgebiete aufgrund von sicherheitstechnischen und geologischen Kriterien. Im Herbst 2008 hat die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) sechs Standortgebiete vorgeschlagen, die sich aus geologischer und sicherheitstechnischer Sicht für die Lagerung radioaktiver Abfälle eignen. Die Vorschläge der Nagra wurden von Fachbehörden und -kommissionen des Bundes geprüft und beurteilt; die entsprechenden Sicherheitsgutachten liegen in der Zwischenzeit vor. Eines dieser Gebiete ist „Nördlich Lägeren“. Es kommt sowohl für die Lagerung von schwach- und mittelaktiven wie auch von hochaktiven Abfällen beziehungsweise für ein Kombilager in Frage. Zum erwähnten Gebiet zählt auch das Zürcher Unterland, womit auch das Gemeindegebiet der Stadt Bülach betroffen ist.

Die Aussicht auf eine mögliche Entsorgung radioaktiver Abfälle im Zürcher Unterland führte zur Gründung des Forums Lägern-Nord. Mitglieder sind engagierte Behördenvertreter/-innen aus Unterländer Gemeinden sowie Delegierte der Planungsgruppe Zürcher Unterland (PZU). Präsidiert wird das Forum von Hanspeter Lienhart, Stadtrat von Bülach und Präsident der PZU.

Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK führt vom 1. September bis 30. November 2010 eine öffentliche Anhörung durch. Der Stadtrat schliesst sich in seiner Eingabe ans UVEK der fundierten Stellungnahme des Forums Lägern-Nord an. Das Papier stellt zum weiteren Vorgehen in der Standortevaluation drei Hauptforderungen: Grösstmögliche Sicherheit eines künftigen Standorts, echte Vergleichbarkeit sowie eine regionsspezifische Vertiefungsstudie. Interessierte können die komplette Stellungnahme des Forums Lägern-Nord zum Sachplan geologisches Tiefenlager, Etappe 1, sowie weitere Informationen zum Thema unter www.laegern-nord.info einsehen.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
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