Aus den Verhandlungen des Stadtrats
Leistungsvereinbarung mit Gemeinnützigem Frauenverein Bülach für den Betrieb der Ludothek
Die Medien berichteten, dass der seit rund 25 Jahren bestehende Verein «Ludothek Bülach» den Betrieb der gut besuchten Ludothek per Mitte Dezember 2015 einstellt und den Verein per Ende März 2016 auflöst. Die Stadt Bülach hat den Verein bis anhin aufgrund einer Leistungsvereinbarung mit jährlich 20 000 Franken unterstützt.
Der Gemeinnützige Frauenverein hat die Stadt Bülach kontaktiert und einen zukunftsweisenden Lösungsvorschlag zum Erhalt der Ludothek unterbreitet. Dieser überzeugte den Stadtrat. Demnach wird die Ludothek künftig als Arbeitsgruppe des Gemeinnützigen Frauenvereins betrieben. Der Gemeinnützige Frauenverein finanziert die Anstellung einer Geschäftsführung im Pensum von max. 30%. Die Einsätze zu den Öffnungszeiten werden weiterhin von Freiwilligen geleistet.
Der Stadtrat hat einer Leistungsvereinbarung mit dem Gemeinnützigen Frauenverein zugestimmt. Somit übernimmt die Stadt Bülach ab 1. Januar 2016 für vorerst fünf Jahre die Kosten für die Lokalität in der Höhe von jährlich 20 000 Franken. Die Leistungsvereinbarung wird unter Vorbehalt der Zustimmung der offiziellen Mitgliederversammlung des Gemeinnützigen Frauenvereins vom 22. März 2016 unterzeichnet. Stimmt die Mitgliederversammlung dem Projekt nicht zu, entstehen für die Stadt Bülach die Mietkosten bis zum ordentlichen Kündigungstermin, welcher längstens bis zum 31. Juli 2016 dauert.
Der Stadtrat begrüsst die Initiative des Gemeinnützigen Frauenvereins Bülach. Er ist überzeugt, dass somit eine solide Lösung für den Fortbestand der Ludothek gefunden wurde.
Beitragsverordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter
Der Gemeinderat hat die Beitragsverordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung am 31. August 2015 verabschiedet. Der Stadtrat hat sie nun per 26. November 2015 in Kraft gesetzt. Zeitgleich hat er auch die Ausführungsbestimmungen genehmigt. Der Beschluss über die Genehmigung der Ausführungsbestimmungen wird separat publiziert mit einer Rekursfrist von 30 Tagen.
Somit haben Eltern die Möglichkeit, für das Jahr 2015 die Rabatte rückwirkend noch zu beantragen.
Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
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Beitragsverordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter (BVO), inkl. Antragsformular