Aus den Verhandlungen des Stadtrats
Guss39, neue Leistungsvereinbarung
Seit dem 1. Mai 2011 besteht zwischen der Stadt Bülach und der i39 event GmbH eine Leistungsvereinbarung betreffend des Betriebs des Kultur- und Begegnungszentrums Guss39. Die bisherige Zusammenarbeit hat sich bewährt und der Guss39 hat sich zu einem beliebten Treffpunkt für verschiedene kulturelle Aktivitäten entwickelt. Die aktuelle Leistungsvereinbarung läuft Ende 2015 aus.
Aufgrund der Realisierung von Bülach Nord steht ab dem 31. März 2016 nur noch der Bühnensaal zur Verfügung. Aus diesem Grund wurde eine neue Leistungsvereinbarung ausgearbeitet, welche der Stadtrat nun genehmigt hat. Diese tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und endet am 31. Juli 2018. Darin ist festgelegt, dass die Bar weiterhin an mindestens vier Wochentagen regelmässig abends für die Allgemeinheit geöffnet ist und das Kultur- und Begegnungsangebot mindestens 40 öffentliche sowie nicht kommerzielle Anlässe pro Jahr umfasst. Der städtische Beitrag wurde neu bei 55 000 Franken pro Jahr festgelegt. Zusätzlich übernimmt die Stadt die Nebenkosten (Heizung, Wasser/Abwasser) in einem grösseren Umfang als bis anhin.
Entsorgung, Anpassung Grundgebühr
Wegen der Auflösung des Deponiezweckverbands Zürcher Unterland (DEZU) kam es 2009 zu einer Gewinnausschüttung. Aufgrund dieser Ausschüttung, die an die Einwohner weitergegeben wurde, konnte damals die Grundgebühr auf 30 Franken pro Haushalt oder Gewerbebetrieb gesenkt werden. Der Gewinn, der in die Abfallrechnung floss, ist nun aufgebraucht und die Grundgebühr wird wieder auf den Stand von 2009 zurückgesetzt: Die jährliche Grundgebühr für Haushalte und Gewerbe beträgt ab 1. Januar 2016 96 Franken (exkl. MwSt.).
Teilquartierplan In Höfen / Im Steinhof / Blumenweg
Das Planungsverfahren im Teilquartierplan In Höfen / Im Steinhof / Blumenweg ist abgeschlossen. Ende Mai 2015 hat ein Grundeigentümer den Stadtrat ersucht, die vorgesehenen Erschliessungsanlagen zu realisieren. Der Stadtrat hat nun das Realisieren der Anlagen beschlossen. Gleichzeitig hat er entschieden, den Projektverfasser des Teilquartierplans mit der administrativen Unterstützung der Stadtverwaltung zu beauftragen. Als nächster Schritt ist eine Ingenieursubmission durchzuführen. Sie dient dem Bestimmen des Projektverfassers für Bauprojekt, Submission und Bauleitung. Die Realisierung erfolgt mehrheitlich zulasten der beteiligten Grundeigentümer, weshalb diese miteinbezogen werden. Ein Teil der Kosten übernimmt die Stadt Bülach.
Zentrales Verwaltungsgebäude Sechtbach, Auftragsvergabe an Fachplaner zur Wettbewerbsdurchführung
Das Projekt Zentrales Verwaltungsgebäude (ZVG) schreitet weiter voran. Nachdem der Gemeinderat im August den Planungskredit bewilligte, hat der Stadtrat für die Organisation und Durchführung des Gesamtleistungsstudienwettbewerbs die entsprechenden Aufträge an die bisherigen Fachplaner vergeben. Damit sind die Voraussetzungen für einen weiterhin reibungslosen Projektverlauf gegeben.
Nachdem die Vorselektion (Präqualifikation) im Dezember abgeschlossen sein wird, startet zu Beginn 2016 der eigentliche Wettbewerb. In einer ersten Phase werden 7, danach in der 2. Phase noch drei Teams ihre Projekte erarbeiten. Ende 2016 wird der Wettbewerb mit der Auswahl des Siegerprojekts abgeschlossen.
Buslinie 501, Einrichten und Anpassen diverse Haltestellen
Im Dezember 2015 wird das ÖV-Angebot erheblich verdichtet und die so genannte Busdurchmesserlinie (Buslinie 501) in Betrieb genommen. Sie verkehrt an sämtlichen Wochentagen im Gegenverkehr. Dies erfordert das Einrichtungen zusätzlicher Haltestellen. Die Haltestelle Güterbahnhof Ost auf dem SBB-Areal wird aufgewertet und mit einem Unterstand ausgerüstet. Die Haltestelle Witenwisen, welche unmittelbar vor dem Kreisel liegt, wird behindertengerecht ausgebildet und mit einer Sitzgelegenheit ausgerüstet.
Der Stadtrat hat die entsprechenden Projekte festgesetzt und hierfür einen Kredit von 140 000 Franken bewilligt. Gleichzeitig hat er die Arbeiten vergeben.
Wasserversorgung, Neubau Hauptleitung Bäretsmoos – Frohaldenstrasse
Antrag und Weisung an den Gemeinderat
Im Generellen Wasserversorgungsprojekt (GWP) 2012 ist der Bau einer neuen Wasserleitung zwischen dem Gebiet Bäretsmoos und der Frohaldenstrasse vorgesehen. Die rund 540 m lange Leitung dient dem Erhöhen der Versorgungssicherheit und Gewährleisten des Brandschutzes. Der Stadtrat hat die Gossweiler Ingenieure AG beauftragt, ein Bauprojekt auszuarbeiten. Gemäss vorliegendem Projekt betragen die Kosten für eine neue Hauptleitung 490 000 Franken. Sie gehen zulasten der Spezialfinanzierung Wasserversorgung. Der Stadtrat hat das Bauprojekt festgesetzt und beantragt dem Gemeinderat, den notwendigen Objektkredit von 490 000 Franken zu bewilligen. Der Bau der Leitung soll 2016/2017 erfolgen.
Antrag und Weisung an den Gemeinderat
Teilrevision Kommunaler Richtplan Öffentliche Bauten und Anlagen
Der Stadtrat hat den Entwurf zur Teilrevision des kommunalen Richtplans, Teil Öffentliche Bauten und Anlagen gutgeheissen. Gleichzeitig hat er die öffentliche Auflage und Anhörung nach § 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 6. November 2015 bis 11. Januar 2016 angeordnet. Die Pläne liegen in diesem Zeitraum im Stadtbüro, Hans-Haller-Gasse 9, öffentlich auf.
Auslöser der Teilrevision des Richtplans ist die geplante Zentralisierung der öffentlichen Verwaltung auf stadteigenem Grund an der Allmend-/ Schwimmbadstrasse. Der Projektstandort liegt in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, dort, wo heute Tennis gespielt wird. Das Areal zwischen Stadthalle und Feuerwehrgebäude wird seit vielen Jahren vom Tennisclub Bülach (TCB) genutzt. Grundlage bildet ein Baurechtsvertrag, welcher Ende 2015 ausläuft. Der geltende Richtplan von 1997 sieht in diesem Bereich noch die Zweckbestimmung „Sport (Tennis)“ vor. Die neue Festlegung lautet auf „Verwaltung“. Die Stimmberechtigten haben sich am 28. September 2014 für den Standort Allmendstrasse zur Realisierung eines künftigen zentralen Verwaltungsgebäudes ausgesprochen. Die Baudirektion hat das Revisionsvorhaben geprüft und beurteilt dieses als genehmigungsfähig. Die Festlegungen sind mit dem Entwurf des regionalen Richtplans sowie dem kantonalen Richtplan abgestimmt.
Freibad, Sanierung 2. Etappe
Die 1. Sanierungsetappe (Badwassertechnik) wurde 2013 abgeschlossen. Nun steht die 2. Sanierungsetappe (Beckensanierung) an. Aufgrund des schlechten Zustands des Schwimmer- und Nichtschwimmerbeckens muss die Sanierung in den Winter 2016/2017 vorgezogen werden. Die Planung muss im Herbst 2015 in Angriff genommen werden können. So können die Becken rechtzeitig und ohne Zeitdruck am Ende der Badesaison 2016 saniert werden.
Der Stadtrat hat für die Projektierungsarbeiten einen Kredit von 142 000 Franken genehmigt. Den Auftrag hat er der Beck Schwimmbadbau AG (Winterthur) erteilt.
Einbürgerungen
Der Stadtrat hat den Einbürgerungsantrag eines bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen behandelt. Er hat das Gesuch abgelehnt.
Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
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