Aus den Verhandlungen des Stadtrats
Quartierplan Lindenhofstrasse
Auf Gesuch eines Grundeigentümers 4 hat der Stadtrat das amtliche Quartierplanverfahren Lindenhofstrasse eingeleitet. Zweck des Verfahrens ist das Schaffen einer der planungs- und baurechtlichen Ordnung entsprechende Nutzung. Die amtliche Publikation erfolgt, sobald die Baudirektion des Kantons Zürich die Verfahrenseinleitung genehmigt hat.
Freibad: Sanierung Schmutzwasserleitungen
Der Stadtrat genehmigte einen Kredit von Fr. 36‘000 für notwendige Sanierungsarbeiten an den Schmutzwasserleitungen im Gebäudebereich des Freibads Bülach. Die Sanierungsarbeiten wurden an die Mökah Kanalsanierungen AG (Henggart) vergeben.
Beantwortung gemeinderätlicher Anfragen
- Anfrage von Michael Graf: Michael Graf reichte am 20. Oktober 2014 eine Anfrage im Zusammenhang mit der Berichterstattung durch den Präsidenten des Tennisclub Bülach im Wochenspiegel vom 24. September 2014 ein. Der Stadtrat hat die Anfrage fristgerecht beantwortet.
- Anfrage von Felix Böni: Gemeinderat Felix Böni wünscht mit seiner Anfrage vom 2. November 2014 vom Stadtrat Auskunft rund um die alte Spinnerei Jakobstal. Vorab geht es um die Klärung, ob aus dem Zerfall der Ruine Gefahren für Menschen und Umwelt ausgehen könnten. Und ob das Gelände hinreichend gesichert ist.
Die Antworten des Stadtrates stehen unter www.buelach.ch/gemeinderat zur Verfügung.
Beitragsverordnung familienergänzende Betreuung im Vorschulalter
Der Stadtrat hat Antrag und Weisung betreffend „Beitragsverordnung familienexterner Betreuung im Vorschulalter“ zuhanden des Gemeinderats verabschiedet. Er beantragt dem Gemeinderat, die Beitragsverordnung in Kraft zu setzen.
Ab Jahreswechsel sind die Gemeinden verpflichtet, ein bedarfsgerechtes familienergänzendes Betreuungsangebot für Kinder im Vorschulalter sicherzustellen und die Finanzierung zu regeln. Bülach verfügt mit den städtischen Krippen und den Angeboten privater Institutionen über ein ausreichendes Angebot. Nicht vertretbar ist jedoch, dass nur Familien, welche ihre Kinder in einer städtischen Krippe betreuen lassen, von finanziellen Beiträgen der Stadt profitieren. Mit der neuen Beitragsverordnung werden alle Familien gleich behandelt, deren Kinder eine der von der Stadt anerkannten Einrichtung besuchen. Dadurch erhöht sich die Wahlfreiheit der Eltern und die Anbieten erhalten faire Wettbewerbsbedingungen. Es ist zu erwarten, dass die Nachfrage nach subventionierten Betreuungsplätzen steigen wird. Aufgrund dessen ist mit jährlichen Folgekosten von rund 700 000 Franken zu rechnen.
Antrag und Weisung an den Gemeinderat stehen unter www.buelach.ch/gemeinderat zur Verfügung.
Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
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