Aus den Verhandlungen des Stadtrats
Genehmigung der Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Bülach und dem Fussballclub Bülach
Anfangs 2014 genehmigte der Gemeinderat die Aufhebung des bestehenden Baurechtsvertrags und den neuen Verwaltungsrechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Bülach und dem Fussballclub Bülach FCB. Im neuen Vertrag wurde festgehalten, dass eine separate Leistungsvereinbarung ausgearbeitet wird. Diese ist in der Zwischenzeit erarbeitet und der Stadtrat hat sie genehmigt. In der Leistungsvereinbarung verpflichtet sich der FCB unter anderem zu einer eigenständigen Juniorenabteilung, zur Integrationsarbeit, zum Führen mindestens zweier Mädchenmannschaften und einer Fussballschule, welche von allen fussballinteressierten Bülacher Kindern und Jugendlichen besucht werden kann sowie zum Durchführen des Schülerturniers.
Motion betreffend „Abgeltung zentralörtlicher Leistungen“
Gemeinderätin Andrea Spycher und Mitunterzeichnende haben am 30. September 2013 eine Motion betreffend „Abgeltung zentralörtlicher Leistungen“ eingereicht. Der Stadtrat hat die Motion beantwortet. Nach einer detaillierten Analyse sämtlicher Leistungen, von welchen die Kreisgemeinden profitieren, kommt der Stadtrat zum Schluss, dass
diejenigen Bereiche, welche auf kommunaler Ebene geregelt werden können, grösstenteils geregelt sind. Der einzige Bereich, in welchem die Kreisgemeinden speziell profitieren und der bisher nur ansatzweise geregelt war, betrifft die Sportanlagen. Hier befindet sich die neue Lösung über höhere Pro-Kopf-Beiträge aber auf gutem Weg.
Letztlich kann ein Basisvertrag nur angeschlossen werden, wenn beide Parteien dazu bereit sind. Die Kreisgemeinden sehen hierfür aktuell keine Notwendigkeit und sind daher nicht bereit, darüber Verhandlungen zu führen.
Aus diesen Gründen empfiehlt der Stadtrat die bisherige gute Zusammenarbeit mit den Kreisgemeinden weiter zu führen und die Motion als erledigt abzuschreiben.
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Erweiterungsbau mit Doppelkindergarten in der Schulanlage Böswisli
Der Stadtrat hat Antrag und Weisung der Primarschulpflege für den Erweiterungsbau mit Doppelkindergarten in der Schulanlage Böswisli zustimmend an den Gemeinderat weitergeleitet.
Der 1963 als Provisorium erstellte Schulpavillon Böswisli ist baufällig und muss ersetzt werden. Im Böswisli sind gegenwärtig vier Kindergärten untergebracht: drei im Kindergartengebäude und einer provisorisch in einem Schulzimmer. Die Kindergartenbauten aus den 60iger Jahren sind weiterhin zweckmässig. Es fehlen jedoch die heute dringend notwendigen Gruppenräume für den Unterricht in Deutsch als Zweitsprache und für Therapien. Durch den Ersatz des Pavillons und dem Schaffen von zwei neuen Kindergärten mit Gruppenräumen wird die Unterrichtsqualität stark verbessert und es werden die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Es werden aber auch mindestens drei Klassenzimmer frei. Diese werden in Anbetracht des vielen neu entstandenen Wohnraums im Quartier und der weiterhin regen Bautätigkeit dringend benötigt.
Das Bauvorhaben rechnet mit Kosten von 4,74 Millionen Franken. In diesem Betrag sind 50 000 Franken für den Abbruch des Pavillons als gebundene Kosten enthalten. Der beim Gemeinderat einzuholende Verpflichtungskredit beläuft sich demnach auf 4,69 Millionen Franken.
Antrag und Weisung an den Gemeinderat pdf 2 MB
Antrag und Weisung an den Gemeinderat, Beilage pdf 2 MB
Flughafen Zürich: Anfrage von Gemeinderat Daniel Wülser / Unterstützung der Kampagne von IG-Nord
Daniel Wülser reichte am 23. August 2014 eine Anfrage betreffend „Verlängerung des Testbetriebs von startenden Flugzeugen an Wochenenden ausschliesslich Richtung Norden bis jeweils 9 Uhr morgens“ ein. Der Stadtrat hat die Anfrage fristgerecht beantwortet.
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Die Flugsicherung Skyguide testet seit Juni 2014 bis Ende Winterflugplan 2014/2015 jeweils an Wochenenden und deutschen Feiertagen von 7 bis 9 Uhr Starts von Flugzeugen ausschliesslich nach Norden. Begründet wird das Testverfahren insbesondere mit Sicherheitsaspekten des Flugbetriebs.
Zudem beantragt die Flughafen Zürich AG dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Änderungen am Betriebsreglement, unter anderem die Änderung der Flugrouten. Das Gesuch der Flughafen Zürich AG liegt bis am 18. November 2014 öffentlich auf: im Stadtbüro (Hans-Haller-Gasse 9) sowie auf www.afv.zh.ch/auflagen. Gegen das Gesuch können Gemeinden und Privatpersonen beim BAZL Einsprache erheben. Der Stadtrat hat entschieden, dies zu tun. Das Einreichen einer Einsprache ist die Voraussetzung, um nach einer allfälligen Genehmigung des Betriebsreglements Beschwerde gegen dieses führen zu können. Bereits gegen das gegenwärtig praktizierte „vorläufige Betriebsreglement“ hatte sich der Stadtrat in gleicher Weise zur Wehr gesetzt.
Für den Stadtrat ist die zusätzliche Lärmbelastung durch Nordstarts für die betroffenen Gemeinden im Norden des Flughafens inakzeptabel. Die Region war bislang bereit, einen erheblichen Anteil am Fluglärm auszuhalten, die Grenze ist damit aber erreicht. Auch die IG-Nord unter dem Vorsitz von Stadtrat Hanspeter Lienhart wehrt sich gegen eine zusätzliche Kanalisierung der Starts nach Norden. Der Stadtrat wie auch die IG-Nord sind besorgt, dass der Flughafen sukzessive die Nordkanalisierung vorantreiben will. Die IG-Nord hat zudem eine Kampagne lanciert, welche der Stadtrat unterstützt. Sie wird ab dem 5. November 2014 eine Muster-Einsprache zum Download anbieten. Zudem hat sie ein Mitteilungsblatt zu Handen der Bevölkerung ausgearbeitet. Weiteres Informations- und Kampagnenmaterial stellt die IG-Nord auf www.ignord.ch zur Verfügung. Schliesslich startet die IG-Nord wieder eine Plakataktion, um sich so gegen die geplante Nordausrichtung zur Wehr zu setzen.
Submission Beschaffung Büro- und Schulmaterial
Die Stadtverwaltung und die Primarschule haben gemeinsam das Beschaffen des Büro- und Schulmaterials 2015-2019 ausgeschrieben. Sieben Anbieter haben fristgerecht ein Angebot eingereicht. Der Stadtrat hat den Auftrag an die Witzig AG (Frauenfeld TG) vergeben, welche das gemäss den definierten Kriterien beste Angebot eingereicht hat. Die Stadtverwaltung und die Primarschule beschaffen jährlich Büro- und Schulmaterial im Umfang von ca. 220 000 Franken.
Einbürgerungen
Der Stadtrat hat sechs Einbürgerungsanträge von ausländischen Staatsangehörigen behandelt. Er hat sämtlichen Gesuchen unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung zugestimmt. Die Gesuchsstellenden stammen aus Deutschland, Kroatien, Spanien, Tschechien und der Ukraine.
Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
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