Aus den Verhandlungen des Stadtrats
Zusammenführen der Altersinstitutionen, Kreditabrechnung Projektkosten
Der Stadtrat bewilligte für das Projekt „Zusammenführen der Altersinstitutionen“, für die Verhandlungsphase und das Erarbeiten der Entscheidungsgrundlagen, einen Kredit von 73 000 Franken. Die Abrechnung schliesst mit Aufwendungen von 69 000 Franken ab. Der Kredit wird damit um 4000 Franken unterschritten.
Siedlungsentwässerung, Genehmigung Kreditabrechnung
Für das Realisieren des Fernwirksystems zum Optimieren des Kanalnetzbetriebs und zum Überwachen zweier Regenbecken bewilligte der Stadtrat Ende 2012 einen Kredit von 160 000 Franken. Die Arbeiten wurden zwischenzeitlich ausgeführt und abgenommen. Die Kreditabrechnung weist Kosten von 127 000 Franken aus. Der Kredit wird damit um 33 000 Franken bzw. rund 20% unterschritten. Dies ist auf günstigere Vergaben und das Nichtbeanspruchen des Budgetpostens „Unvorhergesehenes“ zurückzuführen. Der Stadtrat hat die Abrechnung genehmigt, der Kostenanteil der Stadt Bülach beträgt 81 000 Franken.
Denkmalpflege: Kleinbauernhaus Müsegg 5
Der Stadtrat hat das ehemalige Kleinbauernhaus an der Müsegg 5 unter Schutz gestellt. Mit den Eigentümern wurde eine Unterschutzstellungsvereinbarung abgeschlossen. Dem ehemaligen Kleinbauernhaus ist ein ausserordentlich hoher Stellenwert in Bezug auf die geschichtliche und ortsbildliche Bedeutung zuzumessen. Das 1509 erbaute Gebäude ist das älteste noch existierende Holzhaus der Bülacher Altstadt.
Bereiche Sozialhilfe und Sozialversicherungen, Revisionsbericht
Das Gemeindeamt des Kantons Zürich hat die Abrechnung 2013 der Bereiche Sozialhilfe und Sozialversicherungen betreffend Entrichten von Krankenkassenprämien und Prämienverbilligungen revidiert. Der Stadtrat hat den Revisionsbericht zur Kenntnis genommen. Die Mitarbeitenden der Bereiche leisten gute Arbeit und es drängen sich keine Massnahmen auf.
Volksinitiative „Ja zu fairen Gebühren in den Gemeinden“, Gemeindereferendum
Im September 2014 stimmte der Kantonsrat den beiden Volksinitiativen "Ja zu fairen Gebühren in den Gemeinden" und den damit verbundenen Änderungen der Kantonsverfassung (KV) und des Gemeindegesetzes zu. Die Annahme der Initiative „Ja zu fairen Gebühren in der Gemeinde“ hätte für die Gemeinden nachteilige Folgen: Der „Gebührenkatalog (zu Beginn einer Legislatur) sowie die Gebühren, deren Gesamtertrag die Aufwendungen des Gemeinwesens übersteigt“ müssten dem Parlament bzw. der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden. Dies führte nicht nur zu einer Gefährdung der Rechts- und Planungssicherheit, sondern auch zu erheblichem administrativem Mehraufwand.
Eine Volksabstimmung kommt wegen des eingereichten Kantonsratsreferendums ohnehin zustande. Dennoch wollen verschiedene Gemeinde und Städte ihrer Unzufriedenheit mit dem Einreichen eines Gemeindereferendums Ausdruck verleihen. Der Stadtrat hat beschlossen, das Referendum zu unterstützen.
Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
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