Aus den Verhandlungen des Stadtrats

Kunst am Bau

Der Stadtrat hat sich im Legislaturprogramm 2010-2014 zum Ziel gesetzt, den Umgang mit „Kunst am Bau“ zu definieren. Die Kulturkommission hat dazu einen Umsetzungsvorschlag erarbeitet. Der Stadtrat hat die Arbeit der Kulturkommission verdankt und deren Anträge abgenommen.

Aufgrund der Finanzlage sieht der Stadtrat vorerst von Richtlinien für „Kunst am Bau“ bei öffentlichen Neu- und Umbauten ab. Hingegen unterstützt er die Absicht, private Bauherren für das Thema „Kunst am Bau“ zu sensibilisieren.

Betriebs- und Gestaltungskonzept Bülach Nord: Nur 4 Einwendungen seitens Bevölkerung

Das Betriebs- und Gestaltungskonzept Bülach Nord, welches aufgrund der Planung Bülach Nord ausgearbeitet wurde, lag bis 24. Februar 2014 zur Mitwirkung der Bevölkerung öffentlich auf (§ 13 Strassengesetz). Innert Frist gingen lediglich vier Eingaben ein. Der Stadtrat hat dies erfreut zur Kenntnis genommen und schliesst daraus auf eine hohe Akzeptanz bei der Bevölkerung. Die Einwendungen werden nun geprüft und samt Stellungnahme in einem Bericht festgehalten. Dieser wird zu gegebener Zeit wieder publiziert.

Richtigstellung zum Leserbrief „Grundbesitzer stärker zur Kasse bitten“

In seinem Leserbrief im Wochenspiegel vom 26. Februar 2014 schreibt Andreas Bührer, Stadtratskandidat der BSB, dass der Stadtrat dem Gemeinderat im Zusammenhang mit der Entwicklung Bülach Nord einen Rahmenkredit von 40 Millionen beantrage und sich die Grundeigentümer daran mit gerademal 4,2 Millionen Franken – oder 10,5 Prozent - beteiligen. Ferner wird behauptet, dass der Stadtrat für die notwendige Landabtretung der Grundeigentümer an die Stadt 2000 Franken pro m2 verrechne.

Diese Aussagen sind falsch. Der dem Gemeinderat beantragte Rahmenkredit beläuft sich auf 23,4 Millionen Franken. Er beinhaltet jene Kosten, welche die Stadt an die Erschliessung zu erbringen hat. Die Grundeigentümer haben gemäss vorliegenden Vereinbarungen Kosten in der Höhe von 4,2 Millionen für den Ausbau der Strassen, Passerelle und die Sanierung der Unterführung sowie der vorgesehenen Baumreihe zu bezahlen. 1,4 Millionen Franken ist ihr Beitrag im Bereich der Werkleitungen.

Ferner haben die Grundeigentümer auf eigene Kosten die öffentlichen Wege und Plätze zu finanzieren, welche nach der Erstellung in den Besitz der Stadt Bülach übergehen. Dafür treten sie der Stadt rund 4‘800 m2 Land ab, für welche weitere 4 Millionen Franken eingesetzt sind. Das entspricht einem m2-Preis von 833 Franken, und nicht wie behauptet von 2000 Franken.

Die gesamten Investitionsausgaben belaufen sich auf rund 40,7 Millionen Franken. Daran bezahlt der Kanton 13,2 Millionen Franken. Für Stadt und Grundeigentümer verbleiben 27,5 Millionen Franken. Davon werden die Grundeigentümer rund 9,6 Millionen Franken übernehmen müssen, was einem Drittel der anfallenden Kosten der Stadt Bülach entspricht und nicht wie behauptet 10 Prozent. Diese Informationen können lückenlos dem Antrag und Weisung an den Gemeinderat entnommen werden.

Antrag und Weisung an den Gemeinderat

Roger Suter
Stadtschreiber-Stv.
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