Aus den Verhandlungen des Stadtrats

Mietzinsanpassung

Für Mietzinsanpassungen aufgrund von Änderungen des Hypothekarzinssatzes gilt seit dem 10. September 2008 für die ganze Schweiz ein einheitlicher Referenzzinssatz. Dieser stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken. Der Referenzzinssatz beträgt seit September dieses Jahres 2 Prozent. Der Stadtrat hat entschieden, die Mietzinsen der städtischen Wohnungen per 1. April 2014 entsprechend anzupassen. Die Nettomieten werden damit generell um 2.55 Prozent reduziert.

Taxi-Verordnung

Am 4. November 2013 genehmigte der Gemeinderat die neue Taxi-Verordnung der Stadt Bülach. Gestützt da-rauf hat der Stadtrat die Ausführungsbestimmungen erlassen. Diese treten per 1. Februar 2014 in Kraft, die Taxi-Verordnung bereits am 1. Januar 2014.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
E-Mail