Aus den Verhandlungen des Stadtrats

Gebühren für Siedlungsentwässerung in den Weilern

Für das Benützen der öffentlichen Siedlungsentwässerungsanlagen zahlen die Grundeigentümer in Bülach eine jährliche Grundgebühr und einen Mengenpreis pro m3 verbrauchtes Wasser. Für Liegenschaften innerhalb der Bauzone bemisst sich die Grundgebühr aufgrund der Grundstücksfläche. Für Bauten in der Landwirtschaftszone bemisst sich die Fläche aufgrund eines gegenüber dem angeschlossenen Gebäude allseitig zu messenden Abstands von 3.5 Metern.

Ende 2005 wurden die Weiler Eschenmosen und Nussbaumen in die Kernzone eingezont. Da die Grundstücke in den beiden Aussenwachten teilweise landwirtschaftlich genutzt werden, wurde festgelegt, vorübergehend die Bemessungskriterien für Landwirtschaftszonen anzuwenden. In der Zwischenzeit erliess der Stadtrat detaillierte Ausführungsbestimmungen zu Gebäuden in der Landwirtschaftszone. Zudem verringerte sich der Anteil der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke in den Weilern. Somit führte die Übergangslösung zu einer Ungleichbehandlung mit den übrigen Wohn- und Gewerbenutzungen. Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, dass 2014 für die Gebäude in der Kernzone ebenfalls die für Bauzonen geltenden Kriterien anzuwenden sind. Dies wird sich erst bei der Rechnungsstellung 2015 auswirken.

Jugendanlässe Midnight Meet&Move und Open Sunday, Rückzug von Antrag und Weisung

Am 3. Juli 2013 überwies der Stadtrat dem Gemeinderat Antrag und Weisung „Institutionalisierung der Jugendanlässe Midnight Meet&Move und Open Sunday“. Aufgrund der schwächeren Finanzaussichten der Stadt Bülach will der Stadtrat diesen Antrag auf Notwendigkeit und die Kreditsumme neu beurteilen und redimensionieren. Daher zieht der Stadtrat Antrag und Weisung wieder zurück. Die bereits angelaufene Saison 2013/14 wird durch diesen Entscheid nicht tangiert. Das Angebot findet im geplanten Rahmen statt.

Beitragsverordnung familienergänzende Betreuung im Vorschulalter, Rückzug von Antrag und Weisung

Der Stadtrat überwies dem Gemeinderat am 27. Juni 2012 Antrag und Weisung betreffend Beitragsverordnung zur familienergänzenden Betreuung im Vorschulalter. Aufgrund von Anregungen aus den Kommissionen und der städtischen Finanzlage will der Stadtrat Antrag und Weisung überarbeiten. Daher zieht der Stadtrat Antrag und Weisung zurück.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
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