Aus den Verhandlungen des Stadtrats

In- und Auslandhilfe

Im Juni 2001 haben die Stimmberechtigten entschieden, dass die Stadt Bülach jährlich maximal ein Prozent des einfachen Steuerertrags zu gleichen Teilen für die In- und Auslandhilfe aufwendet. Der Gemeinderat stellte mit dem 150 000 Franken für Hilfsprojekte zur Verfügung. Unterstützt werden:

Inlandhilfe

  • Insieme-Zwirniträff (Opfikon-Glattbrugg): 5000 Franken
  • Stiftung Wisli (Bülach): 5000 Franken
  • Stiftung Märtplatz (Rorbas-Freienstein): 5000 Franken
  • Sechtbach-Huus (Bülach): 5000 Franken
  • Schweizer Berghilfe: 25 000 Franken
  • Schweiz. Patenschaft für Berggemeinden: 30 000 Franken

Auslandhilfe

  • Solidar Suisse: 15 000 Franken
  • Schweizerisches Rotes Kreuz: 15 000 Franken
  • Swisscontact: 15 000 Franken
  • Glückskette: 15 000 Franken für die Opfer des Taifuns Haiyan sowie 10‘000 Franken für die Opfer des Syrienkonflikts
  • Grupo colombo-Suizo de Pedagogia Especial: 5 000 Franken

Referendum Grundstücksverkauf Bergli zustande gekommen

Ein Komitee um Claudio Schmid und André Bürgi reichte am 4. November 2013 ein Referendumsbegehren ein. Dieses richtet sich gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 30. September 2013 betreffend Wohnenplus Bergli; Grundstücksverkauf zur Realisierung von 16 - 18 Pflegeplätzen.

Der Stadtrat hat festgestellt, dass das Begehren fristgerecht eingereicht worden und mit 402 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist. Die Urnenabstimmung hat er auf den 18. Mai 2014 festgesetzt.

Ja zum Musikschulgesetz

Der Stadtrat befürwortet den Entwurf des Kantons für ein neues Musikschulgesetz. 2011 sagte er bereits ja zum Konzept. Die Musikschulen sollen in einem kantonalen Gesetz verankert werden. Dieses legt den Rahmen fest für das Angebot der Musikschulen, die Qualitätssicherung, die Ausbildung der Lehrpersonen sowie die Finanzierung. Als ungenügend erachtet der Stadtrat die Kostenbeteiligung des Kantons. Diese soll mindestens so hoch sein wie im Bereich der Volksschule.

Revision der Gebühren im Bauwesen vom 29. August 2001

Mit den Gebühren im Bauwesen sollen alle Aufwendungen der Stadt für die Bau- und Feuerpolizeivollständig gedeckt werden. Die Kostenentwicklung der vergangenen Jahre veranlasste die städtische Bauverwaltung, Aufwand und Gebührenertrag einer vertieften Analyse zu unterziehen. Zunehmend anspruchsvollere Baugesuche mit erhöhtem Prüfaufwand wie auch generell stark gestiegene Kontroll- und Beratungsaufwände sind die Hauptursachen der Kostensteigerung. Die Gebührenerträge können mit dieser Entwicklung nicht Schritt halten. Gebührenstruktur und Gebührenansätze der geltenden Verordnung müssen deshalb an die Realitäten des heutigen Baualltags angepasst werden.

Der Stadtrat hat die Revision der Verordnung über die Gebühren im Bauwesen genehmigt. Die neue Verordnung tritt per 1. Januar 2014 in Kraft.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
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