Aus den Verhandlungen des Stadtrats

Aufsicht von nicht schulischen Kinderkrippen und Horten

Bis Ende 2012 waren die örtlichen Vormundschaftsbehörden für die Aufsicht von Kindertagesstätten verantwortlich. Diese Aufgabe hatte die Vormundschaftsbehörde seit einigen Jahren an das Jugendsekretariat Bezirk Bülach übertragen. Per 2013 löste die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) die Vormundschaftsbehörde ab. Die Aufsicht von Kindertagesstätten wurde der KESB aber nicht übertragen.

Die Aufsicht und Bewilligung von nicht schulischen Kinderkrippen und Horten wurde nun mittels einer Leistungsvereinbarung an das Amt für Jugend und Berufsberatung übertragen. Das Amt für Jugend und Berufsberatung wird die gesetzlich vorgeschriebenen Aufsichtsbesuche durchführen und prüfen, ob die Voraussetzungen für die Ersterteilung oder Erneuerung der Betriebsbewilligung erfüllt sind und allfällige Auflagen eingehalten werden. Innerhalb der Stadtverwaltung ist die Abteilung Soziales und Gesundheit für diesen Bereich zuständig.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
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