Aus den Verhandlungen des Stadtrats

Beitragsverordnung familienergänzende Betreuung im Vorschulalter

Die Stadt Bülach ist aufgrund der kantonalen Abstimmung „Kinderbetreuung für alle – Ja“ aus dem Jahre 2010 verpflichtet, bis spätestens Ende 2013 ein bedarfsgerechtes familienergänzendes Betreuungsangebot für Kinder im Vorschulalter sicherzustellen und die Finanzierung zu regeln. Mit den zwei städtischen Kinderkrippen sowie den Betreuungsangeboten diverser privater Institutionen verfügt Bülach bereits heute über ein vielfältiges Angebot. Der Stadtrat will den gesetzlichen Versorgungsauftrag deshalb auch in Zukunft zusammen mit privaten Anbietern erfüllen. Ein neues Finanzierungsmodell soll dafür sorgen, dass alle Bülacher Familien einheitlich behandelt werden, wenn sie ihre Kinder in einer von der Stadt anerkannten Einrichtung betreuen lassen.

Aufgrund der zu erwartenden höheren Nachfrage nach beitragsberechtigten Plätzen ist gegenüber heute mit jährlichen Mehrkosten von rund 420 000 Franken zu rechnen.

Der Stadtrat hat Antrag und Weisung an den Gemeinderat überwiesen. Interessierte finden Antrag und Weisung hier .

Einführung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Die regionalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden lösen 2013 die Vormundschaftsbehörden der Gemeinden ab. Bülach wird Sitzgemeinde für den Kreis Bülach Nord mit insgesamt 16 Gemeinden.

Anschlussvertrag mit den Anschlussgemeinden

Um die rechtlichen Belange zwischen der Sitzgemeinde und den 15 Anschlussgemeinden zu regeln, wurde ein Anschlussvertrag ausgearbeitet. Der Stadtrat hat dem Anschlussvertrag zugestimmt.

Ernennung von Tiziana Locati als Behördenmitglied

Der Stadtrat hat Tiziana Locati zum Behördenmitglied der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bülach Nord ernannt. Mit ihrer Wahl ist die dreiköpfige Behörde komplett. Tiziana Locati wird ab 1. Oktober 2012 zu 50 Prozent für die KESB tätig sein.

Tiziana Locati bringt eine Ausbildung in den Bereichen Pädagogik und Rechtswissenschaften mit und hat langjährige Berufserfahrung im Bildungswesen sowie im Gemeinde- und Vormundschaftsrecht. Der Stadtrat ist überzeugt, mit Tiziana Locati eine qualifizierte und engagierte Persönlichkeit für diese wichtige Behörde gefunden zu haben und freut sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Aufbereitung der Dossiers

Sämtliche Unterlagen der bestehenden vormundschaftlichen Massnahmen werden der KESB übergeben. Dafür bestehen detaillierte kantonale Vorgaben. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung können die Mitarbeitenden der Vormundschaft die Dossiers im Rahmen ihrer Arbeitspensen nicht selber aufarbeiten. Der Stadtrat hat daher einen Kredit von 52 000 Franken für temporäre, externe Unterstützung bewilligt.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
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