Aus den Verhandlungen des Stadtrats

Grundsatzbeschluss zur Neuen Pflegefinanzierung

Seit 2011 ist das neue Pflegefinanzierungsgesetz in Kraft. Die kantonale Gesundheitsdirektion legt die Ansätze fest, welche die Gemeinden an die stationären und ambulanten Pflegekosten der Einwohner leisten müssen. Neu können sich Personen nach einem Spitalaufenthalt während maximal 14 Tagen in einem Heim oder von der Spitex pflegen lassen. Diese Kosten werden ebenfalls von der Gemeinde und den Krankenversicherern finanziert.

Das Gesetz stellt es den Gemeinden frei, über die gesetzlichen Beträge hinaus Leistungen zu übernehmen. Der Stadtrat hat beschlossen, keine zusätzlichen Beiträge zu leisten. Davon ausgenommen sind die öffentliche Spitex und das Kompetenzzentrum Gesundheit und Pflege (KZU, Bassersdorf), mit denen die Stadt bereits eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat. Für die Erbringung der Akut- und Übergangspflege im stationären Bereich hat der Stadtrat primär das Alters- und Pflegeheim Rössligasse, das Alterszentrum Im Grampen und das KZU bestimmt.

Gegenvorschlag des Kantonsrates „Zürisee für alli“: Vernehmlassung

Der Regierungsrat hat eine Revision des Strassengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Diese sieht vor, dass sich die Standortgemeinden künftig an regionalen und kantonalen Fusswegen an Seen und Flüssen pauschal mit 20 Prozent beteiligen müssen. Zudem sollen, analog den Radwegen, für Fuss- und Wanderwege jährlich mindestens sechs Millionen Franken budgetiert werden. Aufgrund der Formulierung betrifft diese Gesetzesänderung sämtliche Gemeinden mit Anstoss an Zürcher Seen und Flüsse. Das bedeutet, dass Bülach aufgrund des Glattanstosses davon betroffen sein könnte.

Der Stadtrat Bülach befürwortet die Realisierung des Zürichseewegs. Er lehnt aber eine Mindestbudgetierung, unabhängig von konkreten und ausführungsreifen Projekten, ab. Dies würde die Budgethoheit der Regierung im Strassenfonds unnötig einschränken. Er lehnt auch die Kostenbeteilung der Gemeinden an staatlichen Aufgaben wegen Systemwidrigkeit ab. Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz wurden die Kostenbeteiligungen zwischen Kanton und Gemeinden neu festgelegt. Dabei wurden die Staatsbeiträge an finanzschwache Gemeinden für kommunale Strassenbauten abgeschafft.

Einbürgerung

Der Stadtrat hat den Einbürgerungsantrag einer italienischen Staatsangehörigen behandelt. Er hat dem Gesuch unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung zugestimmt. Eine Bürgerin hat der Stadtrat auf deren Gesuch aus dem Bürgerrecht der Stadt Bülach entlassen.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
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