Aus den Verhandlungen des Stadtrats
Dienstbarkeitsvertrag mit der Swisscom (Schweiz) AG und dem Elektrizitätswerk des Kantons Zürich
Die Swisscom beabsichtigt auf städtischem Grund entlang der Schaffhauserstrasse eine Verteilkabine, Kabelleitungsanlagen sowie sämtliche zum Telekommunikationsnetz gehörende Bestandteile zu erstellen. Der Stadtrat hat den Dienstbarkeitsvertrag gutgeheissen. Ausserdem wurde mit dem Elektrizitätswerk des Kantons Zürich (EKZ) ein Dienstbarkeitsvertrag für eine Kabelverteilkabine an der Verzweigung Solibodenstrasse/Schülergartenweg abgeschlossen.
Anfrage von Gemeinderat Stefan Schnegg (EVP) betreffend Jagdschiessanlage Widstud
Der Kanton Zürich beabsichtigt, die bisher in Embrach stationierte Jagdschiessanlage nach Bülach in die Kiesgrube Widstud zu verlegen. Mit der Bereitstellung solcher Anlagen für die Ausbildung von Jägerinnen und Jägern und das regelmässige obligatorische Schiesstraining erfüllt der Kanton eine gesetzliche Pflicht. Zur raumplanerischen Sicherung soll der neue Standort als Erstes im kantonalen Richtplan speziell bezeichnet werden. Die Unterlagen liegen noch bis am 30. Januar 2012 öffentlich auf.
Die Anfrage von Gemeinderat Stefan Schnegg an den Stadtrat befasst sich mit den befürchteten negativen Auswirkungen dieser Anlage auf die Bevölkerung. Kritisiert wird insbesondere, dass die Anlage neben dem rein jagdlichen Schiessbetrieb auch dem vom gesetzlichen Auftrag nicht umfassten sportlichen Jagdschiessen (Tontaubenschiessen) zur Verfügung stehen soll, was zu weiteren erheblichen Mehrbelastungen hinsichtlich Lärm, Verkehr usw. führen könnte.
In seiner Antwort vertritt der Stadtrat im Wesentlichen folgende Haltung: Der gesetzliche Auftrag des Kantons kann nicht in Abrede gestellt werden. Aufgrund seiner Ausbildungsanforderungen an die Jägerinnen und Jäger im Kanton Zürich muss der Kanton über eine oder mehrere Anlagen verfügen, auf der er die entsprechenden Trainingsmöglichkeiten anbietet und die Prüfungen durchführt. Dem Stadtrat ist es jedoch ein grosses Anliegen, dass die Mehrbelastung durch Lärm und Verkehr, welche für Bülach durch die neue Anlage entstehen würde, auf ein Minimum reduziert werden kann. Es dürfen keine Mehrbelastungen entstehen, welche auf einen Schiessbetrieb zurückzuführen sind, der nicht dem Vollzug des gesetzlichen Auftrags entspricht (Sportschützen). Im Rahmen der weiteren Konkretisierung der Anlagen und durch ein geeignetes Betriebskonzept soll sichergestellt werden, dass die Nutzung der Jagdschiessanlage bzw. die negativen Auswirkungen auf ein Minimum reduziert werden. Der Stadtrat stellt sich deshalb klar auf den Standpunkt, dass, falls sich ein Richtplaneintrag für die beabsichtigte Jagdschiessanlage Widstud nicht vermeiden lässt, die geplante Anlage einzig der zwingend notwendigen Schussdisziplinen dienen und das Projekt auf das notwendige Minimum dimensioniert wird. Der Stadtrat wird sich im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum geplanten Richtplaneintrag in diesem Sinn vernehmen lassen.
Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
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