Aus den Verhandlungen des Stadtrats

Reduktion der Siedlungsentwässerungsgebühren und des Wasserzins

Die Wasserabgabe und die Siedlungsentwässerung werden über Gebühren finanziert. Die Gebühren sind so festzulegen, dass die Anlagen sowohl betrieben, unterhalten und erneuert werden können. Zudem sind Erweiterungen der Anlagen langfristig finanziell sicherzustellen. Die Gebühren für die Siedlungsentwässerung sind gemäss Verordnung so aufzuteilen, dass rund ein Drittel des Ertrags auf die Grundgebühr und rund zwei Drittel auf den Mengenpreis fallen.

Aufgrund der Aufwendungen in den vergangenen und den Prognosen der kommenden Jahre kann der Wasserzins um rund 15 Prozent gesenkt werden. Analog dazu können bei der Siedlungsentwässerung sowohl die Grundgebühr als auch der Mengenpreis um rund sieben Prozent reduziert werden. Die Tarifanpassungen gelten ab der Ableseperiode 2012.

Der Stadtrat hat die beiden Gebührensenkungen beschlossen.

Zusatzkredit für den Umbau der Liegenschaft Hans-Haller-Gasse 9

Im Dezember 2010 hatte der Stadtrat einen Kredit von 475 000 Franken für die Renovation und den Umbau des Erdgeschosses der Liegenschaft Hans-Hallergasse 9 in ein Stadtbüro genehmigt. Während der Bauarbeiten zeigte sich, dass in den Bereichen Elektroanlagen (Ersatz und Verlegung der ganzen IT-Verkabelung), Gipser- und Schreinerarbeiten, aber auch beim Einbau des neuen Bodenbelags, Mehraufwendungen notwendig sind. Einerseits ist die Bausubstanz schlechter als angenommen, anderseits sind betrieblich bedingte Optimierungen der Infrastruktur notwendig. Der Stadtrat hat dafür einen Zusatzkredit von 85 000 Franken bewilligt.

Zwischenlösung Notunterkunft für Sozialhilfeempfangende: Abrechnung

Der Stadtrat hatte 2009 einen Kredit von 73 000 Franken für die Einrichtung einer provisorischen Notunterkunft für Sozialhilfeempfangende bewilligt. Diese Zwischenlösung an der Bahnhofstrasse 18 deckte den Bedarf bis die neue Notunterkunft an der Fangletenstrasse bereit stand.

Der Stadtrat hat nun die Abrechnung genehmigt. Sie schliesst mit Aufwendungen von 84 000 Franken ab. Der bewilligte Kredit wird damit um 11 000 Franken überschritten. Die Abweichung ist auf folgende Gründe zurückzuführen: Die Heizungs- und Sanitäranlagen befanden sich in einem schlechteren Zustand als angenommen. Zudem mussten aus feuerpolizeilichen Gründen Wände verkleidet und Türen ersetzt werden. Hingegen konnte das Mobiliar günstiger als geplant eingekauft werden.

Neubau Notunterkunft für Sozialhilfeempfangende: Bauabrechnung

Der Stadtrat hatte 2009 einen Kredit von 735 000 Franken für den Neubau der Notunterkunft an der Fangletenstrasse bewilligt. Die Notunterkunft musste dringend erstellt werden, damit entsprechend dem gesetzlichem Auftrag genügend Notzimmer für Sozialhilfeempfangende zur Verfügung stehen.

Der Stadtrat hat nun die Abrechnung genehmigt. Sie schliesst mit Aufwendungen von 548 000 Franken ab. Der Kredit wird damit um 187 000 Franken unterschritten. Der Minderaufwand ist wie folgt zu begründen: Günstigere Arbeitsvergabe bei den Räumen einfachere Ausführung bei den Umgebungsarbeiten, kein Bedarf an zusätzlichen Mobilien und Geräten sowie Nichtbeanspruchung des Postens „Unvorhergesehenes“.

Einbürgerungen

Der Stadtrat hat zwei Einbürgerungsanträge von ausländischen Staatsangehörigen behandelt. Er hat beiden Gesuchen unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung zugestimmt. Die Gesuchssteller stammen aus dem Kosovo und aus Serbien.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
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