Aus den Verhandlungen des Stadtrats
Tarif für die Nachführung der amtlichen Vermessung
2008 trat das Bundesgesetz über Geoinformation (GeoIG) in Kraft. Darin wurden die Kantone verpflichtet, innerhalb von drei Jahren die notwendigen Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Das kantonale Geoinformationsgesetz (KGIG) wurde vom Regierungsrat im Juni 2010 zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Die beiden neuen Gesetze sollen den Bereich der Geoinformation umfassend regeln.
Das kantonale Gesetz definiert neu auch den Zuschlag auf die Nachführungsgebühren, den die Gemeinden zur Deckung der Verwaltungskosten der amtlichen Vermessung erheben dürfen. Das Gesetz sieht einen Zuschlag von höchstens 15 Prozent vor. Die Stadt Bülach senkt den Zuschlag rückwirkend auf Juni 2011 auf 15 Prozent, bisher verrechnete sie 20 Prozent.
Aufwertung der Zentrumsdurchfahrt
Anfangs 2010 beauftragte der Stadtrat eine Kommission mit der Ausarbeitung eines kommunalen Gesamtverkehrskonzepts (GVK). Der Berichts-Entwurf liegt noch bis Ende September 2011 öffentlich auf.
Das GVK dient dem Stadtrat als planerische Leitlinie für die Verkehrsentwicklung in den nächsten rund 15 Jahren. Der Berichts-Entwurf zeigt, dass das heutige Hauptstrassennetz durch Bülach zu einem erheblichen Teil aus Staatsstrassen besteht. Damit muss dieses auch in Zukunft den grössten Teil der Belastung übernehmen. Gleichzeitig soll das Busangebot durch eine innerstädtische Nord-Süd-Verbindung und den Ausbau der Direktbusse zum Flughafen ausgeweitet werden. Auch die Bedingungen für den Langsamverkehr entlang und über die Hauptachsen sollen verbessert werden. Die Hauptachsen im Umfeld der Altstadt, insbesondere die Achse Zürich-/Schaffhauserstrasse sowie die Zentrumsdurchfahrt über die Winterthurer-/Bahnhof-/Kasernenstrasse, müssen deshalb künftig anderen und tendenziell höheren Anforderungen genügen. Im Gesamtverkehrskonzept wurde deshalb gefordert, diese beiden Strassenzüge umzugestalten und aufzuwerten. Diese Massnahmen sind auch von grosser regionaler Bedeutung: Auch das regionale Gesamtverkehrskonzept der Flughafenregion (Amt für Verkehr, 2010) sieht vor, diese Strassen umzugestalten.
Über sein Agglomerationsprogramm finanziert der Bund Verkehrsinfrastrukturen mit. Zurzeit laufen die Vorbereitungsarbeiten unter der Federführung der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, Amt für Verkehr. Vorgesehen ist die Umgestaltung der Zentrumsdurchfahrt als A-Massnahme (Realisierung 2015-2018) und die Umgestaltung der Schaffhauser-/Zürichstrasse als B-Massnahme (Realisierung 2019-2022). Soll eine Massnahme als A-Massnahme ins Agglomerationsprogramm aufgenommen werden, muss bis im Frühjahr 2012 eine Studie dazu vorliegen. Nur so kann gegebenenfalls von Bundesbeiträgen profitiert werden. Die Studie muss sich zu Verkehrsmengen, Sicherheitsdefiziten, Nutzungen, Kosten usw. äussern.
Der Stadtrat hat deshalb einen Kredit von 70 000 Franken für die Ausarbeitung einer Studie zur Zentrumsdurchfahrt bewilligt. Er hat damit die EWP AG (Effretikon ZH) beauftragt. Sie hatte bereits das Gesamtverkehrskonzept erarbeitet.
Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
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