Aus den Verhandlungen des Stadtrats

Forst, Neuanschaffung Fahrzeug

Der Stadtrat hat einen Kredit von 66 000 Franken für den Kauf eines Allrad-Transporters für den Forstbetrieb genehmigt. Die Garage Bächliwis Auto AG (Bachenbülach) liefert das Fahrzeug. Das Fahrzeug wird dem Transport von Mitarbeitenden und Gerätschaften dienen.

Schulraumplanung

Im April 2016 hat der Stadtrat den Bericht zu den Schülerprognosen und dem zu erwartenden Schulraumbedarf zur Kenntnis genommen. Am 20. Juli 2016 hat die Abteilung Bildung dem Geschäftsfeld Immobilien den Auftrag zur vertieften Schulraumplanung erteilt. In diesem Zusammenhang ist das externe Planungsbüro beauftragt worden, einige im Bericht noch offene Punkte zu präzisieren. Aus den vorgenommenen Abklärungen resultieren folgende Erkenntnisse:

  • Die Schaffung von Schulraum im Südwesten hat in den nächsten drei Jahren Priorität. Vordringlich ist die Schaffung von Kindergartenräumen.
  • Das Areal Böswisli hat genügend Landreserve, um den Schulraumbedarf im Südwesten zu decken.
  • Im Norden können in den nächsten fünf Jahren die steigenden Schülerzahlen noch mit den bestehenden Kapazitäten abgedeckt werden.
  • Ab 2023 gibt es im Norden eine massive Steigerung im Bereich der Schülerzahlen. Bis dahin müssen Neubauten im Bereich Hohfuri und/oder Guss-Areal geplant und zu einem grossen Teil auch umgesetzt sein.
  • Das Schulhaus Schwerzgrueb (Südosten) kann in einer Übergangszeit einige SchülerInnen aus den Grenzregionen aufnehmen, um die Spitze der Belastung in den Gebieten Nord und Südwest zu entschärfen.
  • Aufgrund der vorliegenden Fakten hat der Stadtrat beschlossen, das Gebiet Schritwisen nicht mehr als möglichen Standort in der Schulraumplanung zu behandeln. Der Bedarf an Schulraum im Gebiet Südwest soll auf dem Areal Böswisli realisiert werden. Der Bereich Liegenschaften wird beauftragt, in einer Studie zu ermitteln, wieviel Schulraum auf dem Areal Bülach Guss maximal realisiert werden kann.

Teilrevision Gemeindeordnung: Verkleinerung der Primarschulpflege von 9 auf 7 Mitglieder

Das neue Gemeindegesetz tritt per 1. Januar 2018 in Kraft. Damit verbunden ist auch eine Anpassung der Gemeindeordnung von Bülach. Obwohl die Behörden für diese Überarbeitung grundsätzlich vier Jahre Zeit haben, erachtet es die Primarschulpflege als wichtig, dass grundlegende Änderungen bereits auf Beginn der kommenden Legislatur (2018-2022) in Kraft treten können. Dies insbesondere auch deshalb, weil die erhöhte Organisationsautonomie der Gemeinden, welche das neue Gemeindegesetz ermöglicht, nach dem Willen des Kantons auch in die Volksschulgesetzgebung einfliessen soll. Damit wird der organisatorische Gestaltungsraum der kommunalen Schulträger erweitert.

Im Rahmen des Organisationsentwicklungsprozesses hat die Primarschulpflege beschlossen, die operative Führungsstufe zu stärken. Und entsprechende Aufgaben und Kompetenzen, sofern dies das Gesetz zulässt, an diese Stufe zu delegieren. Dadurch verändert sich das Aufgabengebiet der Primarschulpflege. Die Primarschulpflege ist der Meinung, dass aufgrund der neuen kantonalen Rahmenbedingungen und der vorgesehenen Veränderungen eine Verkleinerung der Behörde sinnvoll ist. Sie beantragt deshalb dem Gemeinderat eine Reduktion der Schulpflege auf Beginn der Legislatur 2018-2022 um zwei Personen von neun auf sieben Mitglieder. Zudem beantragt sie, Art. 36 bis 38bis der Gemeindeordnung redaktionell zu überarbeiten und den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und der geltenden Praxis anzupassen. Die Verkleinerung der Primarschulpflege führt gemäss aktueller Entschädigungsverordnung zu einer Kostenreduktion von 24 000 Franken pro Jahr.

Der Stadtrat hat die von der Primarschulpflege dem Gemeinderat unterbreitete Teilrevision der Gemeindeordnung (Antrag und Weisung vom 14. März 2017) zustimmend zur Kenntnis genommen. Er beantragt dem Gemeinderat, den vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen und den Stimmberechtigten die Teilrevision der Gemeindeordnung zur Abstimmung vorzulegen.

Antrag und Weisung an den Gemeinderat

Jagdrevier 213/214, Festlegung Übergangsregelung

Am 23. Februar 2017 ist turnusgemäss das Jagdrevier für die nächsten acht Jahre versteigert worden. Gegen den Zuschlag ist beim Bezirksrat Bülach Rekurs erhoben worden. Als Folge des laufenden Rechtsmittelverfahrens verzögert sich der Abschluss des neuen Jagdpachtvertrags. Weil der alte Vertrag per 31. März 2017 ausgelaufen ist, ist eine Übergangsregelung notwendig. Der Stadtrat hat beschlossen, bis zum Abschluss des Rekursverfahrens die bisherige Jagdgesellschaft mit Obmann Philipp Wieland mit den notwendigen ordentlichen Jagdaufgaben zu beauftragen.

Einbürgerungen

Der Stadtrat hat zwei Einbürgerungsanträge ausländischer Staatsangehörigen behandelt. Er hat beiden Gesuchen unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung zugestimmt. Die Gesuchstellenden stammen aus Irak und Serbien.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
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