Aus den Verhandlungen des Stadtrats
Interpellation Werner Oetiker betreffend Wydhof
Gemeinderat Werner Oetiker und Mitunterzeichnende haben am 30. November 2016 eine Interpellation betreffend die Liegenschaft Wydhof eingereicht. Der Stadtrat hat am 14. November 2016 die zuständigen Fachkommissionen und die Rechnungsprüfungskommission (RPK) des Gemeinderats über den Wydhof informiert. Die RPK hat in der Gemeinderatssitzung vom 6. Februar 2017 dazu Stellung genommen. In den Medien ist darüber berichtet worden. Die Interpellation fragt nun, um welche Unstimmigkeiten rund um den Wydhof es sich handle, was der Stadtrat zur Aufklärung unternommen und welche Lehren und Entscheide er daraus gezogen habe.
Der Stadtrat hat die Interpellation fristgerecht beantwortet.
Interpellation und Antwort des Stadtrats
Gesamtverkehrskonzept (GVK)
Postulat Andres Bührer betreffend Verkehr
Gemeinderat Andres Bührer und Mitunterzeichnende haben am 8. Dezember 2015 ein Postulat betreffend „Verkehr Bülach“ eingereicht. Der Stadtrat hat das Postulat am 5. Oktober 2016 beantwortet. Darin bekundet er seinen Willen, dem Gemeinderat das Gesamtverkehrskonzept Bülach (GVK Bülach) zur Kenntnisnahme zu unterbreiten. Der Stadtrat hat nun Antrag und Bericht zuhanden des Gemeinderats verabschiedet.
Der Stadtrat hält in Antrag und Bericht fest: Das Postulat verlangt, dass aktuelle Konzepte und Strategien mit Verkehrsbezug dem Gemeinderat zur Einflussnahme und Genehmigung vorzulegen seien. Der Vorstoss fokussiert vorab auf das Gesamtverkehrskonzept Bülach (GVK Bülach). Dasselbe hat der Stadtrat im März 2012 in eigener Kompetenz genehmigt. Der Postulant moniert, dass dadurch dem Gemeinderat die Möglichkeit zur inhaltlichen Einflussnahme verwehrt geblieben ist. Das Erarbeiten von Konzepten, wie das GVK Bülach, liegt jedoch in der Kompetenz der Exekutive. Konzepte sind Strategiepapiere und dienen vorab als politische Führungs- und Koordinationsinstrumente zu zentralen und meist mit über- und nebengeordneten Planungen und Strategien zu vernetzenden Sachthemen. Das Umsetzen verkehrlicher Infrastrukturmassnahmen stützt sich hingegen stets auf rechtskräftig festgesetzte Planungen und/oder bewilligte Projekte und Kredite durch das nach Kompetenzordnung gemäss Gemeindeordnung zuständige Organ (Stadtrat, Gemeinderat oder Stimmberechtigte).
Postulat und Antwort des Stadtrats
Petition Beobachter-Stadt-Bülach "Gesamt-Verkehrs-Konzept vors Parlament"
Die Beobachter-Stadt-Bülach (BSB) haben am 11. November 2016 die Petition „Gesamt-Verkehrs-Konzept vors Parlament“ eingereicht. 105 Personen haben die Petition unterzeichnet, davon 87 Einwohnerinnen und Einwohner von Bülach. Die Petition fordert, dass der Stadtrat das von ihm am 21. März 2012 in eigener Kompetenz genehmigte städtische Gesamtverkehrskonzept dem Parlament zur Behandlung, allfälligen Revision und Genehmigung vorlegt. Der Stadtrat erläutert in seiner Stellungnahme, weshalb er der Petition in der verlangten Weise keine Folge leistet. Das Gesamtverkehrskonzept Bülach wird dem Gemeinderat lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt, wie es der Stadtrat in der Antwort des Postulats betreffend Verkehr Bülach vom 5. Oktober 2016 in Aussicht gestellt hat. Die Gemeindeordnung regelt die Kompetenzzuweisungen abschliessend.
Spital Bülach, Verzicht Schutzmassnahmen Heimatschutz
Die Spital Bülach AG plant den Ausbau sowie die Instandstellung der Spitalgebäude. Diese sehen den Rückbau des „Brunnerstiftes“ und des Bettenhauses A vor. Diese Objekte sind in mehrfacher Hinsicht im Bundesinventar ISOS (Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz) enthalten. Das Gemeinwesen hat in seinen Tätigkeiten dafür zu sorgen, dass Schutzobjekte geschont und, wo das öffentliche Interesse an diesen überwiegt, ungeschmälert erhalten bleiben. In seiner Interessenabwägung gewichtet der Stadtrat das öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung und Entwicklung der Funktionalität des Gesundheitssystems (Schwerpunktspital Bülach / Leistungsauftrag) höher als das öffentliche Interesse an einem adäquaten Denkmalschutz. Der Stadtrat hat daher beschlossen, beim ehemaligen Krankenasyl „Brunnerstift“ und dem Bettenhaus A auf die Anordnung von Schutzmassnahmen gemäss Planungs- und Baugesetz zu verzichten.
Die Unterlagen können ab 17. März 2017 während 30 Tagen im Stadtbüro, Hans-Haller-Gasse 9, Bülach, zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden.
Pascal Sidler
Stadtschreiber-Stv.
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