Aus den Verhandlungen des Stadtrats

Schulpsychologischer Dienst: Leistungsvereinbarung mit Eglisau

Der Schulpsychologische Dienst wird neu auch in Eglisau Dienstleistungen erbringen. Der Stadtrat hat dem Vorhaben, eine entsprechende Leistungsvereinbarung abzuschliessen, zugestimmt. Die Dienstleistungen werden kostendeckend erbracht.

Der Kanton Zürich schreibt für Schulpsychologische Dienste ab Sommer 2017 eine Mindestgrösse vor. Mit dem Abschluss dieser Leistungsvereinbarung ist es dem Schulpsychologischen Dienst möglich, die geforderte Mindestgrösse zu erhalten.

Anlaufstelle 60plus, Leistungsvereinbarung

Der Stadtrat hat einer neuen Leistungsvereinbarung mit der Pro Senectute für das Führen der Anlaufstelle 60plus zugestimmt. Die neue Leistungsvereinbarung gilt ab 1. Januar 2017. Neu werden im Rahmen von 60 Stellenprozenten Beratungen für Einwohnerinnen und Einwohner von Bülach ab dem 60 Lebensjahr angeboten. Die Erfahrung zeigt, dass diese Beratungen einem grossen Bedürfnis entsprechen. Damit dieses Angebot beibehalten werden kann, entstehen jährliche Kosten von 69 000 Franken.

In wie weit die Anlaufstelle 60plus weitere Leistungen, z.B. Projekte und Gemeinwesenarbeit, anbieten soll, wird im Rahmen der Langzeitpflegestrategie der Regionalen Arbeitsgruppe Zukunftsplanung Alter (RAZA) geprüft.

Am 18. Mai 2016 hat der Stadtrat beschlossen, die bestehende Leistungsvereinbarung mit Pro Senectute für das Führen der Anlaufstelle 60plus per 31. Dezember 2016 zu künden und über eine neue Leistungsvereinbarung zu verhandeln. Die Kündigung war aus verschiedenen Gründen erforderlich: Die im Jahre 2010 vereinbarte Entschädigung deckte die Kosten von Pro Senectute nicht mehr. Mit Dritten bestanden komplizierte Vertragsverhältnisse. Und, ausgehend von der Leistungsüberprüfung durch den Stadtrat, wurde gefordert, dass die Kosten gekürzt und die Schwerpunkte des Angebots der Anlaufstelle 60plus neu gelegt werden.

Unterschutzstellung Bülachguss-Baute

Der Stadtrat hat Teile der repräsentativen Bülachguss-Bauten entlang der Schaffhauserstrasse - im Vorfeld von geplanten Umbauten und Ausbauten im Gebäudeinneren – formell unter Schutz gestellt. Es handelt sich um die letzten Zeugen der industriellen Vergangenheit von Bülach Nord. Mit den Grundeigentümern wurde eine Unterschutzstellungsvereinbarung abgeschlossen.

Die Eigentümer der Bülachguss AG hatten im Hinblick auf die seinerzeitigen Testplanungen zu Bülach Nord von der Stadt verlangt, die Schutzwürdigkeit der Industriebauten abzuklären. Die von der Baudirektion Kanton Zürich und der Stadt Bülach in Auftrag gegebenen denkmalpflegerischen Gutachten und Detailabklärungen halten fest, dass wesentliche Bauteile (Sandaufbereitungsturm, Formerei und Kernmacherei, Gussputzerei, Glüherei) aufgrund ihrer baukünstlerischen Besonderheiten, der bautechnikgeschichtlichen Bedeutung, ihrer städtebaulichen Qualitäten sowie ihrer ortsgeschichtlichen Aussagekraft als wichtige Zeugen der Industriebaukunst der 1940er und 1950er Jahre der Stadt Bülach zu werten sind. Die genannten Bauten sollen ihrem Sinn gemäss in die geplante Neuüberbauung des Areals integriert werden. Aufgrund dieser Kenntnis ist für den Stadtrat das überwiegende öffentliche Interesse für die Unterschutzstellung erwiesen. Gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz ist der Stadtrat als Exekutivorgan verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Schutzobjekte erhalten bleiben.

Einbürgerungen

Der Stadtrat hat zwei Einbürgerungsanträge ausländischer Staatsangehörigen behandelt. Er hat beiden Gesuchen unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung zugestimmt. Die Gesuchstellenden stammen aus Deutschland und der Türkei.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
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