Aus den Verhandlungen des Stadtrats
Berglistrasse: Strasseninstandsetzung und Ersatz Wasserleitung
Die Berglistrasse ist im Abschnitt Unterweg bis Berglistrasse 46 in einem schlechten Zustand. Die Wasserleitung aus dem Jahr 1947 weist diverse Rohrbrüche auf. Anlässlich einer privaten Neuüberbauung sind nun die Wasserleitung zu ersetzen sowie die Berglistrasse in diesem Abschnitt instand zu setzen. Der Stadtrat hat das entsprechende Projekt festgesetzt und die erforderlichen Kredite bewilligt: 230 000 Franken für die Instandsetzung der Strasse und 70 000 Franken für den Ersatz der Wasserleitung. Die Bauarbeiten hat er der Hüppi AG (Bülach) und die Sanitärarbeiten der Peter Alber AG (Höri) vergeben. Die Arbeiten werden im Herbst 2016 ausgeführt.
Gerbegasse: Strasseninstandsetzung, Innensanierung Kanalisation, Ergänzung Rohranlage Veranstaltungen
Die Gerbegasse ist im Abschnitt Hans-Haller-Gasse bis Poststrasse, samt den dortigen öffentlichen Parkplätzen, in einem schlechten Zustand. Es war bereits vor Jahren vorgesehen, die Gerbegasse zu sanieren. Wegen eines Neubauprojekts auf dem Grundstück Hans-Haller-Gasse 11 wurde die Sanierung verschoben. Nun verzichten die Eigentümer vorerst darauf, das Grundstück an der Hans-Haller-Gasse 11 neu zu überbauen. Das bedeutet, dass die Gerbegasse instand gestellt werden kann. Gleichzeitig werden die privaten Parkplätze der städtischen Liegenschaft Hans-Haller-Gasse 9 und die Mischabwasserkanalisation saniert. Zudem werden Kabelschutzrohre für die Versorgung der Märkte verlegt.
Der Stadtrat hat das Projekt festgesetzt und die erforderlichen Kredite bewilligt: 100 000 Franken für die Instandsetzung der Strasse, 40 000 Franken für die Innensanierung der Kanalisation sowie 30 000 Franken für die Verlegung der Stromkabel für die Märkte. Die Bauarbeiten hat er der Kern Strassenbau AG (Bülach) und die Kanalsanierung der KA-TE Insituform AG (Waldkirch SG) vergeben. Die Bauarbeiten werden im Herbst 2016 ausgeführt.
Schulweg: Ersatz Hauptleitung
Die Wasserleitung im Schulweg in Eschenmosen, Abschnitt Binzweg bis Haus Nr. 24, stammt aus dem Jahr 1949. Aufgrund diverser Rohrbrüche ist sie auf einer Länge von rund 265 m zu ersetzen. Der Stadtrat hat das entsprechende Projekt festgesetzt und den erforderlichen Kredit von 230 000 Franken bewilligt. Die Bauarbeiten hat er der Kern Strassenbau AG (Bülach) und die Sanitärarbeiten der Peter Alber AG (Höri) vergeben. Es ist vorgesehen, das Bauvorhaben im Herbst 2016 zu realisieren.
Verein Tandem, Projekt „Tagesbetreuung Chli und Gross“ – Defizitgarantie
Der Verein Tandem bietet eine Tagesbetreuung für Kleinkinder und Senioren an. Der Stadtrat hat für das Betriebsjahr 2016 eine Defizitgarantie von maximal 15 000 Franken zugesprochen. Der Verein Tandem hat in den ersten Betriebsjahren nicht die gewünschte Auslastung erreicht. Das generationenübergreifende Angebot ist neu und die betroffenen, älteren Menschen sind zuerst für diese Betreuungsform zu gewinnen.
Der Stadtrat hat den Verein in der Vergangenheit finanziell unterstützt: Für das Betriebsjahr 2013 sprach er einen Investitionsbeitrag von 25 000 Franken, für die Betriebsjahre 2014 und 2015 einen Beitrag von je 25 000 Franken. Ab dem Geschäftsjahr 2017 wird der Stadtrat keine Defizitbeiträge mehr genehmigen.
Alterspflegeplätze im Neubauprojekt „Wohnenplus Bergli“: Antrag und Weisung an den Gemeinderat
Am 18. Mai 2014 haben die Bülacher Stimmberechtigten entschieden, das Grundstück „Berglistrasse/Untere Gstücktstrasse/Trottenstrasse“ zu verkaufen. Auf dem Grundstück realisiert die Arbeitsgemeinschaft (ArGe) Wohn- und Siedlungs-Genossenschaft Zürich (WSGZ) und Genossenschaft für Alterswohnungen Bülach (GAB) das Projekt „Wohnenplus Bergli“. Zu diesem Zweck hat die Stadt das Landstück an die genannten gemeinnützigen Investoren verkauft. Die Stadt mietet künftig von der Käuferschaft die Räume für die Pflegeplätze. Mit einem Untermietvertrag zwischen der Stadt und der Stiftung Alterszentrum Region Bülach (SARB) soll der Betrieb der Pflegewohngruppe durch die SARB sichergestellt werden.
Eine Bedarfserhebung für die Region sowie die demografische Entwicklung zeigen, dass aktuell Pflegeplätze in der Wohnform Wohnenplus benötigt werden. Der weitere Bedarf ist kontinuierlich zu überprüfen.
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat der jährlich wiederkehrenden Miete von 249 000 Franken und der einmaligen Investition von 234 000 Franken für Mobiliar zuzustimmen.
Unterschutzstellung Gebäude am Schulweg 21, Eschenmosen
Der Stadtrat hat das ehemalige Bauernhaus am Schulweg 21 (Eschenmosen), im Vorfeld von geplanten Umbauten und Ausbauten im Innern, unter Schutz gestellt. Mit den Eigentümern wurde eine Unterschutzstellungsvereinbarung abgeschlossen. Grundlage bildet ein bauhistorisches Gutachten der Firma DENKMALaktiv (Winterthur). Das ehemalige Bauernhaus ist in Bezug auf seine wichtige siedlungsgeschichtlichen Zeugenschaft, seiner bemerkenswerten ortsbaulichen Qualitäten und seiner herausragenden baukünstlerischen Bedeutung als schützenswerter Bau einzustufen.
Ausführungsbestimmungen zur Beitragsverordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter (BVO), Aufhebung Art. 7 Abs. 3
Der Stadtrat hat per 26. November 2015 die Beitragsverordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat er die dazugehörenden Ausführungsbestimmungen genehmigt. Diese wurden im letzten Herbst aufgrund der gemeinderätlichen Änderungen in der BVO überarbeitet, allerdings wurde ein Punkt fälschlicherweise nicht angepasst. Im Zuge der Umsetzung wurde festgestellt, dass Art. 7 Abs. 3 der Ausführungsbestimmungen, betreffend Rabattgewährung den Bestimmungen der Beitragsverordnung widerspricht. Der Gemeinderat hat nach seiner Debatte am 31. August 2015 bei der Genehmigung der BVO entschieden, dass nur Rabatte gewährt werden, wenn die Eltern erwerbstätig sind oder eine Ausbildung absolvieren. In den Ausführungsbestimmungen ist in der Folge Art. 7 Abs. 3, wonach auch Rabatte bei sozial indizierten Ausnahmefällen gewährt werden können, nicht angepasst worden.
Da der Stadtrat in den Ausführungsbestimmungen nichts festlegen darf, was in der übergeordneten Beitragsverordnung nicht schon festgehalten ist, müssen die Ausführungsbestimmungen angepasst werden.
Der Beschluss über die Genehmigung der angepassten Ausführungsbestimmungen wird separat publiziert mit einer Rekursfrist von 30 Tagen.
Stadt Bülach für vorbildliches globales Handeln ausgezeichnet
Die Stadt Bülach wurde im Rahmen des dritten Gemeinderatings von Solidar Suisse für ihr Beschaffungswesen und Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit ausgezeichnet. Der Stadtrat ist erfreut, dass Bülach ein weiteres Mal fünf Globen im Solidar-Gemeinderating erzielen konnte. Dies zeigt, dass sich die nachhaltige Beschaffung und das Engagement der Stadt zusehends etablieren und die Stadt ihre Verantwortung auch in einem herausfordernden Umfeld von Grossinvestitionen und Sparprogramm wahrnimmt. Gleichzeitig müssen die Bemühungen weiter gehen, denn Nachhaltigkeit ist eine permanente und langfristige Aufgabe.
Einbürgerungen
Der Stadtrat hat einen Einbürgerungsantrag von schweizerischen Staatsangehörigen gutgeheissen. Weiter hat der Stadtrat einem Gesuch um Entlassung aus dem Bürgerrecht der Stadt Bülach zugestimmt. Zudem hat der Stadtrat drei Einbürgerungsanträge ausländischer Staatsangehörigen behandelt. Er hat sämtlichen Gesuchen unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung zugestimmt. Die Gesuchstellenden stammen aus Italien.
Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
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