Aus den Verhandlungen des Stadtrats

Frohburgweg / Neugut, Ersatz Wasserleitung

Am Ende des Frohburgwegs verläuft eine Wasserleitung quer durch private Grundstücke. Der Durchmesser dieser Wasserleitung genügt den Vorschriften für den Brandschutz nicht mehr. Im Zusammenhang mit dem Neubau des Mehrfamilienhauses wird die Leitung deshalb angepasst. Der Stadtrat hat das Bauprojekt festgesetzt und einen Kredit von 125 000 Franken bewilligt. Die Bauarbeiten beginnen im Mai 2016.

Solistrasse, Ersatz Wasserleitung

An der Solistrasse 50/52 ist der Bau von zwei Mehrfamilienhäusern samt Unterniveau-Garage geplant. Weil die bestehende Abwasserleitung aus dem Jahr 1965 höhenmässig durch die Garage tangiert wird, ist sie auf einer Länge von rund 85 Metern umzulegen. Gleichzeitgig wird die Wasserleitung, welche sich auf einer Länge von rund 55 Metern in einem schlechten Zustand befindet, ersetzt. Der Stadtrat hat die Bauprojekte festgesetzt und die erforderlichen Kredite von 150 000 Franken für die Kanalisation und 100 000 Franken für die Wasserleitung bewilligt. Die Bauarbeiten hat er der Bretscher AG (Wallisellen) und die Rohrlegearbeiten der Peter Alber AG (Höri) vergeben. Der Beginn der Bauarbeiten ist im Mai 2016 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt rund sechs Wochen.

Bülachguss-Areal, Wasser –und Abwasserleitungsprojekte

Die Allreal Generalunternehmung AG erstellt eine neue Überbauung auf dem Areal Bülachguss. Hierfür müssen ein bestehender Mischabwasserkanal umgelegt und verschiedene neue Werkleitungen erstellt werden. Die Bauherrschaft hat die Allreal Generalunternehmung AG inne. Der Stadtrat hat die Wasser- und Abwasserleitungsprojekte mit Auflagen genehmigt. Und, gestützt auf die Entwicklungsvereinbarung zwischen der Stadt Bülach und der Grundeigentümerin, den städtischen pauschalen Kostenbeitrag. Die Arbeiten starten voraussichtlich im Sommer / Herbst 2016.

Städtische Kinderbetreuung, Tarifanpassungen

Die städtische Kinderbetreuung wird im Jahr 2016, gestützt auf den Entscheid der Stimmberechtigten vom 22. November 2015, privatisiert. Ebenfalls im November 2015 hat der Stadtrat die Beitragsverordnung für familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter (BVO) in Kraft gesetzt. Damit die BVO per 1. Juli 2016 in der städtischen Kinderbetreuung eingeführt werden kann, müssen die Tagestarife der Kinderbetreuung angepasst werden. Die Tagestarife ab 1. Juli 2016 betragen 133 Franken für Babys und 116 Franken für Kleinkinder. Der Stadtrat hat die neuen Tagestarife genehmigt und das Betriebsreglement der Kinderbetreuung angepasst.

Einbürgerungen

Der Stadtrat hat einen Einbürgerungsantrag von schweizerischen Staatsangehörigen gutgeheissen.

Pascal Sidler
Stadtschreiber-Stv.
E-Mail