Aus den Verhandlungen des Stadtrats

Kreditabrechnungen

Der Stadtrat hat folgende Kreditabrechnungen genehmigt:

  • Deckbelagsarbeiten Unterweg, Abschnitt Schaffhauserstrasse bis Chröpflisteig, mit Gesamtkosten von 348 400 Franken und einer Kreditunterschreitung von 36 600 Franken. Die Kreditunterschreitung ist darauf zurückzuführen, dass keine Kosten für Verschiedenes und Unvorhergesehenes entstanden.
  • Ersatz der Hauptleitung Sportanlage Hirslen im Betrag von 454 000 Franken und einer Kreditüberschreitung von 4 000 Franken.
  • Bau eines Rangierplatzes für Abrollcontainer in der ARA Furt mit Gesamtkosten von 71 000 Franken und einer Kreditüberschreitung 6 000 Franken. Die Mehrkosten sind auf das Verstärken der bestehenden Fundationsschicht zurückzuführen.

Holzschnitzelheizung Allmendstrasse, Anpassen an Luftreinhalteverordnung

Die im Jahre 1999 erstellte Holzschnitzelheizung (Nahwärmeverbund Allmendstrasse) muss bis 2017 den Anforderungen an die Luftreinhalteverordnung angepasst werden. Dies bedingt ein Nachrüsten der Anlage mit einer Abgasreinigungsanlage. Im bestehenden Heizraum kann dies nicht realisiert werden. Daher ist eine Erweiterung zu planen. Das Erweitern und Nachrüsten mit Wärmspeichern erfolgt sinnvollerweise mit dem geplanten Neubau des Zentralen Verwaltungsgebäudes (ZVG), da auch dieses Gebäude an den Verbund angeschlossen werden soll. Damit die beiden Projekte koordiniert ausgeführt werden können, hat der Stadtrat für Projektierungsarbeiten einen Kredit von 88 000 Franken genehmigt.

Gesamtrevision Regionaler Richtplan – öffentliche Auflage und Anhörung

Der regionale Richtplan Zürcher Unterland wird gesamthaft revidiert. Grundlagen bilden der revidierte kantonale Richtplan, vom Zürcher Kantonsrat am 18. März 2014 festgesetzt, und die Raumordnungskonzepte von Kanton und Region Zürcher Unterland. Der Stadtrat hat sich im Rahmen der 60-tägigen öffentlichen Auflage der Pläne und Anhörung der neben- und nachgeordneten Planungsträger vernehmen lassen. Der Entwurf entspricht den Interessen der Stadt Bülach. Bereits 2014 konnten sich die Gemeinden der Planungsgruppe Zürcher Unterland zu einem ersten Revisionsentwurf äussern. Sämtliche der seinerzeit vom Stadtrat eingebrachten Anträge wurden im aktuellen Entwurf berücksichtigt.

Flüchtlings- und Asylkoordination: Anpassen des Stellenplans und Evaluation Ersatzräumlichkeiten

Am 30. Oktober 2015 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich entschieden, dass die Zürcher Gemeinden ab 1. Januar 2016 mehr Asylsuchende aufnehmen müssen. Die Kontingentserhöhung von 0,5 auf 0,7 % der Einwohnerzahl führte dazu, dass die Stadt Bülach 40 zusätzliche Personen beherbergt.

Für das Unterbringen und Betreuen der zusätzlichen Asylsuchenden steht das entsprechende Personal nicht zur Verfügung. Entsprechend dem bis anhin angewandten Betreuungsschlüssel von 35 Plätzen auf 100 Stellenprozente ergibt dies für die zusätzlichen 40 Plätze 110 weitere Stellenprozente. Der Stadtrat hat die zusätzlichen Stellenprozente genehmigt. Die Personalkosten sowie die Kosten für das Einrichten des zusätzlichen Büroarbeitsplatz hat der Stadtrat als gebundene Kosten genehmigt, da diese aufgrund übergeordnetem Recht entstehen.

Weiter hat der Stadtrat den Aufbau einer Nachtwache für die Notunterkünfte an der Murgasse 4 und 6 genehmigt. Somit kann dasselbe, bewährte Konzept, welches schon im Zentrum Soli angewendet wird, umgesetzt werden. Hierfür hat der Stadtrat für das Jahr 2016 Kosten von rund 20 000 Franken zu Lasten der stadträtlichen Kreditkompetenz genehmigt.

Zudem hat der Stadtrat die Abteilung Soziales und Gesundheit und den Bereich Immobilien beauftragt, neue Büroräumlichkeiten für die Mitarbeitenden der Flüchtlings- und Asylkoordination zu suchen. Dies, da die heutigen Räume nicht mehr ausreichen. Gleichzeitig prüft der Bereich Immobilien, ob in den heutigen Büros weitere Unterkünfte für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge realisiert werden können.

Provisorische Asylunterkunft „Gussareal“, Leistungsverstärkung EKZ

Am 9. Juli 2014 beschloss der Stadtrat das Errichten einer provisorischen, zweigeschossigen Containeranlage für Asylsuchende auf dem Areal der Flüchtlings- und Asylkoordination. Die provisorische Anlage ist notwendig, da der derzeit genutzte Wohnblock aufgrund der beginnenden Bautätigkeit nicht mehr genutzt werden kann. Aufgrund der Zunahme der Asylgesuche stimmte der Stadtrat am 25. November 2015 zu, das Provisorium um ein weiteres Geschoss aufzustocken.

Bei der Detailplanung der Elektroinstallationen zeigte sich, dass der bestehende Netzanschluss der EKZ nicht für die Versorgung von drei Geschossen ausreicht. Für die Leistungsverstärkung hat der Stadtrat einen Kredit von 77 000 Franken genehmigt.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
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