Anstieg der Asylgesuche wirkt sich in Bülach aus

Der Regierungsrat hat anfangs November informiert, dass das Kontingent der Gemeinden zur Aufnahme von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen per 2016 erhöht wird. Damit ist Bülach verpflichtet, ab 1. Januar 2016 173 Personen zu beherbergen. Das sind rund 40 Personen mehr als heute. Diese Zunahme und die unsichere weitere Entwicklung bewogen den Stadtrat Massnahmen zu ergreifen.

Erhöhen der Aufnahmekapazität

Per Ende Oktober 2015 beherbergt die Stadt Bülach 133 Personen. Dabei werden die Asylsuchenden und die vorläufig aufgenommenen Ausländer dem Aufnahmekontingent angerechnet. Die vorläufig aufgenommenen und die anerkannten Flüchtlinge jedoch nicht. Nun wurde das Kontingent von 0,5% auf 0,7% der Wohnbevölkerung einer Gemeinde erhöht. Gemäss Stand Ende Oktober 2015 sorgt Bülach damit ab kommendem Jahr für 173 Personen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt den Status der zu beherbergenden Personen:

Status

Personen

Ist-Zustand per
31.10.2015

Prognose per 01.01.2016

anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B)

23

23

vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (Ausweis F)

16

16

vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis F)

21

21

Asylsuchende (Ausweis N)

73

113

Total

133

173

Als Unterkünfte stehen aktuell das provisorische Asylzentrum „Gussareal“ an der Solistrasse mit 78 Plätzen und die Notunterkünfte an der Murgasse mit 48 Plätzen zur Verfügung. Die restlichen Personen sind teilweise in Mietwohnungen untergebracht.

Damit in nützlicher Frist die benötigte Anzahl Unterkunftsplätze angeboten werden kann, hat der Stadtrat folgendes entschieden:

  • Sofortmassnahme: Öffnen der Zivilschutzanlage
    Anfangs 2016 soll die Zivilschutzanlage als Sofortmassnahme für Asylsuchende geöffnet werden. Sie dient solange als kurzfristig verfügbare Unterkunft, bis andere Lösungen wie die zusätzlichen Unterkünfte im „Gussareal“ und an der Murgasse bereit stehen. Die Kosten für diese Notlösung belaufen sich pro Monat auf schätzungsweise 50‘000 Franken.

  • Provisorische Unterkunft „Gussareal“: Aufstocken mit einem dritten Geschoss
    Der Stadtrat hat für ein drittes Geschoss des Container-Provisoriums einen Kredit von 171 000 Franken bewilligt. Für die Miete der Container bis zum Ablauf des Pachtvertrags am 31. Juli 2018 hat er einen Betrag von 145 000 Franken genehmigt. Mit dieser Massnahme können 13 zusätzliche Plätze geschaffen werden.
    Im Juli 2014 hatte der Stadtrat für den Bau der provisorischen, zweigeschossigen Wohncontainer-Anlage einen Kredit von 293 000 Franken bewilligt. Mietkosten hatte er damals im Betrag von 375 000 Franken gesprochen. Die Gesamtkosten für den Bau der Anlage und die Miete der Container belaufen sich damit auf 984 000 Franken.

  • Notunterkünfte an der Murgasse: Aufstocken der Wohncontainer
    Der Stadtrat beabsichtigt, die Wohncontainer an der Murgasse mit einem Geschoss aufzustocken. Mit dieser mittelfristig angelegten Lösung könnten 48 Plätze geschaffen werden. Die Grobkostenschätzung geht von Kosten von rund 645 000 Franken aus.

  • Notunterkünfte Müliweg: Erstellen einer provisorischen Wohncontainer-Anlage
    Bis zum Bau des Flüchtlings- und Asylzentrums am Müliweg beabsichtigt der Stadtrat, auf diesem Grundstück eine provisorische Notunterkunft in Containern zu realisieren. In dieser sollen bedürftige Schweizerinnen und Schweizer sowie ausländische Staatsangehörige, welche nach dem Ausländergesetz in die Schweiz eingereist sind, untergebracht werden können. Bisher hat die Stadt Bülach Altliegenschaften als Notunterkünfte betrieben.
    In den letzten Jahren wurde es zunehmend schwieriger bzw. nicht mehr möglich, Altliegenschaften zu mieten. In der provisorischen Notunterkunft sollen Mehrbettzimmer, die nur in der Nacht genutzt werden können (Notschlafstelle) und kleinere Zimmer, die mittelfristig von Hilfesuchenden gemietet werden können, angeboten werden. Der Stadtrat hat für den Bau einen Kredit von 497 000 Franken und für die Miete für drei Jahre einen Betrag von 296 000 Franken bewilligt.

Planung auf einen Blick

Der Plan zur Unterbringung der Flüchtlinge, Asylsuchenden sowie der schweizerischen und ausländischen Staatsangehörigen in Notunterkünften stellt sich wie folgt dar:

Unterbringung Asylsuchende, Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene

Plätze Ist per 31.10.2015 bei maximaler Auslastung

Plätze

Zentrum "Gussareal", Solistrasse, für Asylsuchende78
Zentrum Murgasse, für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene48
in Wohnungen, anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene12
Total
138
Plätze Soll bei maximaler AuslastungPlätzeTermin
Flüchtlings- und Asylzentrum Murgasse (bestehend und mit Erweiterung)48-962016
Flüchtlings- und Asylzentrum Müliweg, Ersatzneubau136-1762019
Total
184-272

Notunterkunft für bedürftige schweizerische und ausländische Staatsangehörige

Plätze Ist per 31.10.2015Plätze
Solistrasse4
in Wohnungen3
Total
7
Plätze SollPlätze
Müliweg, provisorische Container22

Gerüstet für die Zukunft

Der Stadtrat ist überzeugt, dass er mit diesen Massnahmen das Unterbringen der eingangs genannten Personen-gruppen sicherstellen kann. Auch wenn die Zahlen noch weiter steigen werden. Dies wäre vor allem dann der Fall, wenn

  • das Aufnahmekontingent durch den Kanton noch weiter erhöht würde.
  • und/oder wenn weitere Personen die Anerkennung als Flüchtlinge erhalten würden und somit nicht mehr dem Aufnahmekontingent angerechnet werden könnten.

Finanzen

Die Kosten für die einzelnen Massnahmen setzen sich wie folgt zusammen (in Franken):

Standort

Art

Miete
2016-2018

Investitionen

einmalig

Kosten total
2016-2018

Allmendstrasse

Zivilschutzanlage (kurzfristige Notlösung)

Kosten offen

Gussareal

Provisorische Unterkunft

520 000

464 000

984 000

Murgasse

Notunterkünfte

645 000

645 000

Müliweg

provisorische Wohncontainer-Anlage

296 000

497 000

793 000

Müliweg

Bau Flüchtlings- und Asylzentrum

Kosten offen

Kosten total

2 422 000

Gebundene Ausgaben
Sämtliche Kosten, die Bülach im Zusammenhang mit der Erhöhung der Aufnahmequote für Asylsuchende finanzieren muss, sind gemäss der kantonalen Sicherheitsdirektion gebundene Ausgaben. Denn für die Gemeinden gilt durch übergeordnetes Recht eine Aufnahmepflicht im Asyl- und Flüchtlingswesen. Deshalb können unter anderem die Aus-gaben für Mietgeschäfte, Aufstellen von Behelfscontainern, notwendige Umbauarbeiten, betriebliche und personelle Aufwendungen als gebunden betrachtet werden.

Erträge
Der Kanton beteiligt sich an den Kosten für das Unterbringen von Flüchtlingen und Asylsuchenden. Für Asylsuchende richtet er sogenannte Unterbringungspauschalen aus. Diese beträgt Fr. 15.30 pro Person und Tag. Gemäss Prognose beherbergt die Stadt Bülach ab 2016 113 Asylsuchende. Damit würde Bülach für deren Unterbringung pro Jahr 631 000 Franken erhalten.

Bei vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen beteiligt sich der Kanton via Kostenersatz über die wirtschaftliche Sozialhilfe. Für die Beherbergung ist mit Beiträgen von 300 bis 500 Franken pro Person und Monat je nach Unterkunft zu rechnen. Für die voraussichtlich 60 unterzubringenden Personen ab 2016 würde Bülach damit pro Jahr 216 000 bis 360 000 Franken gut geschrieben. Mit diesen Beiträgen ist ein grosser Teil der Ausgaben finanziert.

Beiträge Kanton
(Schätzung in Franken gem. Annahmen oben)

ca. Ertrag pro Jahr

ca. Erträge total
2016-2018

Asylsuchende

631 000

1 893 000

vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge

216 000
bis 360 000

648 000
bis 1 080 000

Erträge total

847 000
bis 991 000

2 541 000
bis 2 973 000

Neubau Flüchtlings- und Asylzentrum Müliweg

Ende Februar 2015 beantragte der Stadtrat dem Gemeinderat, für diesen Neubau einen Kredit von 6,95 Millionen Franken zu genehmigen. Das Projekt stiess auf Kritik. Der geschäftsfeldverantwortliche Stadtrat Rudolf Menzi liess daraufhin das Projekt von einem unabhängigen Architekturbüro prüfen, insbesondere auch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit. Aufgrund neuen Entwicklungen in der Asylpolitik und der erhöhten Aufnahmequote ist es angezeigt, das Projekt „Neubau Flüchtlings- und Asylzentrum“ anzupassen. Eine bessere Wirtschaftlichkeit kann möglicherweise mit einer Generalunternehmer-Ausschreibung und Anpassungen im Ausbau erreicht werden.
Daher zieht der Stadtrat Antrag und Weisung an den Gemeinderat zurück. Er wird ein neues Projekt ausarbeiten und dem Gemeinderat unterbreiten.

Für den Neubau des Flüchtlings-und Asylzentrums ist neu folgender Zeitplan vorgesehen:

1. Semester 2016
  • Anpassen des Projekts
  • Generalunternehmer-Ausschreibung, inkl. Sichten der Offerten
2. Semester 2016Beratung in den zuständigen Kommissionen des Gemeinderats und im Gemeinderat selbst
1. Semester 2017Volksabstimmung und Eingabe des Baugesuchs
2. Semester 2017Baubeginn
ca. Sommer 2019Bezug

Informationsanlass für die Bevölkerung

Die Stadträte Rudolf Menzi und Jürg Hintermeister führen zusammen mit den Fachleuten der Verwaltung eine Informationsveranstaltung durch:

17. Dezember 2015, 19 Uhr, Stadthalle

Unmittelbar betroffene Personen aus der Nachbarschaft der verschiedenen Standorte der Notunterkünfte erhalten eine briefliche Einladung.

Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
E-Mail