Abschluss eines weiteren Schrittes in der Entwicklung von Bülach Nord
Die Testplanungen Bülach Nord haben mit dem 3. Workshop im Januar ihren Abschluss gefunden. Letzte Woche wurden die Resultate der Testplanungen durch den Stadtrat beschlossen, gestern wurden sie den Medien und dem Gemeinderat präsentiert.
Auslöser der Testplanungen Bülach Nord war das SIL-Verfahren (Sachplan Infrastruktur Luftfahrt) von Bund und Kanton Zürich. Die in der Evaluation stehenden Betriebsvarianten haben fluglärmbedingt Auswirkungen auf das Siedlungsgebiet von Bülach. Der westliche Teil der Stadt dürfte bleibend von Überschreitungen der Lärm-Immissionsgrenzwerte betroffen sein. Zonen für lärmempfindliche Nutzungen wie Wohnen dürfen dort nicht mehr ausgeschieden werden. Die Kompensation für lärmempfindliche Nutzungen hat konsequenterweise ausserhalb der Gebiete mit Immissionsgrenzwertüberschreitungen aus dem zu erwartenden Fluglärm zu erfolgen. Das heutige Industriegebiet in Bülach Nord mit den Arealen Vetropack und Bülachguss, aber auch das SBB-Arael sowie das Hertiquartier bieten sich in Kombination mit den städtebaulichen Absichten der Stadt («Leitbild Bülach Nord», «Perspektiven der Stadtentwicklung») und aufgrund der sehr guten Verkehrsanbindung sowohl an den öffentlichen Verkehr als auch an den motorisierten Individualverkehr in idealer Weise an.
Die Testplanungen haben gezeigt, dass die Ansiedlung von Wohnnutzung in einem immissionsbelasteten, teilweise immer noch industriell-gewerblich geprägten Umfeld mit städtebaulich-architektonisch intelligenten Konzepten durchaus möglich ist. Mit einer geschickten Setzung und sorgfältiger Ausbildung der neuen Gebäudekörper sowie guten Grundrisslösungen kann auch in einer Umgebung, die heute teilweise wenig Aussenraumqualität aufweist, eine gute Wohnqualität geschaffen werden. Der Grundsatzentscheid der Verlagerung der Wohnnutzung in das ehemalige Industrie- und Gewerbegebiet Bülach Nord wird durch die Resultate der Testplanung vollumfänglich gestützt. Die Testplanungen haben aber auch gezeigt, dass eines der Ziele für Bülach Nord die Integration von Arbeitsplätzen und Einwohnern sein muss. Eine Segregation, wie dies in Bülach Süd durch den Bau reiner Wohnquartiere erfolgt ist, wird abgelehnt. Als siedlungspolitisch vertretbar wird daher ein Wohnanteil von ca. 60% angesehen. Damit könnte in Bülach Nord Wohnraum für ca. 1'500 Personen bereitgestellt werden und mehrere Hundert Arbeitsplätze geschaffen werden.
Im Testplanungsverfahren hat nicht nur der Wohnanteil zu Diskussionen Anlass gegeben, sondern insbesondere auch die von den Architekten vorgeschlagenen Gebäudehöhen für das Vetropackareal von bis zu 60 Metern. Höhere Gebäude oder Hochhäuser sind im Stadtteil Bülach Nord nichts Ungewöhnliches, wie der Sandmischturm auf dem Areal Bülachguss zeigt. Im angrenzenden Industriegebiet Schützenmatt sind Gebäudehöhen bis zu 32 m erlaubt. Für den einstmals geplanten Ausbau der Pflegeplätze des Krankenheimverbands Zürcher Unterland KZU am Standort Bülach war sogar ein Gebäude mit einer Höhe von rund 40 m vorgesehen, welches als Sieger aus einem Konkurrenzverfahren hervorging. Hochhäuser weisen im Vergleich zu ihrem Volumen einen kleineren Fussabdruck (Grundfläche) auf als beispielsweise Punktbauten oder Blockrandbauten und erlauben so grössere Freiräume, was nachweislich die Wohn- und Aufenthaltsqualität verbessert. Zudem wird der Stadtteil Bülach Nord nach seiner geplanten Entwicklung nicht länger nur Industriestandort und damit Peripherie bleiben, sondern künftig als attraktives Mischnutzungsgebiet ein Tor zur Stadt bilden und zum eigenständigen Quartier im Norden werden. Hohe Gebäude unterstützen diese Funktion. Auch der kantonale Richtplan macht deutlich, dass in der Nähe des Bahnhofs verdichtet gebaut werden soll. Bei der angestrebten Baumasse von 7.0 m3/m2 müssen Hochhäuser möglich sein. Zudem gilt es, die vorhandenen Bauzonen in Bülach Nord so effizient wie möglich zu nutzen, ohne dass dies zulasten des Freiraums geht, so die Meinung des Stadtrates und der Kommission für Stadtgestaltung.
Der nächste Schritt besteht in der raschen, zielgerichteten Durchführung der Teilrevision der Nutzungsplanung durch die Stadt. Damit sollen die Grundeigentümer in einer ersten Phase bis in rund einem Jahr Rechtssicherheit erhalten für die angestrebte gemischte Nutzweise in Bülach Nord. Die Teilrevision der Nutzungsplanung ist durch das Gemeindeparlament festzusetzen und durch die Baudirektion zu genehmigen. Parallel zur Teilrevision der Nutzungsplanung wird der Rahmengestaltungsplan Bülach Nord durch die Stadt Bülach ausgearbeitet. Dieser beinhaltet eine gesamtheitliche städtebauliche, freiräumliche und verkehrstechnische Betrachtung dieses Stadtteils und gibt Auskunft über die zu ergreifenden Massnahmen, um die öffentlichen Interessen in den neuen Stadtquartieren umsetzen zu können. Die Gestaltungspläne für die einzelnen Areale werden nach Massgabe der Testplanung anschliessend durch die Privaten erarbeitet.
Der Start in die Teilrevision der Nutzungsplanung kann als geglückt bezeichnet werden. Das gewählte Verfahren hat den Weg für eine nachhaltige Stadtentwicklung geebnet. Der frühe Einbezug der wichtigsten Planungspartner wirkte vertrauensbildend, das auf Kooperation und Transparenz basierende Testplanungsverfahren schuf partnerschaftliche Bindungen, die eine erfolgreiche Umsetzung der Ergebnisse der Testplanung erwarten lassen. Der Stadtrat ist daher überzeugt, die Weichen für eine erfolgreiche und nachhaltige Entwicklung des Stadtteils Bülach Nord richtig gestellt zu haben.
Schlussbericht Testplanung Bülach Nord pdf 3 MB
Christian Mühlethaler
Stadtschreiber
Tel. 044 863 11 25
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