
Stadt Bülach
Management Dienste
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Severine Schwarz
8180 Bülach
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Mit dem Bülacher Triangel zeichnet die Stadt Bülach lokale Unternehmen mit (Haupt-)Sitz in Bülach für deren nachhaltige Leistungen aus. Bei Filialen von regionalen, nationalen oder internationalen Unternehmen gilt folgende Bedingung: Es ist eine filialeigene Leistung erbracht worden, welche für Bülach relevant ist.
Mit diesem Preis soll das Thema der nachhaltigen Entwicklung langfristig verfolgt und ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht werden. Dabei werden die drei Nachhaltigkeitsbereiche Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft gleichermassen berücksichtigt.
Ein harmonischer, wohlklingender Orchesterklang erfordert das Zusammenspiel und die gegenseitige Rücksichtnahme von Streichern, Bläsern, einzelnen Musikern und dem Dirigenten. Ebenso braucht es für den Erfolg eines Unternehmens das Engagement aller Beteiligten. Der Triangel ist nur ein kleines Instrument und mag im Orchester nicht laufend zum Einsatz kommen. Erklingt er aber, so fällt er auf, wird gehört und wird zum Glanzlicht im Orchesterklang. Gleichermassen setzen Leistungen, welche die nachhaltige Entwicklung berücksichtigen, der unternehmerischen Tätigkeit Glanzlichter auf.
Der Triangel in der Form eines Dreiecks bringt die drei Aspekte der nachhaltigen Entwicklung zum Ausdruck: Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft.
Der Preis ist mit 5000 Franken dotiert. Das Preisgeld ist zugunsten nachhaltiger Aktivitäten der Unternehmung zu verwenden.
Der Bülacher Triangel wird in der Regel einmal jährlich vergeben. Die Vergabe erfolgt jeweils im Frühsommer.
Aus wichtigen Gründen kann jederzeit eine zusätzliche Vergabe geprüft bzw. eine Vergabe ausgesetzt werden.
Unternehmen können sich selbst für den Preis nominieren. Die Nomination kann aber auch durch Dritte oder durch die Stadt Bülach selbst erfolgen.
Anmeldeformulare: online-Formular, Formular als Word- oder pdf-Datei. Link zu den Anmeldeformularen
Mit dem Bülacher Triangel zeichnet die Stadt Bülach lokale Unternehmen mit (Haupt-)Sitz in Bülach für deren nachhaltige Leistungen aus. Die Leistung muss im vorausgegangenen Kalenderjahr erbracht worden sein.
Mit diesem Preis soll das Thema der nachhaltigen Entwicklung langfristig verfolgt und ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht werden. Dabei werden die drei Nachhaltigkeitsbereiche Ökonomie, Ökologie und Soziales gleichermassen berücksichtigt.
Für den Bülacher Triangel können sich Unternehmen mit (Haupt-) Sitz in Bülach bewerben. Wobei bei Filialen von regionalen, nationalen oder internationalen Unternehmen folgende Bedingung gilt: Es muss eine filialeigene Leistung erbracht worden sein, welche für Bülach relevant ist.
Eine Entwicklung ist nachhaltig, wenn sie die Interessen von Ökonomie, Ökologie und Sozialem dauerhaft in Einklang bringt.
Die Leistung ist im voraus gegangenen Kalenderjahr erbracht worden. Dieselbe Leistung wurde noch nie mit dem Bülacher Triangel ausgezeichnet. Und schliesslich beruht die Leistung auf einer langjährigen Basis und stimmt mit den Zielen der Unternehmung überein.
Der Preis ist mit 5000 Franken dotiert. Das Preisgeld ist zugunsten nachhaltiger Aktivitäten der Unternehmung zu verwenden.
Der Bülacher Triangel wird in der Regel einmal jährlich vergeben. Die Vergabe erfolgt jeweils im Frühsommer. Es wird nur ein Preis vergeben.
Aus wichtigen Gründen kann jederzeit eine Vergabe ausgesetzt werden.
Der Bülacher Triangel wird öffentlich ausgeschrieben.
Die Preisverleihung findet jeweils im 2. Quartal in festlichem Rahmen statt.
Der Preis wird von Kommunikationsmassnahmen begleitet. Der Preisträger soll in den Medien vorgestellt werden, damit möglichst viele potenzielle Anwender, Nutzer und Nachahmer Kenntnis von der Leistung des Preisträgers erhalten. Die Bewerber für den Bülacher Triangel verpflichten sich bereits mit der Bewerbung für die Auszeichnung, bei einem allfälligen Gewinn in der Kommunikation mitzuarbeiten. Dies bedeutet:
Unternehmen können sich selbst für den Preis nominieren. Die Nomination kann aber auch durch Dritte oder durch die Stadt Bülach selbst erfolgen.
Der Entscheid der Jury des Bülacher Triangels ist endgültig. Die Auswahl des Preisträgers erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.
Aufwendungen, die sich aus der Teilnahme an einer möglichen Nomininierung ergeben, werden nicht erstattet.
Die Mitglieder der Jury beschliessen auf eigenen Antrag Änderungen dieses Preisreglements.
Bülach, Januar 2009