Die Vormundschaftsbehörde hat den gesetzlichen Auftrag, die Aufgaben in den Bereichen des Kindesrechts, des Vormundschaftsrechts und des Erbrechts zu erfüllen.
Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die gesetzlich vorgesehenen Massnahmen zum Schutz von minderjährigen und erwachsenen Personen anzuordnen oder dem Bezirksrat zu beantragen.
Ausserdem bestellt die Vormundschaftsbehörde die vormundschaftlichen Mandatsträger und Mandatsträgerinnen, umschreibt deren Aufgaben, überwacht und begleitet deren Amtsführung. Sie erteilt ihnen die notwendigen Instruktionen, überprüft ihre Berichte und Abrechnungen und genehmigt wichtige Rechtshandlungen und Geschäfte.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist sie auch zuständig für die Einweisung von minderjährigen oder erwachsenen Personen in stationäre Einrichtungen.
Schliesslich behandelt die Vormundschaftsbehörde Adoptionsgesuche, genehmigt Unterhaltsverträge für Kinder unverheirateter Eltern und regelt die elterliche Sorge, die Unterhaltspflicht und den persönlichen Verkehr für Kinder von getrennt lebenden Eltern.
Die Leistungspalette umfasst das Abklären, Errichten, Überprüfen und Abschliessen von Beistand- und Beiratschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Des Weiteren werden Beratungen in vormundschaftlichen Angelegenheiten und vormundschaftlichen Massnahmen durchgeführt.
| Wochentag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag bis Mittwoch | 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:30 Uhr |
| Freitag | 08:00 – 14:00 Uhr |
Individuelle Beratungszeiten können jederzeit vereinbart werden.
Ursula Herren, Co-Leiterin Vormundschaft
Tel. 044 863 14 41
Christiane Würsdörfer, Co-Leiterin Vormundschaft
Tel. 044 863 14 41
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