Marktgasse 27 In neuem Fenster: Ortsplan anzeigen
8180 Bülach
Tel. AHV-Zweigstelle
044 863 14 62
Tel. Zusatzleistungen
044 863 14 52
Fax 044 863 14 66
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Die Mitarbeitenden des Bereichs Sozialversicherungen führen die AHV-Zweigstelle Bülach. Diese ist die Verbindungsstelle der lokalen Bevölkerung im Verkehr mit der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich und anderer Sozialversicherungsinstitutionen. Zudem berät das Team Sozialversicherungen auch über die Zusatzleistungen zur AHV/IV und entscheidet über die eingereichten Gesuche. Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich im Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sowie im Kantonalen Gesetz über die Zusatzleistungen zur AHV/IV.
Die Zusatzleistungen zur AHV/IV bezwecken, die finanzielle Situation von Alters- oder Invaliden-Rentnerinnen und Rentnern mit kleinen Einkommen so zu verbessern, dass der Existenzbedarf in angemessener Weise gedeckt werden kann. Sie dienen vor allem auch dazu, die Finanzierung der Pflegekosten im Alter und bei Invalidität zu gewährleisten. Sofern die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind, gilt ein Rechtsanspruch auf Zusatzleistungen. Bei der Prüfung des Anspruchs wird neben den Einnahmen und Ausgaben auch das Vermögen in Form eines Vermögensverzehrs berücksichtigt. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, werden je nach Umständen bundesrechtliche Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen ausgerichtet.Zusatzleistungen zur AHV/IV werden nur auf Antrag hin gewährt. Zuständig ist die Gemeinde, in der die rentenberechtigte Person ihren zivilrechtlichen Wohnsitz hat.
Die AHV-Zweigstelle ist die Anlauf- und Auskunftsstelle in allen Belangen der AHV/IV. Sämtliche Formulare und Merkblätter bezüglich der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung können hier bezogen werden. Die AHV-Zweigstelle bietet Hilfestellung bei der Beitragserfassung von Selbstständigerwerbenden, juristischen Personen und Nichterwerbstätigen. Ebenso nimmt sie Leistungsgesuche betreffend Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenrenten, Kinderzulagen, Erwerbsersatz bei Militärdienst und Zivilschutz etc. entgegen. Bei Bedarf unterstützen die Mitarbeitenden beim Ausfüllen der Formulare und beim Zusammentragen der notwendigen Unterlagen. Sie leiten diese auch an die richtigen Stellen weiter.
Weitere Informationen zu den Zusatzleistungen zur AHV/IV wie Anspruchsvoraussetzungen, Berechnungsart und Beispiele dazu finden Sie auf der Internetseite des Fachverbands Zusatzleistungen des Kantons Zürich. In neuem Fenster: Link zur Homepage des Fachverbands
Weitere Informationen, Formulare und Merkblätter zur AHV-Zweigstelle finden Sie auch auf der Internetseite der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich In neuem Fenster: Link zur Homepage der SVA Zürich.
| Wochentag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag bis Mittwoch | 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:30 Uhr |
| Freitag | 08:00 – 14:00 Uhr |
Individuelle Beratungszeiten können jederzeit vereinbart werden.
Sascha Marti, Leiter Sozialversicherungen
Tel. 044 863 14 61
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