Tarifverordnung

Seitenanfang: Liste der Access-Keys

Zusätzliche Informationen:

Tarifverordnung

Es wird ein einkommensabhängiger Tagestarif (jährlich wiederkehrende Neuberechnung) entsprechend untenstehender Liste verrechnet. Bei der definitiven Anmeldung des Kindes müssen die Erziehungsberechtigten eine Kopie der aktuellen Steuerrechnung vorlegen. Im Konkubinat lebende Eltern sind verpflichtet, eine Kopie von beiden Steuerrechnungen vorzulegen.

Der festgelegte Tagestarif wird für die gesamte Dauer des Betreuungsverhältnisses geschuldet. Für nicht belegte Tage (auch bei Ferien oder Krankheit des Kindes) wird der volle Tarif verrechnet.

Tagestarife

Der Tagestarif wird aufgrund des steuerbaren Einkommens wie folgt berechnet:

Tagestarife
Einkommen in CHFMultiplikator
25 000 bis 50 9990.00110
51 000 bis 55 9990.00112
56 000 bis 60 9990.00113
61 000 bis 64 9990.00114
65 000 bis 65 9990.00112
66 000 bis 66 9990.00110
67 000 bis 67 9990.00109
68 000 bis 68 9990.00107
69 000 bis 69 9990.00106
70 000 bis 70 9990.00104
71 000 bis 71 9990.00103
72 000 bis 72 9990.00101
ab 73 0000.00100

Zuschläge für Babies bis achtzehn Monate

Zuschläge für Babies bis 18 Monate
Einkommen in CHFZuschlag in CHF pro Tag
bis 49 99915
bis 69 99920
ab 70 00025

Beispiel

Ein Bülacher Elternpaar mit einem steuerbaren Einkommen von 60 000 Franken lässt ihr Kind im Alter von vierzehn Monaten betreuen. Der Tagestarif beträgt gemäss obiger Tabelle (60 000 Franken x 0.00113) 67.80 Franken. Zuzüglich des Kleinkinderzuschlags von 20.00 Franken ergibt sich ein Tagestarif von gesamthaft 87.80 Franken.

Zusätzliche Bestimmungen dem Wohnort entsprechend

Bestimmungen dem Wohnort der Eltern entsprechend

in Bülachauswärts
minimaler TagestarifCHF 30CHF 90
maximaler TagestarifCHF 100CHF 120

maximaler Tagestarif für Babies bis 18 Monate

CHF 120CHF 120