Inhalt:
Verlust und Fund
Ausweisverlust
Wenn Sie einen amtlichen Ausweis (Schweizer und ausländische Reisepässe sowie Identitätskarten, Ausländerausweis, Führerausweis, Fahrzeugausweis) vermissen, melden Sie dies persönlich der Polizei.
Vorgehen
Melden Sie den Verlust persönlich auf einem Polizeiposten. Sie erhalten dann eine Verlustanzeige. Damit können Sie einen neuen Ausweis beantragen.
Notwendige Unterlagen
Persönlicher Ausweis
Gut zu wissen
- Die Verlustanzeige ist drei Monate gültig. Sie gilt nicht als Ausweisersatz.
- Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet ist, werden für ungültig erklärt. Sie dürfen nicht weiterverwendet werden.
- Wieder aufgefundene Ausweise müssen einer ausstellenden Behörde abgegeben werden. Diese informiert die Polizei.
Kontrollschild- oder Vignettenverlust
Wenn Sie Kontrollschilder/Vignetten verloren haben oder Ihnen diese gestohlen wurden, melden Sie dies unverzüglich der Polizei.
Vorgehen
Melden Sie den Verlust persönlich auf einem Polizeiposten.
Notwendige Unterlagen
Fahrzeugausweis
Gut zu wissen
- Setzen Sie sich mit dem Schilderbüro des Strassenverkehrsamts (StVA) in Verbindung. Kontakt: Tel. 058 811 35 35.
- Falls Sie auf andere Weise als durch das Strassenverkehrsamt wieder in Besitz der als verloren oder gestohlen gemeldeten Kontrollschilder gelangen, geben Sie diese unverzüglich dem Strassenverkehrsamt oder der Polizei ab.
- Wenn Ihnen bereits neue Schilder zugeteilt worden sind, können diese durch die ursprünglichen Schilder ausgetauscht werden. Damit dies möglich ist, müssen Sie einen neuen Versicherungsnachweis (bei Wechselschildern zwei) und den Fahrzeugausweis (bei Wechselschildern zwei) vorlegen.
- Motorfahrrad-Kontrollschilder und Motorfahrrad-Vignetten
Verlorene oder gestohlene Motorfahrrad-Kontrollschilder mit Vignetten bzw. einzelne Vignetten können Sie durch die Statthalter- oder Strassenverkehrsämter ersetzen lassen. Sie benötigen dafür eine Kopie der Anzeige bei der Polizei und den Fahrzeugausweis.
Verlustmeldung Fundbüro
Wenn Sie in Bülach etwas verloren haben (z.B. Portemonnaie, Schlüsselbund, Brille, Handy), melden Sie dies der Polizei. Sie können dies persönlich auf dem Polizeiposten tun, telefonisch mitteilen oder das Onlineformular benützen. Beschreiben Sie den vermissten Gegenstand möglichst genau (Schlüsselnummer, Gerätenummer etc.). Damit erhöht sich die Chance, dass der Gegenstand vermittelt werden kann.
Die Polizei erfasst Ihre Meldung im Fundbüro-System. Dadurch können abgegebene Fundsachen meistens vermittelt werden. Wird ein Fundgegenstand erfolgreich vermittelt, werden ein angemessener Finderlohn und eine geringe Bearbeitungsgebühr (gemäss städtischer Gebührenordnung) erhoben.
Fahrzeugfund
Wenn Sie ein herrenloses Fahrzeug (Velo, Mofa, Motorrad, Auto) gefunden haben, melden Sie dies bitte der Polizei. Sie können dies persönlich auf dem Polizeiposten tun, telefonisch mitteilen oder das Onlineformular ausfüllen.
Gut zu wissen:
- Bitte machen Sie die Meldung erst, wenn das Fahrzeug einige Tage unbewegt an der gleichen Stelle steht.
- Der "Reissverschluss" wird die gemeldeten Velos oder Mofas innert drei Tagen abholen.