Allmendstrasse 4a In neuem Fenster: Ortsplan anzeigen
8180 Bülach
Tel. 044 863 13 00
Fax 044 863 13 11
Polizei 117
Feuerwehr 118
Sanität 144
In der Stadt Bülach werden für Fahrzeuge, die nachts regelmässig auf öffentlichen Strassen oder Parkplätzen abgestellt werden, Nachtparkgebühren erhoben. Die Gebührenpflicht basiert auf dem Prinzip der Selbstdeklaration.
Die Gebühren werden alle drei Monate im Voraus in Rechnung gestellt.
Der Stadtpolizei Bülach zu melden sind:
Für Parkplätze mit beschränkter Parkzeit können Tages-, Monats-, Jahres- sowie Anwohnerparkkarten bezogen werden. Die Stadtpolizei vergibt die Parkkarten gemäss den Vorschriften über das Dauerparkieren bei Parkuhren und auf Parkplätzen mit beschränkter Parkzeit.
Es stehen eine beschränkte Anzahl Parkkarten pro Parkplatz zur Verfügung. Es ist daher möglich, dass für den von Ihnen gewünschten Parkplatz aktuell keine Parkkarte verfügbar ist.
Das Polizeisekretariat stellt die Bewilligungen für Festanlässe, politische Anlässe wie Demonstrationen und Kundgebungen, Sportveranstaltungen und sämtliche Standaktionen etc. aus.
Sie benötigen eine Bewilligung, wenn Sie planen
Die Bewilligungsgesuche sind mindestens zehn Arbeitstage vor dem Anlass schriftlich einzureichen.
Wirten, d.h. das Verkaufen von Speisen und Getränken zum Genuss an Ort und Stelle sowie der Verkauf von Alkohol, benötigt nach dem Gastgewerbegesetz eine Bewilligung bzw. ein Gastwirtschaftspatent durch die Stadt Bülach.
Der Regierungsrat hat am 23. Dezember 2009 die angepasste kantonale Gastgewerbeverordnung verabschiedet und ihre Inkraftsetzung auf den 1. Mai 2010 beschlossen. Damit sind alle Eckwerte für die Umsetzung des Rauchverbots in Zürcher Gastronomiebetrieben bekannt. Der Kanton Zürich lehnt sich bei der Umsetzung an die bundesrechtlichen Bestimmungen an, die ab 1. Mai 2010 in der ganzen Schweiz im Sinne von Mindeststandards verbindlich sind.
Die wichtigsten Eckwerte des Rauchverbots im Kanton Zürich:
Weitere Auskünfte die Fumoirs betreffend erhalten Sie bei der Firma Gossweiler Ingenieure AG, Poststrasse 25, 8180 Bülach, Tel. 044 872 32 00.
Es ist verboten Bier, Wein und Apfelwein an Jugendliche unter 16 Jahren zu verkaufen. Ebenso ist es verboten, Spirituosen, Alcopops und Aperitife an Jugendliche unter 18 Jahren zu verkaufen.
Der Verkauf und die kostenlose Abgabe von Tabak und Tabakerzeugnissen an Personen unter 16 Jahren sowie der Verkauf an allgemein zugänglichen Automaten ist verboten. Diese Verbote sind entsprechend auszuschildern.
Für den Verkauf von Alkohol benötigt man ein Patent für den Klein- und Mittelverkauf. Dieses berechtigt zum Verkauf von alkoholhaltigen Getränken im Detailhandel an den Endverbraucher. Jegliche Bewirtung ist verboten.
Es ist verboten Bier, Wein und Apfelwein an Jugendliche unter 16 Jahren zu verkaufen. Ebenso ist es verboten, Spirituosen, Alcopops und Aperitife an Jugendliche unter 18 Jahren zu verkaufen.
Der Verkauf und die kostenlose Abgabe von Tabak und Tabakerzeugnissen an Personen unter 16 Jahren sowie der Verkauf an allgemein zugänglichen Automaten ist verboten. Diese Verbote sind entsprechend auszuschildern.
Aufgabe der Lebensmittelkontrolle ist es, Konsumentinnen und Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen zu schützen, welche die Gesundheit gefährden können. Sie sichert den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln und schützt die Konsumenten vor Täuschungen.
Grundsätzlich haben diejenigen, die Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände herstellen, bearbeiten oder in Verkehr bringen, die Verantwortung für ihre Produkte. Sie haben auch dafür zu sorgen, dass diese den Vorschriften entsprechen. Der Lebensmittelkontrolleur überprüft regelmässig alle Restaurants, Verpflegungsbetriebe, Lebensmittelgeschäfte, Bäckereien, Metzgereien, Fabrikationsbetriebe für Lebensmittel usw. auf die Einhaltung der Vorschriften.
Die Lebensmittelkontrolle der Stadt Bülach wird durch das Gesundheitsamt Winterthur durchgeführt.
Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein.
Gemäss Art. 8 Abs. 2 Waffengesetz erhalten keinen Waffenerwerbschein Personen, die:
Füllen Sie das Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins aus. Das Gesuch ist am Schalter der Stadtpolizei erhältlich oder kann über das Internet heruntergeladen werden. Dem Gesuch sind beizulegen:
Der Waffenerwerbschein kann nach den nötigen Abklärungen bei der Stadtpolizei abgeholt werden.