Fragen und Antworten

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Häufig gestellte Fragen

Zu welchen Zeiten ist die Strassenbeleuchtung eingeschaltet?

Die Strassenbeleuchtung an der Bahnhofstrasse und der Marktgasse werden mit der Abenddämmerung eingeschaltet und mit der Morgendämmerung automatisch ausgeschaltet. Die übrigen Strassenbeleuchtungen der Gemeinde- und Staatsstrassen werden von der Abenddämmerung bis 01.00 Uhr und ab 05.00 Uhr bis zur Morgendämmerung eingeschaltet. Zuständig sind die Städtischen Betriebe.

Defekte Strassenlampe? Diese könen direkt bei den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) In neuem Fenster: Link zur Homepage der EKZ online gemeldet werden.

Der Stadtrat hat beschlossen, die Strassenbleuchung aus sicherheitstechnischen Gründen an den Wochenenden (Freitag und Samstag) eingeschaltet zu lassen.

Werkleitungen

Die Lage von Werkleitungen ist beim Stadtingenieurbüro (Gossweiler Ingenieure AG, Poststrasse 25, 8180 Bülach, 044 872 32 00). zu erheben.

Schäden an Werkleitungen sind den Städtischen Betrieben Link zur Seite des Städtischen Betriebes zu melden.

Was kann ich tun, wenn ich mich von Baulärm gestört fühle?

Beanstandungen im Zusammenhang mit Baustellen sind der Bauherrschaft/Bauleitung mitzuteilen. Bei privaten Bauvorhaben kann bei unbefriedigender Erledigung die Baukontrolle der Stadt Bülach (Gossweiler Ingenieure AG, Poststrasse 25, 8180 Bülach, 044 872 32 00) informiert werden. Auch die Verschmutzung von öffentlichem Grund ist dort zu melden.

Verstösse gegen die Polizeiverordnung (PVO) sind der Stadtpolizei Bülach anzuzeigen.

Lärmige, gewerbliche Arbeiten sind gemäss Art. 38 PVO unsersagt an:

  • Sonn- und allgemeinen Feiertagen
  • montags bis freitags vor 07.00 Uhr, von 12.00 bis 13.00 Uhr und nach 20.00 Uhr
  • samstags vor 07.00 Uhr, von 12.00 bis 13.00 Uhr und nach 18.00 Uhr

Wer ist für die öffentlichen Parkplätze zuständig?

Die Stadtpolizei Bülach Link zur Seite der Stadtpolizei ist für die Parkplätze auf öffentlichem Grund zuständig.

Wer ist zuständig für die öffentlichen Baustellen?

Bei öffentlichen Bauvorhaben sind unterschiedliche Bauherrschaften zuständig:

  • Staatsstrassen werden durch die Baudirektion Kanton Zürich erstellt, betrieben und unterhalten.
  • Abwasser- und Wasserleitungen werden durch die Stadt Bülach erstellt, betrieben und unterhalten.
  • Gas-, Strom- Telefon- und Fernsehleitungen werden durch die jeweilige Gesellschaft verlegt. Die Städtischen Betriebe sorgen für eine einwandfreie Instandstellung der Strasse.