Hintergasse 1 In neuem Fenster: Ortsplan anzeigen
8180 Bülach
Tel. 044 863 15 08
Fax 044 863 15 15
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Die Strassenbeleuchtung an der Bahnhofstrasse und der Marktgasse werden mit der Abenddämmerung eingeschaltet und mit der Morgendämmerung automatisch ausgeschaltet. Die übrigen Strassenbeleuchtungen der Gemeinde- und Staatsstrassen werden von der Abenddämmerung bis 01.00 Uhr und ab 05.00 Uhr bis zur Morgendämmerung eingeschaltet. Zuständig sind die Städtischen Betriebe.
Defekte Strassenlampe? Diese könen direkt bei den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) In neuem Fenster: Link zur Homepage der EKZ online gemeldet werden.
Der Stadtrat hat beschlossen, die Strassenbleuchung aus sicherheitstechnischen Gründen an den Wochenenden (Freitag und Samstag) eingeschaltet zu lassen.
Die Lage von Werkleitungen ist beim Stadtingenieurbüro (Gossweiler Ingenieure AG, Poststrasse 25, 8180 Bülach, 044 872 32 00). zu erheben.
Schäden an Werkleitungen sind den Städtischen Betrieben Link zur Seite des Städtischen Betriebes zu melden.
Beanstandungen im Zusammenhang mit Baustellen sind der Bauherrschaft/Bauleitung mitzuteilen. Bei privaten Bauvorhaben kann bei unbefriedigender Erledigung die Baukontrolle der Stadt Bülach (Gossweiler Ingenieure AG, Poststrasse 25, 8180 Bülach, 044 872 32 00) informiert werden. Auch die Verschmutzung von öffentlichem Grund ist dort zu melden.
Verstösse gegen die Polizeiverordnung (PVO) sind der Stadtpolizei Bülach anzuzeigen.
Lärmige, gewerbliche Arbeiten sind gemäss Art. 38 PVO unsersagt an:
Die Stadtpolizei Bülach Link zur Seite der Stadtpolizei ist für die Parkplätze auf öffentlichem Grund zuständig.
Bei öffentlichen Bauvorhaben sind unterschiedliche Bauherrschaften zuständig: