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Finanzen
Das Stadtammann- und Betreibungsamt ist als Organ der Rechtspflege tätig. Der Stadtammann ist Inhaber öffentlicher Gewalt und übt als Betreibungsbeamter, Gerichtsvollzieher und Urkundsperson verschiedene Tätigkeiten aus.
Die Buchhaltung führt das Rechnungswesen. Sie ist zuständig für die optimale Bewirtschaftung der Geldmittel und berät die internen Stellen in betriebswirtschaftlichen- und Finanzfragen.
Die Stadtkasse erbringt nicht nur den Zahlungsverkehr der Stadtverwaltung, sondern sie nimmt auch im Auftrag von städtischen Dienstabteilungen und weiterer Mandaten Ein- und Auszahlungen vor.
Das Steueramt ist verantwortlich für den Vollzug der kantonalen Steuergesetzgebung, Verordnungen und Weisungen. Es führt das Steuererklärungsverfahren für Staats-, Gemeinde- und direkte Bundessteuer (Versand/Bearbeitung der Steuererklärung) durch und übernimmt den Steuerbezug (Inkasso) für Staats- und Gemeindesteuern. Bei den Grundstückgewinnsteuern nimmt es die Veranlagung und den Bezug vor. Das Steueramt erstellt zudem die Quellensteuermeldungen für ausländische Arbeitnehmer, welche keine Niederlassungsbewilligung besitzen. Weiter führt das Steueramt die Inventarisation bei Todesfällen durch, nimmt Liegenschaftenbewertungen vor und erledigt Arbeiten im Rahmen der Verbilligung von Krankenkassenprämien (IPV).