Inhalt:
Heirat
Ehevorbereitungsverfahren
Vor der Ziviltrauung muss das gesetzlich vorgeschriebene Ehevorbereitungsverfahren durchgeführt werden. Zuständig ist das Zivilstandsamt am Wohnort von Braut und/oder Bräutigam. Es hat nach Abschluss eine Gültigkeit von drei Monaten, die ersten 10 Tage unterliegen einer Sperrfrist. Die Trauung muss also vor Ablauf der drei Monate stattfinden, sonst verliert das Verfahren seine Gültigkeit. Die Trauung selber muss nicht zwingend am Wohnort erfolgen.
Das Ehevorbereitungsverfahren dient dazu, die Personalien und die Identität des Paares festzustellen, die gesetzlichen Ehevoraussetzungen abzuklären und die Namensführung nach der Heirat festzulegen.
Das Paar muss gemeinsam und persönlich beim Zivilstandsamt erscheinen und diverse Dokumente einreichen. Wir bitten um eine telefonische Terminvereinbarung.
Wünscht das Brautpaar die Ehe in einer anderen Gemeinde in der Schweiz zu schliessen, so stellt das Zivilstandsamt nach Abschluss der Ehevorbereitung eine Trauungsermächtigung aus. Bei Eheschliessung im Ausland analog ein Ehefähigkeitszeugnis.
Nötige Dokumente für Schweizer
Folgende Dokumente müssen beim Ehevorbereitungsverfahren eingereicht werden:
- Je einen Personenstandsausweis, nicht älter als sechs Monate, erhältlich beim Zivilstandsamt des Heimatortes (Ihre Personendaten sind eventuell aus dem elektronischen Personenstandsregister abrufbar. Bitte informieren Sie sich bei der Terminvereinbarung, ob dieses Dokument erforderlich ist).
- Je eine Wohnsitzbestätigung, nicht älter als zwei Monate, erhältlich bei der Einwohnerkontrolle des Wohnortes
- Je ein gültiges Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte)
Terminvereinbarung
Sobald alle Dokumente vollständig vorliegen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit dem zuständigen Zivilstandsamt.
Nötige Dokumente für ausländische Staatsangehörige
Die notwendigen Dokumente sind je nach Land verschieden. Auf der Homepage des Gemeindeamtes des Kantons Zürich finden Sie für alle Länder eine entsprechende Wegleitung. Bitte beachten Sie die Zusatzangaben unter „Besonderes“. Für Fragen zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Gemeindeamt des Kantons Zürich
Ausländische Staatsangehörige, welche in der Schweiz bereits ein Zivilstandsereignis hatten (Ehe, Geburt des Kindes) informieren sich direkt bei uns. Allenfalls müssen keine Dokumente mehr vom Ausland beigebracht werden.
Dokumente, die nicht in einer schweizerischen Amtssprache oder in Englisch abgefasst sind, müssen mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung versehen sein. Die notarielle Beglaubigung darf auf den Übersetzungen nicht fehlen.
Am Schalter werden grundsätzlich die Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch angeboten. Falls Sie keine dieser Sprachen verstehen ist eine Dolmetscherin/ein Dolmetscher mitzubringen. Diese Person muss auf der Dolmetscherliste des Obergerichts des Kantons Zürich eingetragen sein. Falls Sie Hilfe bei der Suche nach einem Dolmetscher brauchen, können Sie uns jederzeit kontaktieren.
Terminvereinbarung
Sobald alle Dokumente vollständig vorliegen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit dem zuständigen Zivilstandsamt.
Reservation Trautermin
Die Reservation eines Trautermins ist beim Zivilstandsamt Bülach bis 1 Jahr im Voraus möglich. Trauungen finden von Montag bis Freitag statt und sind in Bülach, Eglisau oder Embrach möglich.
Die Trauzeiten von Montag bis Freitag sind folgende:
| Wochentag | Vormittag | Nachmittag |
|---|---|---|
| Wochentag | Vormittag | Nachmittag |
| Montag und Dienstag | 09.00 - 11.15 Uhr | 14.00 - 16.15 Uhr |
| Mittwoch | 09.00 - 11.15 Uhr | keine |
| Donnerstag | 09.00 - 11.15 Uhr | 14.45 - 17.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 - 15.45 Uhr | durchgehend |
Zusätzlich bieten wir jeden Monat mindestens an einem Samstag Trauungen an.
Diese finden ausschliesslich in Bülach und am Vormittag statt.
Samstags-Daten 2010 (PDF, 25 Kb)
Samstags-Daten 2011 (PDF, 25 Kb)
Trauungen in Eglisau 2010 (PDF, 24 Kb)
Trauungen in Eglisau 2011 (PDF, 30 Kb)
Trauzimmer
In Bülach, Embrach und Eglisau steht Ihnen je ein sehr schönes Trauzimmer zur Verfügung. Falls Sie sich bei der Termin-Reservation bereits für eines der Zimmer entschieden haben, geben Sie dies bitte an. Die Trauzimmer werden nach Eingang der Reservationen vergeben.
Foto vom Rathaussaal in Bülach
Namensführung nach der Eheschliessung nach schweizerischem Recht (gemäss ZGB)
Situation vor der Ehe
| Zeitpunkt | Frau | Mann | Kinder |
| Vor der Ehe | Braun | Tanner | Braun |
Der Name des Mannes wird zum Ehe-Namen (automatisch)
| Situation | |||
|---|---|---|---|
| Situation | Frau | Mann | Kinder |
| Frau verliert bisherigen Namen | Tanner | Tanner | Tanner |
| Frau stellt bisherigen Namen voran | Braun Tanner | Tanner | Tanner |
Der Name der Frau wird zum Ehe-Namen (auf Gesuch)
| Situation | |||
|---|---|---|---|
| Situation | Frau | Mann | Kinder |
| Mann verliert bisherigen Namen | Braun | Braun | Braun |
| Mann stellt bisherigen Namen voran | Braun | Tanner Braun | Braun |
Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige können Ihre Namensführung dem Heimatrecht unterstellen. Anlässlich des Ehevorbereitungsverfahrens informiert Sie das Zivilstandsamt über die genauen Möglichkeiten.
Bürgerrechtliche Wirkungen
Die Ehefrau behält das angestammte Bürgerrecht und erhält das Bürgerrecht des Ehemanns dazu. Sie verliert jedoch durch eine frühere Heirat erworbenen Bürgerrechte.
Der Ehemann behält das eigene Bürgerrecht. Das Bürgerrecht des Mannes ist dasjenige der Familie; somit erhalten alle Kinder das Bürgerrecht des Vaters.
Vom Zivilstandsamt veranlasste Meldungen
Nach Beurkundung der Eheschliessung erlässt das Zivilstandsamt Mitteilung an:
- die Einwohnerkontrolle am Wohnort des Ehepaars
- die ausländische Heimatbehörde bei Staatsangehörigkeiten Italien, Deutschland oder Österreich
- das Bundesamt für Migration, wenn die Ehefrau oder der Ehemann Asylsuchende/r oder anerkannter Flüchtling ist
Erhältliche Dokumente
Nach der Eheschliessung sind folgende Dokumente auf Wunsch erhältlich:
- Schweizer Trauungsurkunde
- Internationaler Eheschein
- Familienausweis
Im Rahmen des Ehevorbereitungsverfahrens berät Sie das Zivilstandsamt gerne darüber, welches Dokument / welche Dokumente für Sie nach der Trauung sinnvoll ist/sind.
Gebühren
Am häufigsten fallen folgende Kosten an:
- Entgegennahme und Prüfung der Dokumente und der Erklärung über die Ehevoraussetzung, inklusive Information und Beratung der Brautleute betreffend Namensführung CHF 60.-
- Abklärung der Personalien CHF 25.-
- Prüfung ausländischer Dokumente pro Person CHF 50.- bis 150.-
- Prüfung von Fällen, in denen ausländisches Namensrecht anwendbar ist CHF 50.-
- Trauung CHF 50.- (am Samstag CHF 100.-)
- Trauung nicht in der Amtssprache des Zivilstandskreises, ohne Beizug einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers CHF 50.-
- Familienausweis CHF 40.-
- Eheurkunde CHF 25.-
- Trauungsermächtigung CHF 25.-
- Ehefähigkeitszeugnis CHF 25.-