Inhalt:
Wohnen/Umziehen
Anmeldung schweizerische Staatsangehörige
Sind Sie neu nach Bülach gezogen? - Herzlich willkommen!
Ein Zuzug muss innerhalb von vierzehn Tagen bei der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.
Schweizerische Staatsangehörige:
Füllen Sie dazu bitte das Online Anmeldeformular aus. Senden Sie bitte die unten aufgeführten Unterlagen per Post an die Einwohnerkontrolle, Marktgasse 28, 8180 Bülach.
- Heimatschein (Orignial)
- Mietvertrag (Kopie)
- Krankenkassennachweis (Kopie)
- AHV-Versicherten-Nummer (Kopie)
- Familienbüchlein oder Geburtsschein von Kindern (Kopie)
Die Anmeldegebühr beträgt 20 Franken pro erwachsene Person und wird Ihnen per Rechnung zugestellt.
Zuzug innerhalb des Kantons Zürich - ausländische Staatsangehörige
Sind Sie neu nach Bülach gezogen? - Herzlich willkommen!
Ein Zuzug muss innerhalb von vierzehn Tagen bei der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.
Ausländische Staatsangehörige:
Melden Sie sich bitte persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle an. Folgende Unterlagen sind bitte im Original mitzubringen:
- Pass
- Ausländerausweis
- Eheschein
- AHV-Versicherten-Nummer
- Schweizer Krankenkassennachweis
- Geburtsschein von Kindern
Die Gebühren betragen pro erwachsene Person 85 Franken.
(Anmeldegebühr 20 Franken, Ausländerausweis 65 Franken, Ausländerausweis für Kinder 30 Franken)
Zuzug vom Ausland/einem anderen Kanton - ausländische Staatsangehörige
Sind Sie neu nach Bülach gezogen? - Herzlich willkommen!
Ein Zuzug muss innerhalb von vierzehn Tagen bei der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.
Melden Sie sich bitte persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle an. Folgende Unterlagen sind im Original mitzubringen:
EU-Staatsangehörige:
- Pass
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Eheschein
- Geburtsschein von Kindern
- Schweizer Krankenkassennachweis
- AHV-Versicherten-Nummer
Die Gebühren betragen pro erwachsene Person 85 Franken. (Anmeldegebühren 20 Franken, Ausländerausweis 65 Franken, Ausländerausweis für Kinder 30 Franken).
Übrige Staatsangehörige:
- Pass
- Visum (Ermächtigung zur Visumserteilung)
- Passfoto
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Eheschein
- Geburtsschein von Kindern
- Schweizer Krankenkassennachweis
- AHV-Versicherten-Nummer
Die Gebühren betragen pro erwachsene Person 120 Franken. (Anmeldegebühren 20 Franken, Ausländerausweis 100 Franken, Ausländerausweis für Kinder 45 Franken).
Ihre Unterlagen werden dem Migrationsamt des Kantons Zürich weitergeleitet.
Anmeldung in Bülach (Wochenaufenthalt)
Sie wollen sich als Wochenaufenthalter oder Wochenaufenthalterin in Bülach anmelden? - Herzlich Willkommen!
Ein Zuzug muss innerhalb von vierzehn Tagen bei der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.
Füllen Sie dazu bitte das aufgeführte PDF-Formular aus. Senden Sie dieses bitte ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem Heimatausweis per Post an die Einwohnerkontrolle, Marktgasse 28, 8180 Bülach.
Die Anmeldegebühr beträgt 60 Franken pro erwachsene Person und wird Ihnen per Rechnung zugestellt.
Anmeldung Wochenaufenthalt (PDF, 49 Kb)
Adressänderung innerhalb von Bülach
Sind Sie in Bülach umgezogen? Eine Adressänderung muss innerhalb von vierzehn Tagen bei der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.
Schweizerische Staatsangehörige
Füllen Sie dazu bitte das Online Adressänderungsformular aus. Die Einwohnerkontrolle wird Ihnen einen neuen Schriftenempfangsschein per Post zustellen.
Online Adressänderungsformular
Ausländische Staatsangehörige
Melden Sie sich bitte persönlich bei der Einwohnerkontrolle. Bringen Sie dazu Ihren Ausländerausweis mit.
Die Gebühren für die Adressänderung im Ausländerausweis betragen pro erwachsene Person 25 Franken, für Kinder 12.50 Franken.
Abmeldung/Wegzug von Bülach
Ziehen Sie von Bülach weg in eine andere schweizerische Gemeinde? - Ein Wegzug muss innerhalb von vierzehn Tagen bei der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.
Füllen Sie dazu bitte das Online-Abmelungsformular aus oder kommen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Bülach vorbei. Nach Eingang Ihrer Abmeldung, schickt die Einwohnerkontrolle Ihren Heimatschein der neu zuständigen Einwohnerkontrolle.
Ziehen Sie ins Ausland? - Bitte melden Sie sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle.