Hans Hallergasse 9 In neuem Fenster: Ortsplan anzeigen
8180 Bülach
Tel. 044 863 13 40
Fax 044 863 13 47
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Für hohe religiöse Feiertage werden Schülerinnen und Schüler auf schriftliches Verlangen der Eltern dispensiert. Die Dispensation hat keinen Einfluss auf das Kontingent der Jokertage.
Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Die Schulpflicht und die Absenzen sind in der Volksschulverordnung geregelt.
Begründete Absenzen müssen aus Sicherheitsgründen der Lehrperson rasch gemeldet werden.
Schülerinnen und Schüler der Primarschule können während eines Schuljahres zwei Jokertage beziehen, an denen sie der Schule fernbleiben dürfen. Der Bezug eines Jokertages kann ohne Vorliegen von Dispensationsgründen bis spätestens drei Tage im Voraus schriftlich und durch die Eltern / Erziehungsberechtigten unterzeichnet dem Lehrer/der Lehrerin angekündigt werden. Die Bewilligung wird vom Lehrer/der Lehrerin ausgesprochen. Sie kann aus schulorganisatorischen Gründen oder Gründen, die in der Person des Schülers/der Schülerin liegen, verweigert werden. Angebrochene Tage gelten als ganze Tage. Nicht bezogene Jokertage können nicht von einem Schuljahr ins nächste übertragen werden.
Für längere Abwesenheit und für Urlaubsgesuche vor und nach den Ferien (ausser Jokertag) ist die jeweilige Schulleitung zuständig. Gesuche, welche die Dauer von zwei Schulwochen übersteigen, werden von der Primarschulpflege entschieden. Das schriftliche Gesuch ist mindestens einen Monat vor dem Urlaub an die Schulverwaltung zu senden.
Grundsätzlich findet die Schule immer statt. Die Lehrpersonen sind aufgefordert, bei Ausfällen wenn möglich eine Stellvertretung zu suchen. In allen Schuleinheiten der Primarschule Bülach ist dafür die jeweilige Schulleitung verantwortlich. Bei unvorhergesehenen Absenzen der Lehrperson ist im Schulhaus in jedem Fall eine Betreuungslösung vorhanden. Bei vorhersehbaren Abwesenheiten werden die Kinder durch eine Stellvertretung unterrichtet. Ausnahmen bilden Teamtage oder Kapitel. Diese schulfreien Termine werden jedoch lange Zeit im Voraus bekannt gegeben.
In jedem Schulhaus finden jährlich Besuchstage statt. Zudem können Eltern nach Absprache mit der Lehrperson Schulbesuche machen, um ihr Kind in der täglichen Schulsituation zu erleben. Gespräche mit dem Lehrer oder der Lehrerin sind notwendig und jederzeit nach Absprache möglich. Alle Klassen werden zudem durch die zugeteilten Schulpflegerinnen und Schulpfleger zweimal im Jahr besucht (siehe auch Elternbesuchstage).
Das Fach Biblische Geschichte (B-Unterricht) an der Primarschule ist im Kanton Zürich ein fakultatives Freifach. Das ab dem Schuljahr 2011/12 sukzessiv von dem Fach Religion und Kultur abgelöst wird. Ab Schuljahr 2011/12 ist das Fach Religion und Kultur für die beginnenden Klassen obligatorisch.
Behandelt werden konfessionsübergreifende Themen aus Religion, Kultur und Lebenskunde.
Im Volksschulamt laufen alle Fäden des Schulwesens zusammen. Es ist zuständig für rechtliche Fachauskünfte.
Vorsteher ist die Bildungsdirektorin oder der Bildungsdirektor.
Bildungsdirektion des Kantons Zürich In neuem Fenster: Link zu Bildungsdirektion des Kantons Zürich
Er wacht als oberste kantonale Schulbehörde über das gesamte Schulwesen (einschliesslich der Hochschulen). Von den sieben Mitgliedern werden vier vom Kantonsrat gewählt, zwei werden von der Lehrerschaft abgeordnet.
Die Präsidentin oder der Präsident ist von Amtes wegen das Mitglied des Regierungsrates, welches der Bildungsdirektion vorsteht.
Bildungsrat In neuem Fenster: Link zu Bildungsrat via Bildungsdirektion
Ausgeglichene Klassen in Bezug auf
Vor dem Eintritt in die 1. Klasse findet im Oktober/November jeweils ein Informationsabend zum Übertritt vom Kindergarten in die 1. Klasse für alle Eltern statt. Die Eltern werden dazu jeweils schriftlich eingeladen.
Der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin führt individuell Elternabende durch.
Über das Schuljahr verteilt finden in allen Schulanlagen der Primarschule Bülach Elternbesuchstage statt. Diese werden von der jeweiligen Schulleitung frühzeitig angekündigt. Es besteht an diesen Tagen für die Eltern die Möglichkeit einen Einblick in den Schulalltag ihres Kindes zu erhalten. (siehe auch Besuchstage)
Die Lehrpersonen sind bei vielen Anlässen wie zum Beispiel an
auf die Mitarbeit und aktive Unterstützung von Eltern angewiesen und schätzen diese sehr. Die Elternmitwirkung ist in allen Schuleinheiten organisiert. Interessierte Eltern melden sich bei der jeweiligen Schulleitung.
Englisch ist im Kanton Zürich die erste Fremdsprache, die die Kinder in der Schule lernen. Ab der zweiten Primarklasse werden 2 Lektionen pro Woche erteilt.
Die Schulferien werden von der Schulpflege festgelegt. Die Feriendaten können gegenüber anderen Gemeinden und Mittelschulen im Kanton variieren.
Klassenlehrpersonen haben für besondere Vorkommnisse wie wichtige Ereignisse, ausgenommen Ferienverlängerungen, die Kompetenz, bis zwei Freitage zu gewähren.
Schülerinnen und Schüler können während eines Schuljahres zwei Jokertage beziehen.
Für längere Abwesenheit und für Urlaubsgesuche informieren Sie sich unter Absenzen Schülerinnen und Schüler.
Stetige Weiterbildung der Lehrpersonen ist sehr wichtig und wird von der Schulpflege unterstützt. Es besteht ein reiches Angebot an berufsbezogenen Weiterbildungsmöglichkeiten. Viele dieser Kurse finden ausserhalb der Schulzeit statt. Fällt eine Weiterbildung ausnahmsweise in die Unterrichtszeit, findet der Unterricht für die Schüler gemäss Stundenplan statt. Für die Fortbildung können aber auch Urlaube von einzelnen Tagen bis zu mehreren Wochen gewährt werden. In der Regel werden die betroffenen Klassen während der Abwesenheit von Vikarinnen oder Vikaren unterrichtet. Gelegentlich finden auch gemeindeinterne Weiterbildungstage auch Teamtage genannt statt, die für die Kinder schulfrei sind. Die entsprechenden Daten werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Verantstaltungen Schulhäuser Link zu Verantstaltungen Schulhäuser
Als zweite Fremdsprache lernen die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse Französisch. Der Unterricht findet während zwei Lektionen pro Woche statt. In der Primarschule werden erste grundlegende Kenntnisse in Französisch erworben. Das Fach wird seit der Einführung des neuen Primarschulzeugnisses ab dem Schuljahr 2007/08 benotet. Die Leistungsbeurteilung im Französisch erfolgt in den vier Teilkompetenzen Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben.
Lehrmittel In neuem Fenster: Link zum Lehrmittelverlag Kanton Zürich
Die Schüler und Schülerinnen haben die Möglichkeit, aus verschiedenen Sport- und anderen Freizeitangeboten auszuwählen. Die Kurse werden semesterweise durch verschiedene Vereine angeboten. Die Anmeldeunterlagen werden durch die Lehrpersonen an die Kinder abgegeben.
Link zu den aktuellen Angeboten Freizeitangebote
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Die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler umfasst mehr als mathematische Durchschnittsberechnungen. Es wird eine Gesamtbeurteilung vorgenommen, die das Lernverhalten des Kindes, seinen Stand zu den Lernzielen, sein Arbeits- und Sozialverhalten wie auch eine eventuelle Fremdsprachigkeit berücksichtigt. Eine solche Beurteilung soll das Lernen unterstützen und das Selbstvertrauen der Lernenden stärken.
Die kantonalen gesetzlichen Grundlagen des Volksschulwesens und die dazugehörigen Verordnungen finden sie in der Gesetzessammlung zur Volksschule. Diese wird von der Bildungsdirektion herausgegeben. Für Erlasse auf der Stufe der Gemeinde verweisen wir auf die Gemeindeordnung der Stadt Bülach sowie das Organisationsstatut der Primarschulpflege Bülach. Unterlagen und Auskünfte sind in der Schulverwaltung erhältlich.
Nebst den Kontrollen der Pausen (Aufsicht) werden auch themenbezogene Fortbildungsveranstaltungen der Lehrerschaft mit Fachpersonen organisiert. Die Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten der Schule ist besonders wichtig.
Mit verschiedenen Aktivitäten und Massnahmen wird angestrebt, die Gemeinschaft und das Zusammengehörigkeitsgefühl unter den Schülerinnen und Schülern zu stärken.
Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler sollen Vertrauen in ihr Können gewinnen, sich daran gewöhnen, selbstständig zu arbeiten und dabei lernen, ihre Zeit einzuteilen. Die Aufgabenstellung muss klar sein und die Schülerinnen und Schüler müssen über die notwendige Arbeitstechnik verfügen. Falls ihr Kind unter den Hausaufgaben leidet, nehmen Sie mit der Lehrperson Kontakt auf.
Die Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben (Jokertage). Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtages stattfindet oder nur während eines halben Tages vom Unterricht ferngeblieben wird. Nicht bezogene Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden und verfallen. Bei besonderen Schulanlässen wie zum Beispiel Besuchs-, Sport-, Projekttagen oder Schulreisen sowie während Projektwochen oder Klassenlagern kann der Bezug von Jokertagen verweigert werden. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den verpassten Schulstoff inklusive die allgemein aufgetragenen Hausaufgaben nachzuarbeiten. Hausaufgaben auf den Termin des Jokertages sind grundsätzlich am folgenden Schultag oder zum vereinbarten Termin abzugeben.
Seit Beginn des Schuljahres 2008/2009 ist der Kindergarten die erste Stufe der Volksschule, weshalb der Besuch obligatorisch ist.
Kinder, die bis zum 30. April eines Jahres das vierte Altersjahr vollenden, treten auf Beginn des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein. Die Eltern erhalten von der Schulverwaltung jeweils im Februar ein entsprechendes Formular.
Die Kindergartenstufe dauert zwei Jahre. Der Übertritt in die Primarstufe kann ausnahmsweise nach einem oder drei Jahren erfolgen, wenn die intellektuelle und persönliche Entwicklung des Kindes dies erlaubt.
Einmal in der Mittelstufe besteht für die Lehrpersonen die Möglichkeit, mit ihrer Klasse ein Lager durchzuführen. Eine Woche lang an einem anderen Ort der Schweiz sich weiterbilden und dabei mit Kameradinnen und Kameraden die Gemeinschaft pflegen können, ist für die meisten Schülerinnen und Schüler ein unvergessliches Erlebnis, auch wenn Klassenlager keine Ferienlager sind. Reise, Unterkunft und Exkursionen werden von der Schule bezahlt; der Elternbeitrag an die Verpflegung beträgt 17 Franken pro Tag.
Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ist sehr wichtig. Eltern sollten den Kontakt zu den Lehrpersonen suchen. Bei auftretenden Problemen und Fragen wenden Sie sich immer zuerst an die entsprechende Lehrperson.
Gelangen Sie erst an die zuständige Schulleitung, wenn Konflikte im Gespräch mit der Lehrerin oder dem Lehrer ungelöst bleiben.
Es kann vorkommen, dass Kinder Läuse haben. Wenn dies in der Schule festgestellt wird, werden alle Eltern der betroffenen Klassen mit einem Brief informiert. Die notwendigen Massnahmen sind darin festgehalten. Die Lehrperson zieht eine Fachperson zu.
Weitere Informationen finden Sie auf dem untenstehenden Link.
Der Unterricht in der Mittelstufe festigt und erweitert die Grundfertigkeiten, Kenntnisse und Arbeitstechniken. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten und lernen eigenständig und selbstverantwortlich. Sie setzen sich mit ihrer Heimat unter geschichtlichen, geografischen und naturkundlichen Aspekten auseinander. Die Kinder werden zu Achtung und gegenseitiger Rücksichtnahme erzogen. Der Unterricht wird überwiegend in ganzen Klassen erteilt.
Eltern können Ihre Kinder im Kindergarten-, Unter- und Mittelstufenalter in die schulergänzende Tagesbetreuung anmelden. Die nötigen Informationen, Merkblätter und Anmeldeformulare können auf dem unten stehenden Link herunterladen.
Die Musikalische Grunschulung im 2. Kindergarten und der 1. Klasse ist obligatorisch und wird im Stundenplan integriert.
Musikschule Bülach In neuem Fenster: Link zu Musikschule Bülach
Täglich wechselnde Teams von Lehrpersonen sorgen in den einzelnen Schulanlagen für die Einhaltung der Pausenordnung und gewährleisten die Sicherheit der Kinder auf dem Schulareal.
Schülerinnen und Schüler, die die Hausordnung missachten oder sich auffällig verhalten, werden gegebenenfalls der zuständigen Klassenlehrperson bzw. der Schulleitung gemeldet.
Die Führung der Primarschule Bülach liegt bei der Schulpflege. Die Mitglieder der Primarschulpflege besuchen alle Klassen 2 x pro Schuljahr. Zudem sind sie für die Mitarbeiterbeurteilungen der Lehrpersonen verantwortlich.
Verschiedene Ausschüsse und Kommissionen lösen die vielfältigen Aufgaben.
Eine Projektwoche bietet Raum und Zeit, sich intensiv mit einem Thema zu beschäftigen. Dies bietet die Möglichkeit stufen- und klassenübergreifende Kontakte zu knüpfen. Projektwochen können auch innerhalb einer Klasse oder als Gesamtschulprojekt stattfinden.
Schullaufbahnentscheide sind Promotions- und Übertrittsentscheide.
Über die Promotion in die nächste Klasse oder den Übertritt in die nächste Stufe entscheiden die betroffenen Lehrpersonen, die Schulleitung und die Eltern gemeinsam.
Auf der Kindergartenstufe erfolgt keine Promotion. Der Übertritt in die Primarstufe nach zwei Jahren erfolgt stillschweigend.
Vermag eine Schülerin oder ein Schüler dem Unterricht nicht zu folgen, kann sie oder er auf der Primarstufe die Klasse wiederholen, wenn die Wiederholung eine anhaltende Besserung der Situation erwarten lässt. Die gleiche Klasse kann höchstens einmal wiederholt werden. Die 6. Klasse der Primarstufe kann nur wiederholt werden, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen.
Steht nicht fest, ob eine Schülerin oder ein Schüler dem Unterricht zu folgen vermag oder ob den Schwierigkeiten mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann, kann die Schülerin oder der Schüler provisorisch promoviert werden, unter Ansetzung einer angemessenen Bewährungszeit.
Ist es auf Grund von Leistung und Entwicklungsstand angezeigt, können Schülerinnen und Schüler Klassen überspringen.
Schullaufbahnentscheide ergehen in der Regel mit Wirkung auf den Schuljahresanfang. Die Entscheide werden bis Ende April getroffen. Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Schulpflege.
Im Kanton Zürich sind die ausführenden Behörden wie folgt organisiert
Im Kanton Zürich werden die Schulgesetze von Kantonsrat, Bildungsrat und Bildungsdirektion zusammen mit der Lehrerschaft erarbeitet und dem Stimmvolk zur Genehmigung unterbreitet.
Grundsätzlich ist es möglich, nach Absprache mit der Lehrperson Ihres Kindes, den Unterricht zu besuchen.
Die Schulbibliotheken umfassen ein breites Angebot an sorgfältig ausgesuchter Kinder- und Jugendliteratur. Von der 1. Klasse an können die Klassenlehrpersonen mit ihren Schülerinnen und Schülern regelmässig die Schulbibliothek besuchen und stufengerechte Literatur ausleihen. Bilderbücher, Bücher für das erste Lesealter, Jugendbücher, Sachbücher usw. stehen auf der Primarschulstufe zur Verfügung. Die Schulbibliotheken sind unterteilt in Unterstufen-, Mittelstufen- und Sekundarstufenbücher.
Im 2. Kindergarten ist die ärztliche Vorsorgeuntersuchung obligatorisch. Mit einem Schreiben werden alle Eltern aufgefordert, ihr Kind beim Hausarzt anzumelden. Für die Rückerstattung des Selbstbehaltes kann bei der Schulverwaltung ein Gutschein bezogen werden.
In der 4. Klasse ist die Überprüfung der Impfausweise obligatorisch. Mit einem Schreiben werden alle Eltern aufgefordert, die Impfausweise der Klassenlehrperson via Kind abzugeben. Die Ausweise werden durch den Schularzt kontrolliert und gegebenenfalls mit einem Empfehlungsschreiben zurück gegeben.
Die Lehrpersonen der Primarschule Bülach sind dem Schulkapitel des Bezirkes Bülach zugeordnet. Die Aufgabe aller Kapitelsversammlungen besteht im Begutachten von Lehrplan, neuen Lehrmitteln und von wichtigen Verordnungen. Die Kapitelsversammlung findet üblicherweise zweimal pro Schuljahr statt. An diesen Nachmittagen findet kein Schulunterricht statt.
Der Schwimmunterricht wird an der Schule Bülach nur bis zum Ende der 4. Klasse durchgeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen alle Kinder schwimmen gelernt haben und sich im Wasser wohl fühlen. Ist ihr Kind noch nicht soweit fortgeschritten, dass es diese Ziele erreichen kann, können sie Ihr Kind nach Empfehlung der SchwimmlehrerIn an solch einen Kurs anmelden. Das Anmeldeformular erhalten sie durch die SchwimmlehrerIn direkt.
Die Kosten des Kurses werden durch die Primarschule Bülach übernommen.
Grundsätzlich liegt der Schulweg in der Verantwortung der Eltern. Den Eltern wird empfohlen, den Schulweg vor dem ersten Schultag mit den Kindern vorzubereiten und allenfalls in den ersten Tagen eine Begleitung zu organisieren. Kinder sollten aber den Schulweg in der Regel selbstständig bewältigen. Bitte verzichten Sie auf das regelmässige Bringen und Abholen Ihres Kindes mit dem Auto. Die Schule empfiehlt den Eltern, die Kinder zu Fuss in die Schule zu schicken. Die Benutzung eines Velos für den Schulweg geschieht in der Verantwortung der Eltern. Velos haben grundsätzlich den Normen des Strassenverkehrsgesetzes zu entsprechen. Die Veloverkehrserziehung in der Schule beginnt erst in der Mittelstufe, ab der 4. Klasse.
Die Primarschule Bülach sichert den Übergang folgender Einfallstrassen
Die Kinder werden durch Verkehrshelferinnen über diese stark befahrenen Strassen begleitet. Die Stehzeiten werden den Stundenplänen der Schüler und Schülerinnen im Kindergarten angepasst.
Ab der 4. Klasse der Primarschule können die Schülerinnen und Schüler an Ski- und Snowboardlagern teilnehmen. Die Lager finden in den Sportferien statt. Die Eltern bezahlen einen Anteil der Kosten.
Die Primarschule Bülach bietet während den Sommerferien ein vielfälltiges Programm für die Kinder aus Bülach, Bachenbülach, Höri, Hochfelden und Winkel an. Damit auch die daheim gebliebenen Kinder etwas spannendes unternehmen können.
Link zu Sommerferienprogramm Freizeitangebote
Sporttage werden einmal jährlich durchgeführt. Sie finden während der Unterrichtszeit statt. Turniere werden via Klassenlehrpersonen ausgeschrieben. Sie finden in der Regel in der unterrichtsfreien Zeit statt.
| Zeiten |
|---|
| 08.20 – 09.05 Uhr |
| 09.10 – 09.55 Uhr |
| 10.20 – 11.05 Uhr |
| 11.10 - 12.00 Uhr |
| 13.30 – 14.15 Uhr |
| 14.20 – 15.05 Uhr |
| 15.15 – 16.00 Uhr |
| Schuleinheiten | Telefonnummern |
|---|---|
| Böswilsi | 044 863 16 68 |
| Hohfuri | 044 863 70 30 |
| Lindenhof | 043 411 42 00 |
| Schwerzgrueb | 044 863 16 32 |
Ausserhalb dieser Zeiten können die Telefone in den einzelnen Lehrerzimmern der Schulhäuser nicht bedient werden.
Der Besuch einer Therapie ist verpflichtend. Dies gilt auch für schulfreie Tage, zum Beispiel Teamtage. Andere Vereinbarungen mit Therapeutinnen und Therapeuten ausgenommen.
Nicht immer ohne Anspannung für Kinder, Eltern und Lehrkräfte ist die Zeit des Übertritts. Die Mittelstufenlehrpersonen sind sorgfältig bemüht, für ihre Schülerinnen und Schüler den richtigen Ort an der Sekundarstufe zu finden, wo sie ihrer Auffassungsgabe und Lerngeschwindigkeit entsprechend am besten gefördert werden können. An einem gemeinsamen Orientierungsabend während der 6. Klasse werden die Anforderungen in den diversen Zweigen der Oberstufe genauer vorgestellt.
Sekundarstufe Bülach
In neuem Fenster: Link zu Sekundarstufe Bülach
Seit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes sind auch Unfälle von Schülerinnen und Schülern während der Schulzeit durch die private Krankenversicherung abgedeckt. Unfälle, die während der Schulzeit oder auf dem Schulweg geschehen, müssen privat der obligatorischen Krankenversicherung gemeldet werden.
An der Unterstufe findet der Unterricht am Vormittag in Blockzeiten statt. Die Schülerinnen und Schüler haben an 5 Vormittagen pro Woche von 08.20 – 12.00 Uhr Unterricht.
Die Unterstufe vermittelt eine ganzheitliche Bildung an lebensnahen Themen. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Grundfertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Im Weiteren erleben sie Zusammenhänge in der Umwelt. Die Kinder gewöhnen sich an das Leben in einer Gruppe und lernen, sich mit anderen Kindern auseinander zu setzen.
Im Mittelpunkt des Unterrichts im Kindergarten und der 1. Klasse steht vor allem die praktische Tätigkeit. Das korrekte Überqueren der Strasse unter Einbezug der örtlichen Verhältnisse wird intensiv geübt. In den nachfolgenden Klassen richtet sich der Stoff immer mehr auf das Bewegen im Verkehrsraum als Radfahrer oder Radfahrerin aus.
In der 5. Klasse erfolgt zusätzlich ein praktischer Ausbildungsteil mit dem Fahrrad im Verkehrsgarten und auf öffentlichen Strassen.
Im Volksschulamt laufen alle Fäden des Schulwesens zusammen. Es ist zuständig für rechtliche Fachauskünfte. Vorsteher ist die Bildungsdirektorin oder der Bildungsdirektor.
Volksschulamt des Kantons Zürich In neuem Fenster: Link zu Volksschulamt des Kantons Zürich
Ab der 4. Klasse der Primarschule können die Schülerinnen und Schüler an Wintersportlagern teilnehmen. Ski und Snowboard. Die Lager finden in den Sportferien statt. Die Eltern bezahlen einen Anteil der Kosten.
Einmal pro Schuljahr findet eine zahnärztliche Reihenuntersuchung statt. Es wird durch die Zahnklinik klassenweise aufgeboten. Die Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind von diesem Termin abzumelden und die Untersuchung durch den privaten Zahnarzt durchführen zu lassen. Die Kinder werden in solchen Fällen während der Reihenuntersuchung in einer anderen Klasse unterrichtet.
Die Primarschule übernimmt auf Antrag hin 20 Prozent der beitragsberechtigten Kosten (nach Abzug der Krankenkassenleistungen) für konservierende oder orthodontische Behandlungen zum SUVA-Tarif (Fr. 3.10/Taxpunkt), sofern der Anteil mindestens Fr. 50.00 pro Schuljahr beträgt. Eltern, die Anspruch auf Prämienverbilligung bei der Krankenkasse haben, können den Schulbeitrag bis zum Mindestbetrag von Fr. 5.00 zurückfordern.
Limite der Schulbeiträge pro Schüler/in
Die Primarschule übernimmt keinen Beitrag an die Kosten, wenn die jährlichen Kontrolluntersuchungen fehlen.
Jeweils Ende Januar und Ende des Schuljahres werden Zeugnisse ausgestellt. Das Dokument besteht aus einzelnen Zeugnisblättern, die in der Zeugnismappe gesammelt werden.
Für den Znüni und Zvieri sind Früchte, Gemüse oder Brot ideal. Bitte geben Sie keine zuckerhaltigen Esswaren mit.
Jedes Kind, das bis zum 30. April eines Jahres das sechste Altersjahr vollendet, wird auf Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig. Der Eintritt in die 1. Klasse erfolgt nach den Sommerferien. Wenn das Kind bereits den Kindergarten in Bülach besucht, ist eine Anmeldung nicht erforderlich.
Nach Möglichkeit werden die Kinder in der Primarschule Bülach ins nächstgelegene Schulhaus eingeteilt.
Wenn eine Zuteilung ins nächstgelegene Schulhaus nicht möglich ist, gilt die folgende Prioritätenliste des Ressorts Zuteilungen
Falls Ihr Zuzug nach Bülach bevorsteht, ist die Primarschulverwaltung froh um möglichst frühzeitige Meldung. So kann die Einteilung in den Kindergarten oder die entsprechende Klasse rechtzeitig in die Wege geleitet werden. Es ist zudem wichtig, dass Sie die Schulverwaltung in Bülach über laufende oder bereits abgeschlossene Fördermassnahmen für Ihr Kind in der vorherigen Schulgemeinde informieren und allenfalls vorhandene Unterlagen dazu weitergeben können. So kann Ihr Kind optimal zugeteilt werden.