Heirat

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Zusätzliche Informationen:

Heirat

Ehevorbereitungsverfahren

Vor der Ziviltrauung muss das gesetzlich vorgeschriebene Ehevorbereitungsverfahren durchgeführt werden. Zuständig ist das Zivilstandsamt am Wohnort von Braut und/oder Bräutigam. Es hat nach Abschluss eine Gültigkeit von drei Monaten, die ersten 10 Tage unterliegen einer Sperrfrist. Die Trauung muss also vor Ablauf der drei Monate stattfinden, sonst verliert das Verfahren seine Gültigkeit. Die Trauung selber muss nicht zwingend am Wohnort erfolgen.

Das Ehevorbereitungsverfahren dient dazu, die Personalien und die Identität des Paares festzustellen, die gesetzlichen Ehevoraussetzungen abzuklären und die Namensführung nach der Heirat festzulegen. 

Das Paar muss gemeinsam und persönlich beim Zivilstandsamt erscheinen und diverse Dokumente einreichen. Wir bitten um eine telefonische Terminvereinbarung.

Wünscht das Brautpaar die Ehe in einer anderen Gemeinde in der Schweiz zu schliessen, so stellt das Zivilstandsamt nach Abschluss der Ehevorbereitung eine Trauungsermächtigung aus. Bei Eheschliessung im Ausland analog ein Ehefähigkeitszeugnis.

Nötige Dokumente für Schweizer

Folgende Dokumente müssen beim Ehevorbereitungsverfahren eingereicht werden:

  • Je einen Personenstandsausweis, nicht älter als sechs Monate, erhältlich beim Zivilstandsamt des Heimatortes (Ihre Personendaten sind eventuell aus dem elektronischen Personenstandsregister abrufbar. Bitte informieren Sie sich bei der Terminvereinbarung, ob dieses Dokument erforderlich ist)
  • Je eine Wohnsitzbestätigung, nicht älter als zwei Monate, erhältlich bei der Einwohnerkontrolle des Wohnortes
  • Je ein gültiges Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte)

Terminvereinbarung

Sobald alle Dokumente vollständig vorliegen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit dem zuständigen Zivilstandsamt. Link zur Kontaktseite der Zivilstandsämter

Nötige Dokumente für ausländische Staatsangehörige

Die notwendigen Dokumente sind je nach Land verschieden. Auf der Homepage des Gemeindeamtes des Kantons Zürich finden Sie für alle Länder eine entsprechende Wegleitung. Bitte beachten Sie die Zusatzangaben unter „Besonderes“. Für Fragen zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Gemeindeamt des Kantons Zürich In neuem Fenster: Homepage des Gemeindeamtes des Kantons Zürich

Ausländische Staatsangehörige, welche in der Schweiz bereits ein Zivilstandsereignis hatten (Ehe, Geburt des Kindes) informieren sich direkt bei uns. Allenfalls müssen keine Dokumente mehr vom Ausland beigebracht werden.

Dokumente, die nicht in einer schweizerischen Amtssprache oder in Englisch abgefasst sind, müssen mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung versehen sein. Die notarielle Beglaubigung darf auf den Übersetzungen nicht fehlen. 

Am Schalter werden grundsätzlich die Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch angeboten. Falls Sie keine dieser Sprachen verstehen ist eine Dolmetscherin/ein Dolmetscher mitzubringen. Diese Person muss auf der Dolmetscherliste des Obergerichts des Kantons Zürich eingetragen sein. Falls Sie Hilfe bei der Suche nach einem Dolmetscher brauchen, können Sie uns jederzeit kontaktieren.  

Terminvereinbarung

Sobald alle Dokumente vollständig vorliegen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit dem zuständigen Zivilstandsamt Link zur Kontaktseite der Zivilstandsämter.

Reservation Trautermin 2012

Die Reservation eines Trautermins ist beim Zivilstandsamt Bülach bis ein Jahr im Voraus möglich. Trauungen finden von Montag bis Freitag sowie an festgelegten Samstagen im schönen Ratshaussaal in Bülach statt. Zusätzlich werden an einem Freitag im Monat Trauungen in Eglisau oder Embrach angeboten (siehe Tabellen unten).

TrauzeitenVormittagNachmittag
Montag und Dienstag09.00 - 11.15 Uhr14.00 - 16.15 Uhr
Mittwoch09.00 - 11.15 Uhrkeine
Donnerstag09.00 - 11.15 Uhr14.45 - 17.00 Uhr
Freitag09.00 - 15.45 Uhrdurchgehend
Samstag10.30 - 12.45 Uhrkeine

 

 

Samstagsdaten 2012

Trauungen in Embrach 2012

Trauungen in Eglisau 2012

Jeder vierte Samstag im Monat.

Ausnahmemonate sind:

Mai, September und November

Jeder erste Freitag im Monat,

morgens und nachmittags.

Ausnahmemonate sind: April und

September

Jeder dritte Freitag im Monat,

morgens und nachmittags.

Ausnahmemonat ist: Mai

28. Januar 201206. Januar 201220. Januar 2012
25. Februar 201203. Februar 201217. Februar 2012
24. März 201202. März 201216. März 2012
28. April 201213. April 201220. April 2012
05. Mai 201204. Mai 201225. Mai 2012
26. Mai 201201. Juni 201215. Juni 2012
23. Juni 201206. Juli 201220. Juli 2012
28. Juli 201203. August 201217. August 2012
25. August 201214. September 201221. September 2012
08. September 201205. Oktober 201219. Oktober 2012
29. September 201202. November 201216. November 2012
27. Oktober 201207. Dezember 201221. Dezember 2012
17. November 2012
22. Dezember 2012

Reservation Trautermin 2013

Die Reservation eines Trautermins ist beim Zivilstandsamt Bülach bis ein Jahr im Voraus möglich. Trauungen finden von Montag bis Freitag sowie an festgelegten Samstagen im schönen Ratshaussaal in Bülach statt. Zusätzlich werden an einem Freitag im Monat Trauungen in Eglisau oder Embrach angeboten (siehe Tabellen unten).

TrauzeitenVormittagNachmittag
Montag und Dienstag09.00 - 11.15 Uhr14.00 - 16.15 Uhr
Mittwoch09.00 - 11.15 Uhrkeine
Donnerstag09.00 - 11.15 Uhr14.45 - 17.00 Uhr
Freitag09.00 - 15.45 Uhrdurchgehend
Samstag10.30 - 12.45 Uhrkeine

Samstagsdaten 2013

Trauungen in Embrach 2013

Trauungen in Eglisau 2013

Jeder vierte Samstag im Monat.

Ausnahmemonate sind:

Mai, September und Dezember

Jeder erste Freitag im Monat,

morgens und nachmittags.

Ausnahmemonat ist: September

Jeder dritte Freitag im Monat,

morgens und nachmittags.

26. Januar 201304. Januar 201318. Januar 2013
23. Februar 201301. Februar 201315. Februar 2013
23. März 201301. März 201315. März 2013
27. April 201305. April 201319. April 2013
04. Mai 201303. Mai 201317. Mai 2013
25. Mai 201307. Juni 201321. Juni 2013
29. Juni 201305. Juli 201319. Juli 2013
27. Juli 201302. August 201316. August 2013
31. August 201313. Setpember 201320. September 2013
07. September 201304. Oktober 201318. Oktober 2013
28. September 201301. November 201315. November 2013
26. Oktober 201306. Dezember 201320. Dezember 2013
30. November 2013
21. Dezember 2013

Trauzimmer

In Bülach, Embrach und Eglisau steht Ihnen je ein sehr schönes Trauzimmer zur Verfügung. Falls Sie sich bei der Termin-Reservation bereits für eines der Zimmer entschieden haben, geben Sie dies bitte an. Die Trauzimmer werden nach Eingang der Reservationen vergeben.

Bildgalerie Link zur Bildgalerie der Trauzimmer

Die Traulokale liegen an folgender Adresse:

  • Rathaussaal in Bülach: Marktgasse 28, 8180 Bülach
  • Altes Gemeindehaus in Embrach: Oberdorfstr. 2, 8424 Embrach
  • Weierbachhus in Eglisau: Weierbachstr. 6, 8193 Eglisau

Namensführung nach der Eheschliessung nach schweizerischem Recht (gemäss ZGB)

Namensführung vor der Eheschliessung

Namensführung vor der Ehe
ZeitpunktFrauMannKinder
Vor der EheBraunTannerBraun

 
Namensführung nach der Eheschliessung: Der Name des Mannes wird zum Ehe-Namen (automatisch)

Namensführung nach der Ehe
SituationFrauMannKinder
Frau verliert bisherigen NamenTannerTannerTanner
Frau stellt bisherigen Namen voranBraun TannerTannerTanner

 
Namensführung nach der Eheschliessung: Der Name der Frau wird zum Ehe-Namen (auf Gesuch)

Namensführung nach der Ehe
SituationFrauMannKinder
Mann verliert bisherigen NamenBraunBraunBraun
Mann stellt bisherigen Namen voranBraunTanner BraunBraun

 

Ausländische Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige können Ihre Namensführung dem Heimatrecht unterstellen. Anlässlich des Ehevorbereitungsverfahrens informiert Sie das Zivilstandsamt über die genauen Möglichkeiten.

Bürgerrechtliche Wirkungen

  • Die Ehefrau behält das angestammte Bürgerrecht und erhält das Bürgerrecht des Ehemanns dazu. Sie verliert jedoch durch eine frühere Heirat erworbenen Bürgerrechte.
  • Der Ehemann behält das eigene Bürgerrecht. Das Bürgerrecht des Mannes ist dasjenige der Familie; somit erhalten alle Kinder das Bürgerrecht des Vaters.

Vom Zivilstandsamt veranlasste Meldungen

Nach Beurkundung der Eheschliessung erlässt das Zivilstandsamt Mitteilung an:

  • die Einwohnerkontrolle am Wohnort des Ehepaars
  • die ausländische Heimatbehörde bei Staatsangehörigkeiten Italien, Deutschland oder Österreich
  • das Bundesamt für Migration, wenn die Ehefrau oder der Ehemann Asylsuchende/r oder anerkannter Flüchtling ist

Erhältliche Dokumente

Nach der Eheschliessung sind folgende Dokumente auf Wunsch erhältlich:

  • Schweizer Trauungsurkunde
  • Internationaler Eheschein
  • Familienausweis

Im Rahmen des Ehevorbereitungsverfahrens berät Sie das Zivilstandsamt gerne darüber, welches Dokument / welche Dokumente für Sie nach der Trauung sinnvoll ist/sind.

Gebühren

Am häufigsten fallen folgende Kosten an:

Gebühren
DienstleistungGebühr
Entgegennahme und Prüfung der Dokumente und der Erklärung über die Ehevoraussetzung, inklusive Information und Beratung der Brautleute betreffend NamensführungCHF 150.-
Abklärung der Personalien CHF 30.-
Trauung CHF 75.-
(am Samstag CHF 150.-)
Trauung nicht in der Amtssprache des Zivilstandskreises, ohne Beizug einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers CHF 50.-
(am Samstag CHF 100.-)
Familienausweis mit Hülle CHF 50.-
Eheurkunde CHF 30.-
Trauungsermächtigung CHF 30.-
Ehefähigkeitszeugnis CHF 30.-