Familienforschung

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Einsichtnahme in die Register

Zivilstandsregister sind öffentliche, aber der Öffentlichkeit nicht zugängliche Register. Grundsätzlich dürfen sie von Einzelpersonen nicht eingesehen werden. Diese sind jedoch berechtigt, Auszüge von Eintragungen zu erhalten, welche sie persönlich betreffen. In gleicher Weise sind gesetzliche und private Stellvertretungen unter Vorlage der schriftlichen Vollmacht/Ernennungsurkunde zum Erhalt von Zivilstandsdokumenten berechtigt.

Das Gesuch um Familienforschung ist an die kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen zu richten: Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abt. Zivilstandswesen, Feldstrasse 40, Postfach, 8090 Zürich. Sie erteilt bezugsberichtigten Personen eine Bewilligung für die Einsichtnahme in die Familienregister.

 

 

Gebühren

  • Mitwirkung der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters bei einer gewünschten Konsultation der Register CHF 75.- pro halbe Stunde 

Dazu benötigen Sie eine schriftliche Bewilligung, die beim Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abt. Zivilstandswesen, Postfach, 8090 Zürich, zu beziehen ist.

Terminvereinbarung

Sobald die Bewilligung vom Gemeindeamt vorliegt, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit dem zuständigen Zivilstandsamt.