Anerkennung

Seitenanfang: Liste der Access-Keys

Zusätzliche Informationen:

Anerkennung

Entstehung des Kindsverhältnisses

Sind die Eltern verheiratet, entsteht das Kindsverhältnis zu Mutter und Vater von Gesetzes wegen mit der Geburt. Sind sie nicht verheiratet, so muss das Kindsverhältnis – die rechtliche Vaterschaft – zwischen Vater und Kind durch einen Rechtsakt (Vaterschaftsanerkennung) begründet werden.

Anerkennt der Vater das Kind nicht freiwillig, so ist der Gerichtsweg einzuleiten.

Voraussetzungen für eine Anerkennung

Für die rechtsgültige Anerkennung eines Kindes müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Kindsverhältnis zum Vater fehlt.
  • Ist die Mutter des Kindes verheiratet, so gilt der Ehemann als Vater des Kindes und die Anerkennung durch den leiblichen Vater kann erst erfolgen, nachdem die von Gesetzes wegen vermutete Vaterschaft durch das zuständige Gericht aufgehoben wurde.
  • Nur der leibliche Vater darf sein Kind anerkennen. Bei nicht leiblichen Kindern besteht die Möglichkeit einer Adoption.
  • Anerkennende muss mündig und urteilsfähig sein. Minderjährige und Entmündigte benötigen die Zustimmung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters.
  • Die Anerkennung darf auch erfolgen, wenn der leibliche Kindsvater mit einer anderen Frau verheiratet ist oder in eingetragener Partnerschaft lebt.

Wirkungen einer Anerkennung

Die Anerkennung ist eine unwiderrufliche Erklärung, welche die rechtliche Verwandtschaft zwischen dem leiblichen Vater und dem Kind begründet. Das anerkannte Kind ist gegenüber seinem Vater erbberechtigt und hat Anspruch auf Unterhalt. Detaillierte Angaben können Sie der Rechtsbelehrung (PDF nicht barrierefrei, 50 Kb) entnehmen.

Durch die Anerkennung des Schweizer Vaters, erwirbt das nach dem 1. Januar 2006 geborene unmündige ausländische Kind das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des Vaters.

Nötige Dokumente für die Anerkennung

Für eine Anerkennung sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Je einen Personenstandsausweis, nicht älter als sechs Monate, erhältlich beim Zivilstandsamt des Heimatortes (Ihre Personendaten sind eventuell aus dem elektronischen Personenstandsregister abrufbar. Bitte informieren Sie sich bei der Terminvereinbarung, ob dieses Dokument erforderlich ist)
  • Je eine Wohnsitzbestätigung, nicht älter als zwei Monate, erhältlich bei der Einwohnerkontrolle des Wohnortes
  • Je ein gültiges Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte)

Kosten

Für die Vaterschaftsanerkennung fallen folgende Kosten an:

  • Vaterschaftsanerkennung: CHF 75.-
  • Abklärung des Personenstandes: CHF 30.- pro Erwachsener, inkl. Kinder (sofern Sie einen Personenstandsausweis bringen, erübrigt sich diese Gebühr) 
  • Bestätigung der Anerkennung: CHF 30.-

Terminvereinbarung

Sobald alle Dokumente vollständig vorliegen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit dem zuständigen Zivilstandsamt. Link zur Kontaktseite für die Zivilstandsämter