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Identitätskarte und Pass

Benötigen Sie eine neue Identitätskarte oder einen neuen Pass? – Hier finden Sie die Informationen dazu.

Identitätskarte

Kommen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbei und weisen Sie sich mit einem gültigen, amtlichen Ausweis aus.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Bisherige Identitätskarte (bei Verlust des Ausweises: Verlustanzeige einer Schweizer Polizei).
  • Ein aktuelles Passfoto (nicht älter als ein Jahr). Für Kleinkinder wird ab Geburt ebenfalls ein Foto verlangt. Bitte beachten Sie die Kriterien für die Bildaufnahme. Fotomustertafel (PDF nicht barrierefrei, 1.5 Mb)

Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht innehat. Diese haben den Ausweisantrag mit ihrer Unterschrift zu bestätigen. 

Hier eine Übersicht der Preise und Gültigkeitsdauer der Identitätskarte:

Preise und Gültigkeitsdauer einer Identiätskarte
IdentitätskartePreisGültigkeitsdauer
ErwachseneCHF 70.-10 Jahre
Kinder bis 18 JahreCHF 35.-5 Jahre

Die Ausstellungsfrist für die Identitätskarte beträgt max. 10 Arbeitstage. Die Identitätskarte wird direkt von der Herstellerfirma mit eingeschriebener Post an die auf dem Antragsformular aufgeführte Adresse zugestellt. 

Bei Fragen stehen Ihnen die Einwohnerdienste gerne zur Verfügung.

Pass und Kombi-Angebot (Pass und Identitätskarte kombiniert)

Der Pass sowie das Kombi-Angebot ist seit dem 1. März 2010 direkt beim Passbüro Zürich zu beantragen. Informationen zur Beantragung des Passes bzw. Kombi-Angebotes finden Sie auf folgendem Merkblatt (PDF nicht barrierefrei, 214 Kb).

Allgemeine Informationen zum neuen Ausländerausweis

Was ist der neue Ausländerausweis und warum gibt es einen Neuen?

Am 12. Dezember 2008 wurde das Schengener Assoziierungsabkommen in Kraft gesetzt. Die Schweiz ist somit verpflichtet, für Drittstaatsangehörige (d.h. Staatsangehörige von Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören) einen Ausländerausweis in Kreditkartenformat auszustellen.

Mit dem neuen Ausländerausweis und dem heimatlichen Reisepass kann zudem ohne Visum in sämtliche Schengenstaaten eingereist werden. Das problemlose Reisen ist jedoch nur dann möglich, wenn die Personalien des Passes mit denjenigen des Ausländerausweises übereinstimmen. Die Schreibweise des Namens im Ausländerausweis wird daher dem heimatlichen Pass entnommen.

Wie sieht der neue Ausländerausweis aus und welche Informationen sind darin enthalten?

Der neue Ausländerausweis wird im Kreditkartenformat ausgestellt. Nebst den Personalien wie Aufenthaltsstatus, Aus- und Ablaufdatum, ist ein Foto und die digitalisierte Unterschrift des Ausweisinhabers ersichtlich.

Wer erhält den neuen Ausländerausweis?

Den neuen Ausländerausweis erhalten Drittstaatsangehörige, die sich länger als vier Monate in der Schweiz aufhalten. Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder erhalten den Ausländerausweis in der bisherigen Form.

Folgende Ausländer/innen erhalten keinen neuen Ausländerausweis, selbst wenn sie Angehörige eines Drittstaates sind:

  • Asylsuchende (Ausweis N)
  • Vorläufig Aufgenommene (Ausweis F)
  • Grenzgänger (Ausweis G)

Ist ein Umtausch von einem noch gültigen alten Ausländerausweis in einen Neuen möglich?

Der bestehende alte Ausländerausweis behält seine Gültigkeit bis zu seinem Ablaufdatum. Der neue Ausländerausweis wird erst ausgestellt, wenn der alte Ausländerausweis infolge Ablauf, Verlust oder Änderung der Personalien erneuert werden muss.

Weitere Informationen erhalten Sie auch vom Migrationsamt des Kantons Zürich.

Verlängerung Ausländerausweis

Bei Ablauf der Frist erhalten Sie automatisch ca. zwei Monate im Voraus die entsprechenden Formulare per Post zugestellt. Bitte kommen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbei. Folgende Unterlagen sind mitzubringen

EU/EFTA-Staatsangehörige:

  • Reisepass
  • Ausländerausweis
  • vollständig ausgefülltes Verlängerungsgesuch
  • Gebühren: Erwachsene CHF 65.-, Kinder CHF 30.-

 

Drittstaatsangehörige:

  • Reisepass
  • Ausländerausweis
  • vollständig ausgefülltes Verlängerungsgesuch

Seit dem 01.01.2011 sind die Ausländerausweise biometrisch. Für die Erfassung der Biometrie muss jeder Drittstaatsangehörige persönlich beim Migrationsamt vorbeigehen. Die Terminreservation erfolgt direkt am Schalter der Einwohnerdienste.

Gebühren in CHF

Geschäftsfall
Erwachsene
Kinder
Verlängerung; L, B122.-87.-
Verlängerung (Kontrollfrist); C112.-77.-
Bewilligung (erstmalig); B, C142.-87.-

Verlust des Ausländerausweises

Haben Sie Ihren Ausländerausweis verloren? - Bitte melden Sie diesen Verlust zuerst bei einer schweizerischen Polizei. Dort erhalten Sie eine Verlustanzeige. Bitte kommen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbei. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

EU/EFTA-Staatsangehörige:

  • Reisepass
  • Verlustanzeige
  • Gebühren: Erwachsene CHF 50.-, Kinder CHF 40.-      

Drittstaatsangehörige:

  • Reisepass
  • Verlustanzeige
  • Gebühren: Erwachsene CHF 87.-, Kinder CHF 87.-

Lernfahrausweis, Umtausch ausländischer Führerausweis

Das Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises und Umtausch eines ausländischen Führerausweises finden Sie auf der Homepage des Strassenverkehrsamts des Kantons Zürich. In neuem Fenster: Link zur Homepage des Strassenverkehrsamtes des Kantons Zürich