Überarbeitung der Beitragsverordnung der Stadt Bülach über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament, es wolle beschliessen:

  1. Die revidierte Beitragsverordnung über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (BVO) tritt vorbehältlich der Rekursfrist per 1. August 2024 in Kraft. Sie ersetzt die Beitragsverordnung vom 11. Dezember 2017, welche seit 1. August 2018 in Kraft ist.
  2. Variante 2 der angepassten Beitrags-Tabelle im Anhang zur BVO wird genehmigt und, vorbehältlich der Rekursfrist, ebenfalls per 1. August 2024 in Kraft gesetzt. Sie ersetzt die Rabatt-Tabelle vom 11. Dezember 2017, welche seit dem 1. August 2018 in Kraft ist.
  3. Der Beschluss unterliegt, gestützt auf Art. 14 der Gemeindeordnung, dem fakultativen Referendum. Wird das Referendum ergriffen, wird die Geschäftsleitung des Stadtparlaments mit der Ausarbeitung des beleuchtenden Berichts beauftragt.