Interpellation "Kapazitäten Asylunterkünfte"

Interpellation von Romaine Rogenmoser und Mitunterzeichnende vom 13. Juni 2023

Auf meine Anfrage vom August 2019, ob im Falle einer Kontingentserhöhung die von Hochfelden beanspruchten Plätze sofort für Bülach zur Verfügung stehen würden bzw.
Zusatzkosten übertragen werden könnten, antwortete der SR wie folgt:
,,Die Anzahl der in Bülach zu beherbergenden Personen basiert auf dem derzeit gültigen Aufnahmekontingentvon 0,6% der Einwohnerzahl gemäss Schreiben der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich vom 27. Februar 2019. Sollte aufgrund einer Erhöhung des Kontingents die Stadt Bülach zu wenig Kapazitäten in eigenen Unterkünften haben, sind Vertragsgemeinden (aktuell die Gemeinde Hochfelden) verpflichtet, selbst den gegebenenfalls zusätzlich nötigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Bülach könnte in diesem Fall die Betreuung und Beratung von Personen der Vertragsgemeinden in Liegenschaften, welche die Vertragsgemeinden zur Verfügung stellen müssen, trotzdem sicherstellen. Jedoch unter der Bedingung, dass die Vertragsgemeinden der Stadt Bülach die Vollkosten vergüten, unter Einhaltung der gemeinderätlichen Vorgaben (Kostendeckungsgrad)."

Nach der Kurzinfo anlässlich der letzten Parlamentssitzung stellen sich diesbezüglich allerdings einige Fragen:

  • Gemäss Aussage der Departementsvorsteherin ist die Leistungsvereinbarung mit Hochfelden so ausgestaltet, dass die von Hochfelden beanspruchten Plätze nicht kurzfristig zur Verfügung stehen. Wie lange läuft die Leistungsvereinbarung mit Hochfelden noch? Wann ist der frühestmögliche Kündigungstermin und gedenkt Bülach, diesen wahrzunehmen? Wenn nein, weshalb nicht?
  • Wie hoch ist die Entschädigung, die Hochfelden pro Platz bezahlt und welche Kosten werden durch Hochfelden zusätzlich bezahlt - bitte Vollkosten (Arzt, Schule, Betreuung, Integration etc.)? Wie hoch sind die Kosten pro Platz für Bülach mit dem aktuellen Setting mit der bestehenden Asylunterkunft? Und wie hoch sind die Vollkosten pro Platz, wenn zusätzlich Raum organisiert werden muss, z.B. in der bereits bestens ausgestatteten Zivilschutzanlage, die bereits einmal kurzfristig eingesetzt werden musste (Vollkosten inkl. Betreuung, Catering, Sicherheitsdienst, etc.)?
  • Kann ein gegebenenfalls vorhandenes Delta an Mehrkosten an Hochfelden übertragen werden? Wenn nein, weshalb nicht? Was gedenkt der Stadtrat zu unternehmen, damit die Zusatzkosten für Bülach so schnell wie möglich gesenkt werden können?
  • Gemäss SR bezahlt Hochfelden gewisse "Vorhalteleistungen" - sprich: Hochfelden zahlt die volle Anzahl reservierter Plätze, auch wenn nicht alle beansprucht werden. Weshalb wurde dieses System gewählt?
  • An wie vielen Tagen wurden wie viele Plätze durch Hochfelden seit Abschluss der Leistungsvereinbarung nicht beansprucht und wie viel hat Hochfelden somit „zu viel" bezahlt? Dies ist in Bezug zu setzen mit den Zusatzkosten, die das Eröffnen von zusätzlichen Asylunterkünften (siehe Berechnung oben) verursacht. 
  • Ist mit der vorliegenden Leistungsvereinbarung sichergestellt, dass wirklich alle Kosten und Folgekosten (Sicherheit, Schule, Sozialhilfe, Unterhalt Infrastruktur & Asylheim, Betreuung und gegebenenfalls Sondermassnahmen etc.) durch Hochfelden gedeckt sind? Bitte führen Sie die getroffenen Vorkehrungen aus.
  • Beträgt der Kostendeckungsgrad für diese Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde Hochfelden - wie vom Gemeinderat für externe Leistungen in den Grundsatzbeschlüssen bestimmt - die üblichen 100%? Bzw. wie wird mit der vorliegenden Leistungsvereinbarung und der darin enthaltenen Vorhalteleistung sichergestellt, dass der 100% Deckungsgrad gewährleistet ist? Ist ein höherer Deckungsgrad möglich? Wenn nein, weshalb nicht bzw. weshalb wurde das nicht angestrebt?