Interpellation betreffend Tempo-30-Zone Gringglen/Böswisli
Interpellation von Andrea Schmidhauser.
Am 22. September 2010 hat der Stadtrat dem Nachtragskredit von CHF 85‘000 für die baulichen und signalisationstechnischen Massnahmen zur Errichtung der Tempo-30-Zone im Gebiet Gringglen/Böswisli zugestimmt. Zu diesem, im Verhältnis enorm grossen Nachtragskredit, möchte ich vom Stadtrat nachfolgende Fragen beantwortet haben:
- Weshalb genehmigt der Gesamtstadtrat den enorm hohen Nachtragskredit von +65% für die geplante Tempo-30-Zone in der Gringglen?
- Warum genehmigt der Stadtrat solch hohe Zusatzkredite, die den neuen geltenden Grundsatzbeschlüssen des Gemeinderats widersprechen?
- Gedenkt der Stadtrat auch zukünftig sich den geltenden Grundsatzbeschlüssen zu widersetzen, indem er Tempo 30 auf Sammel- und Zufahrtsstrassen einrichtet?
- Hat der Stadtrat sich auch überlegt, ob man (insbesondere auch wegen der exorbitanten Mehrkosten) auf die flächendeckende Tempo-30-Zone Gringglen verzichten könnte?
Und/oder nur eine redimensionierte Tempobeschränkung auf den Quartierstrassen (wie es die FDP in Ihrem Rekurs forderte) umsetzten könnte? - Welches sind die genauen Mehrkosten, die zu diesem Nachtragskredit führten?
- Was beinhalteten der 1. und der 2. Kreditantrag alles für Leistungen?
- Wer war zuständig für Kredit- und Projektvorabklärungen?
- Hätten diese Mehrkosten bei einer seriösen ersten Kreditabklärung verhindert werden können?
- Wie will der Stadtrat zukünftig solchen mangelnden Kreditvorabklärungen begegnen?
- Der Stadtrat wird gebeten, uns den ursprünglichen Kredit von CHF 130‘000 detailliert zu beschreiben (resp. den entsprechenden KV), sowie den neuen detaillierten Kostenvoranschlag von total CHF 215‘000 offen zu legen!